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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Sollzins & Habenzins kann nicht funktional-analytisch voneinander abgespalten sein

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Sollzins & Habenzins kann nicht funktional-analytisch voneinander abgespalten sein


Chronologisch Thread 
  • From: Stephan Schwarz <stephan.schwarz AT piratenpartei-bayern.de>
  • To: alex AT twister11.de
  • Cc: AG-Geldordnung-und-Finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Sollzins & Habenzins kann nicht funktional-analytisch voneinander abgespalten sein
  • Date: Sun, 14 Oct 2012 17:42:45 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: PiratenPartei LV Bayern

Am 14.10.2012 17:01, schrieb alex AT twister11.de:
nunja, jedenfalls sehe ich persönlich folgende Aussage von Alexander P. als prinzipiell valide an
Ich stimme zu, weil ein ZINS der bezahlt werden muss auch immer ein Zins ist der von jemandem eingenommen wird.
Was dem einen sein SOLLZINS ist, ist dem anderen sein HABENZINS.Die Bezeichnungen sind 2 Seiten der gleichen Medallie.
auch wenn mit Sicherheit nicht gilt: Sollzins = Habenzins
Denn in den SOLLzins (nach obiger Definition) fließen weitere Rechen-Größen mit ein (u.a. Profit-Interessen des Emittenten / der Bank), die vom Schuldner bedient werden sollen.

<alex>
Doch, so ist es gemeint. "Sollzins=Habenzins" ...nur gibt es verschiedene.
Es gibt das A "Sollzins-Habenzins-Paar" zwischen Geschäftsbank und Sparer.
Es gibt das B "Sollzins-Habenzins-Paar" zwischen Geschäftsbank und Kreditnehmer.

Bei A ist die Geschäftsbank ein "Kreditnehmer".
Bei B ist die Geschäftsbank ein "Kreditgeber".

Das "Sollzins-Habenzins-Paar" in A verursacht für die Geschäftsbank KOSTEN und ist im allgemeinen niederiger als
das "Sollzins-Habenzins-Paar" in B, welches für die Geschäftsbank ERTRAG verursacht.

</alex>

dem würde ich mich anschließen, Alex. Aufgrund der beiden bzw. jeweils eingegangenen Vermögens-Kontrakte.

Was sich in 28 Stellungnahmen ("Ich stimme nicht zu") hier aber reininterpretieren lässt, ist, dass diese davon auszugehen glauben, dass die ausgehandelten Zins-Interessen in Kontrakt A (Depositeur - Bank) keinen Zusammenhang / Interdependenz mit den ausgehandelten Zins-Interessen in Kontrakt B (Bank - Kredit-Nachfrager) aufweisen. Denn ansonsten müsste man sie ja wohl funktional-analytisch als Melanche / Amalgan betrachten und die gegenseitige Wechselwirkung genau analysieren & nicht isoliert!

Das möchte ich doch mal festgehalten haben und die Tatsache, dass die große Mehrheit hier einen Beleg für ihre Position, diese möglichen Zusammenhänge kategorisch auszuklammern - sie gar nicht erst wahrnehmen zu wollen, schuldig ist.


(Aber dann werden die wildesten Thesen in den Raum geworfen, weshalb die stetig anwachsende Verschuldung zum Niedergang der Währung führen muss.., wobei der Zins natürlich nicht das Übel sein kann. Denn der ist ja freiwillig von den Kredit-Nachfragern akzeptiert worden^^)


lG
--
Sonnigen Tag, Stephan Schwarz
Piratenpartei Deutschland, Landesverband Bayern





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