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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Konkrete Benennung der Probleme ESM und Fiskalpakt, die Alternativen müsen her

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Konkrete Benennung der Probleme ESM und Fiskalpakt, die Alternativen müsen her


Chronologisch Thread 
  • From: Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Konkrete Benennung der Probleme ESM und Fiskalpakt, die Alternativen müsen her
  • Date: Thu, 28 Jun 2012 14:34:12 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

nha schrieb:
1. Der ESM kann einfach so neues Kapital anfordern.
2. Der ESM kann für Hilfskredite Auflagen festlegen.

Punkt 2 ist absolut in Ordnung. Der ESM ist zwar so ausgerichtet, dass
diese Auflagen absolut zerstörerisch sein werden, aber *prinzipiell* -
also verfassungstechnisch - ist es richtig, dass bei Finanzhilfen
Auflagen gemacht werden. So greift ja zum Beispiel auch das Land in
das Haushaltsrecht einer pleiten Kommune ein.

Punkt 1 ist das Problem.

Wenn es um die Staatsschulden geht, konkret um den Ersatz auslaufender Anleihen, dann eröffnet sich eine Alternative, die den ESM komplett überflüssig werden läßt.

Jedem "Gläubiger" wird angeboten, auf die Rückzahlung vollständig und endgültig zu verzichten oder den Ersatz gegen eine Anleihe mit maximal 1,85% Zins.

Warum 1,85% Zins? Die gesetzlcihe Mindestverzinsung bei Lebensversicherungen ist auf 1,75% gesenkt worden. Da die Verwaltungsgesellschaft selbst Kosten hat, werden die 1,75% um 0,1% aufgestockt.
Zugleich liegt der Zinssatz unter aber nahe 2%, der angestrebten Preisverfallstabilität.

Anleihe in Banken sind unkritisch, die Bank erhält dann die 1,85% direkt und ohne Abzug. Keiner hat einen Nachteil.
Für Neuvershuldung gilt weiterhin das Auktionsverfahren.

Somit ist der erste Schritt getan, der es ermöglicht, das zukünftig Staatsanleihen bei den ZBs untergebracht werden.

Das ESM-Monster ist vom Tisch, die Vermögen sind sicher, die Ratingsagenturen dürfen sich selbst abwerten, die EZB legt die Bonität der europäischen Anleihen auf AA++tripelschnürch.

Nun kann man sich um die viel schärfere Waffe des Fiskalpakt kümmern. Denn bei diesen kommen z.B. Lohnstückkosten und Handelbilanzdefizite zum tragen.




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