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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - [AG-GOuFP] UPDATE konsensfähiger Programmantrag Eurokrise

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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[AG-GOuFP] UPDATE konsensfähiger Programmantrag Eurokrise


Chronologisch Thread 
  • From: "Benedikt Weihmayr" <benedikt AT weihmayr.de>
  • To: <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [AG-GOuFP] UPDATE konsensfähiger Programmantrag Eurokrise
  • Date: Tue, 17 Apr 2012 03:17:58 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Servus,

gibt ein kleines Update *g* Und nicht wundern wegen den etwas längeren Sätzen, die machen das so im Grundgesetz lol

 

Hab mich eng an der bisher im Grundgesetz verankterten Schuldenbremse gehalten. Geändert wurde jedoch die Höhe des zulässigen strukturellen Defizits und die Stärkung des europäischen Parlaments. Ebenso die Koordinierung der Fiskal- Wirtschafts und Kohäsionspolitik wurde geändert.


1. Die europäische Zentralbank erweitert ihr Mandat, neben der Geldwertstabilität, um das folgende: Die zinslose Staatsfinanzierung der Eurostaaten in Höhe der Schuldenbremse. Die bisher ausgegebenen Staatsanleihen laufen nach Vertrag aus. Die EZB kauft zinslos Staatsanleihen nur in Höhe, der vom Parlament benötigten Geldmenge, jedoch maximal in Höhe der Schuldenregeln.

2. In der Eurozone wird folgende Schuldenbremse eingeführt: Die Finanzierung aus Krediten darf das durchschnittliche nominelle Wachstum des Bruttoinlandprodukts, auf die letzten 5 Jahre berechnet, nicht überschreiten. Zusätzlich sind bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung die Auswirkungen auf den Haushalt, im Auf- und Abschwung, symmetrisch zu berücksichtigen. Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme von der nach den Sätzen 1 bis 2 zulässigen Kreditobergrenze, insbesondere im Falle von Naturkatastrophen, außergewöhnlichen Notsituationen oder Bilanzrezessionen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, bedürfen einer absoluten Mehrheit im europäischen Parlament. Die Einnahmen und Ausgaben werden um finanzielle Transaktionen sowie die konjunkturelle Entwicklung bereinigt, was eine antizyklische Makropolitik ermöglicht.

3. Die Staaten der Eurozone verpflichten sich zur verbesserten Koordination ihrer Fiskal- und Wirtschaftspolitik. Inbesondere ist das Ziel der ausgeglichenen Handelsbilanzen innerhalb der Eurozone sowie zu den Nicht-Euro-Staaten anzustreben. Dabei ist ist den Staaten bewusst, dass sowohl schwächere als auch stärkere Volkswirtschaften ihren Beitrag leisten müssen, sei es im Bereich der Lohnkosten, Steuer-, Kohäsions- oder Arbeitsmarktpolitik.

 

 

 

-absolut wichtigster unterschied zur bisherigen europäischen und deutschen schuldenbremse:

 

Die betrachtung der Höhe der Schuldenquote wird ausgeblendet! Es wird nur das jeweilige jährliche Defizit betrachtet. Ist auch logisch, denn die Höhe der Schuldenquote ist in der Alleinbetrachtung nichtssagend. Es kommt auf das jährliche Defizit an mit Betrachtung auf den Ökonomischen Rahmen.

 

 

Wer an der einen oder anderen Ecke was besseres weiß, her damit.

 

 

Gruß

 

Bene

 

 

PS:   http://tinyurl.com/bnvy3lx

 

 

 

 

 

 




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