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Re: [AG-GOuFP] Fwd: Re: Unterstützung benötigt: Antrag gegen die Schuldenbremse
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- From: Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>
- To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Fwd: Re: Unterstützung benötigt: Antrag gegen die Schuldenbremse
- Date: Thu, 02 Jul 2015 11:56:23 +0000
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Schulym schrieb:
Du schreibst: " Sachvermögen sind immer schuldenfrei, denn Sachvermögen ist einfach nur
da, nachdem die "geschöpft" worden sind."
Nur eine absolut nicht ironisch gemeinte Verständnis Frage: wenn ich von meiner Mutter ein Grundstück erwerbe und die Zahlung, abgesichert durch Grundschuld erst in 10 Jahren leiste, ist dieses Sachvermögen schuldenfrei oder nicht ?
Wenn ich darüber nachdenke, dann können einem tatsächlich Zweifel kommen, ob nicht doch ein Sachgut, z.B. eine Immobile selbst, mit Schulden belastet sein kann.
Folgender Konstrukt, der real exisitiert in zumindest einen Staat außerhalb Europas:
Ein Grundstück/Immobilie wird von einer Bank finanziert. Die Vetragspartner sind Bank und Person. Die Schulden jedoch kleben an der Immoblien/Grund-Einheit.
Warum? Wird die Tilgungsleistung von den Personen nicht mehr erbracht, dann können die einfach die Immobile (Hausschlüssel) der Bank gebe und sind sind schuldenfrei.
Die Schulden sind eine Einheit mit dem Sachgut.
Wenn die Bank das Ding zu dem Preis der ausstehnden Schulden verkaufen kann, dann ist alles gut. In den anderen Fällen macht die Bank eine Gewinn oder eben einen Verlust. Wiederum ist eine Falluntersscheidung bzgl. des Käufers angebracht: Der Käufer bezahlt mit Eigenmitteln (A), es wird erneut finanziert (B), der Käufer übernimmt ohne was zu bezahlen einfach den bisherigen Vertrag inkl. Schulden ©.
Im Fall C liegt scheinbar vor, dass das Sachgut verschuldet war.
In Europa kleben die Schulden direkt an der Person ... dieses Bild hatte ich als Basis.
Wird nun der Fall, bei dem die Schulden die Einheit mit dem Sachgut bilden ganz genau betrachtet, dann komme ich zu dem Schluß, das das Sachgut immer noch selbst schuldfrei ist, jedoch ist die Begründung nun indirekt. Man kann es auch anders auslegen.
Eine andere Betrachtungsweise:
Da steht ein Wäldchen in der Pampa. Das Wäldchen gehört der Allgemeinheit. Ist das Wäldchen nun schuldenfrei?
Das Wäldchen wird verkauft, der Käufer finanziert mit Geld, das durch Kredit entstanden ist.
Am Wäldchen selbst hat sich gar nicht geändert, doch nun ist es mit einemmal "verschuldet"?
- Re: [AG-GOuFP] Fwd: Re: Unterstützung benötigt: Antrag gegen die Schuldenbremse, Axel Grimm, 02.07.2015
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