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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Finale Version Flyer für BPT

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Finale Version Flyer für BPT


Chronologisch Thread 
  • From: "Eckhard Rülke" <ERuelke AT gmx.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Finale Version Flyer für BPT
  • Date: Thu, 19 Apr 2012 16:32:38 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Hallo Axel,

vorab: - Ich werte Deine Antwort als weitgehende Zustimmung.
 - Als Tipp für die "knüppelharten": Wenn ursprünglich das Bargeld von der Zentralbank kommen würde - auf welchem Weg bringt die es denn dann in Umlauf, wenn nicht über Geschäftsbanken an deren Automaten (also im Umtausch gegen Giralgeldguthaben)?

Darüberhinaus fehlt in Deiner - und auch anderer Argumentation - der Hinweis auf die Existenz von zweierlei prinzipiell verschiedenem Geld: Das von den Geschäftsbanken geschöpfte Giralgeld, was wir Normalbürger auf dem Konto haben und das ausschließlich von der Zentralbank zu schöpfende Zentralbankgeld, welches als Guthaben auf den Konten liegt, die die Geschäftsbanken bei der Zentralbank haben ODER von der Zentralbank zu lasten des jeweiligen Kontos in Bargeld umgetauscht und der Geschäftsbank angeliefert wird, damit diese es im Umtausch gegen normales Giralgeld dem Normalbürger (einer Nichtbank) zur Verfügung stellt. T'schuldigung für den langen Satz.
In beiden Fälle entstehen Zinszahlungspflichten: Vom Normalbürger an seine kreditgebende Bank in Form von Giralgeld und von der Bank an die Zentralbank für in Anspruch genommene Zentralbankkredite (jetzt zB. die insgesamt ca. 1000 Mrd zu 1%) in Form von Zentralbankgeld. 
Die Geschäftsbanken brauchen Zentralbankgeld 1. für die Erfüllung der Mindestreservepflicht. 2. wie gesagt - um es in Bargeld umzutauschen. Und 3. für systemübergreifende Überweisungsaufträge, wenn Ersatzaktionen, wie Interbankenkredite, nicht funktionieren.

Geht natürlich nicht alles hier in Kürze. Ist bei uns Bestandteil eines 2-3 stündigen Aufbauvortrages zum Verständnis des Geldsystems, aber in einzelnen Punkten noch nicht ganz zuende recherchiert.

BD, Gruß, Egge

 

----- Ursprüngliche Nachricht -----

Von: Axel Grimm

Gesendet: 19.04.12 14:33 Uhr

An: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Re: [AG-GOuFP] Finale Version Flyer für BPT


 
Eckhard Rülke schrieb: 
> natürlich können Banken Geld von Sparern weiterverleihen. Man nennt das 
> Geldanlage. Dann macht der Einleger (der, dem das Geld eigentlich 
> gehört) mit der Banke irgendeinen Vertrag, der die Bank berechtigt, sein 
> Geld weiter zu verwenden. Denn ansonsten ist es das Geld des Einlegers, 
> wo sich kein Fremder - also auch nicht die Bank - dran zu vergreifen hat. 
> Die Besonderheit in Deutschland ist, dass ein Sparbuch rechtlich bereits 
> einen Darlehensvertrag mit der Bank darstellt. Aber das ist noch nicht 
> genügend recherchiert. 
> Geld auf Girokonten ist dagegen immer im ausschließlichen 
> Verfügungsrecht des Einlegers. 
> 
> Wenn die Bank an jemanden Kredit gibt, wird sie immer auf die wesentlich 
> elegantere Geldschöpfung zurückgreifen und die nötige Summe neu 
> entstehen lassen. Dann ist der Zins zu 100% Einnahme der Bank. 
> 
> Gruß, Eckhard 

Ich poste nochmals den Beitrag von vorhin: 
/ 
Die Bundesbank glaubt es auch nicht, das Banken das GEld von Sparern 
verleihen. Die hat es sogar schon grafisch dargestellt. 
http://www.bundesbank.de/download/bildun...gesamt.pdf 

Seite 69 mit Vorgang 1 und Vorgang 3 
Im Vorgang 3 wird das Geld, dass durch den Kredit in der Bank entstanden 
ist gespart --> Die Bank hat nicht das Geld des Sparers verliehen sondern 
das Geld des Geldschöpfers (=das ist der Kreditnehmer) "eingefroren". 

Die Buba hat die Laufzeiten geschickt gewählt: Kredit 5 Jahre, Sparen 3 
Jahre. Nach 3 Jahren wird das Gesparte wieder überweisbar und kann den 
Kredit tilgen./Dem Geld (oder der "Einlage") das mit dem Kredit geboren 
worden ist, steht NUR der Kredit gegenüber. 
Nun wird gespart: Der "Einlage" steht unverändert NUR der Kredit 
gegenüber. 

Die Einlage ist nicht durch "einlegen" entstanden. Der Begriff Einlage 
stammt aus der Zeit vor dem Giralgeld, ca. vor 1960. 

Die Bank hat einen Vertrag mit der Bank gemacht, das Geld für die 
Anlagedauer nicht mehr zu Bezahlzwecken zu verwendet werden kann. 
Die Bank hat kein Geld zum Verleihen erhalten, die Bank hat unverändert 
nur den Kreditvertrag. 
Banken können das Geld von Sparern nicht verliehen, da beim Sparen der 
Bank kein Geld zukommt. 
Schaue die Darstellungen in der Bundesbankschrift auf Seite 69 genau an. 
Mit dem Sparen ändert sich nur der Status des (Giral)gelds, der geht von 
liquide auf "horten" mit Angabe der Hortungsdauer. 

Wird nun ein neuer Kredit angefragt (und nach Prüfung bewilligt wird), 
dann gilt wieder Vorgang 1 = es ensteht wieder neues Geld oder es wird 
bzw. es kann gar nicht das Geld von Sparern verliehen werden. Das Geld der 
Sparer ist nur "eingeforenes" Giralgeld und hat seine 
"wirtschaftsnotwendige" Kaufkraft in dem Sparzeitraum eingebüßt. 

------------------------ 

Der Zins ist immer zu 100% die Einnahme der Bank. Daraus werden die 
Entgelte der Personen und die Dividenden bezahlt. Leider auch die selbst 
auferlegten Kosten für das Horten / Blockieren bzw. Einfrieren des Gelds. 
Denn mit Geldanlagen hat die Bank Kosten, die sei ohne diese gar nicht 
hätte. 
Eine Bank kann nur die Geldschöpfung bzw. die Geldvernichtung betreiben. 
Verleihen kann die nix, schon gar nicht das Geld von Sparern. 
Kreditzinsen wären viel nieddriger, wenn die Banken die Geldanlagen 
endgültig eliminieren täten. 
Die Bank kann nicht alternativ das Instrument der Geldschöpfung nutzen, 
es steht gar kein anderes zur Verfügung. 

Nun frage mich bitte nicht, warum Banken dann Sparanlagen anbieten, diese 
Frage musst Du der Bank stellen, die betreibt eine Kostenmaximierung, ich 
stelle es nur fest. 

Zur Information: Eine kleine Gruppe "Nachdenker" befindet sich mit der 
Bundesbank im Dialog, um das klar und eindeutig festzustellen. Erst wenn 
Goliath (=die Buba) auf "meiner" Seite steht, dann geht es an die Banken. 
Der Dialog, der zur Löschung der multiplen Geldschöpfung geführt hat, 
hat 1 1/2 Jahre gedauert. Dieser wird nicht viel kürzer sein. 

---------------------------------- 

*Nun noch ein wenig Unmut:*Ich habe schon einige dieser Diskussionen 
geführt und die Diskussionpartner kann ich in zwei Kategorien einordnen: 
Die einen fangen an darüber nachzudenken 
und 
die anderen beharren dogmatisch auf der Aussage, das Banken das Geld von 
Sparern weiterverleihen udn manchmal komtm noch küppelhart dazu: das 
"Einlagen" durch Einlegen von Bargeld enstehen und ganz extrrem kommt noch 
das folgende Postulat: Die Zentralbank bringt das Bargeld in den Umlauf, 
das durch Sparer erst bei Banken eingezahlt werden muss. 

Die Ausführungen der Bundesbank als auch andere Darstellungen der 
"Einlagenschöpfung" gegen Kredit werden als Irrtümer hingestellt. 

Unterscheidung zur Vorbeugung von Missverständnissen: 
Ich unterscheide einen 
Geldverleih/Geldüberlassung (von Nichtbank zu Nichtbank = außerhalb der 
Bank) 
von dem Sparen (Geldanlage in einer Bank). 

-- 
AG-Geldordnung-und-Finanzpolitik mailing list 
AG-Geldordnung-und-Finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de 
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-geldordnung-und-finanzpolitik

 




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