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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Neues von Prof. Un-Sinn

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Neues von Prof. Un-Sinn


Chronologisch Thread 
  • From: thomas <pazeterno AT web.de>
  • To: AG-Geldordnung-und-Finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Neues von Prof. Un-Sinn
  • Date: Fri, 22 Nov 2013 15:45:43 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

ich wollte ein *untere* Grenze für das monatl. Einkommen angeben und
habe daher angenommen, dass nur Grundfreibetrag und Werbungskosten
abgezogen werden.

d.h. bei 4916 * 12 = 59000

-(8130 + 900) = ca. 9000

=50000 zu versteuerndes Einkommen

On 22/11/13 15:27, Rudi wrote:
> Am 22.11.2013 15:22, schrieb thomas:
>> genau
>>
>> *Grenz* steuersatz
>>
>> 40% bei 50.000 zu versteuerndes Einkommen entspr. bei Freibetrag von
>> 9000,- (alleinstehend, keine Kinder)
>>
>> 4920,- monatl. Bruttoeinkommen.
>>
>
> Hä?
> Was ist das denn für eine Rechnung?
>
> Schonmal was von Werbungskosten etc. gehört?
>
> Ich kenne Leute die verdienen 10.000 Brutto im Monat und haben ein zu
> versteuerndes Einkommen von 60.000 im Jahr.
>
>





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