Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] AG-Geldordnung-und-Finanzpolitik Nachrichtensammlung, Band 27, Eintrag 46

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-GOuFP] AG-Geldordnung-und-Finanzpolitik Nachrichtensammlung, Band 27, Eintrag 46


Chronologisch Thread 
  • From: "PauleJunior AT t-online.de" <PauleJunior AT t-online.de>
  • To: "ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de" <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] AG-Geldordnung-und-Finanzpolitik Nachrichtensammlung, Band 27, Eintrag 46
  • Date: Tue, 11 Mar 2014 15:00:46 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>


Auch wenn eine juristische Definition eines Objekts in unserem Rechtssystem
rechtlich notwendig ist, kann sie für die breite Bevölkerung unverständlich
sein. Deshalb kann man dieses Objekt für diese Menschen verständlich
beschreiben. Statt juristische Definition wird volksverständliche Definition
angewendet.

Laut Mehrheitsmeinung der AG:
https://wiki.piratenpartei.de/AG_Geldordnung_und_Finanzpolitik/AG_Konsens_Geldsch%C3%B6pfung#Geldsch.C3.B6pfung

Steht wörtlich: Geldentstehung durch Kreditgewährung,.....bei der Tilgung
eines Kredits vergeht Geld.
Meine Interpretation: Geld entsteht durch Kreditwährung und vergeht durch
Tilgung.
Wenn 100€ Kredit aufgenommen wird, entsteht Geld im Wert von 100€
Wenn 10€ getilgt wird, bleibt Geld im Wert von 90€ über.
Wenn 50€ Kredit zusätzlich aufgenommen wird, erhöht sich der Betrag des
neuen Geldes auf ein Wert von140€.
Wenn 20€ getilgt wird, bleibt Geld im Wert von 120€ über.
Bei diesem Ablauf ist das Geld die Differenz zwischen Kreditvergabe und
Kredittilgung.
Das kann fast jeder Mitbürger verstehen.

Juristische Definition des Geldes:
Das Geld ein Wertpapier, das eine Forderung gegen die Zentralbank verbrieft.
Volksverständliche Definition des Geldes:
Geld ist die Differenz zwischen Kreditvergabe und Kredittilgung.

Pavel










  • Re: [AG-GOuFP] AG-Geldordnung-und-Finanzpolitik Nachrichtensammlung, Band 27, Eintrag 46, PauleJunior AT t-online.de, 11.03.2014

Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang