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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: iGoPirat AT directbox.com
- To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Zentralbankkredit
- Date: Mon, 20 Feb 2012 23:07:34 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Ahoi Axel,
irgendwann müssen wir mal rausfinden wie wir zu so unterschiedlichen Erklährungen kommen, wo wir doch scheinbar die selben Quellen nutzen.
Denn offensichtlich gehen wir ja beide
hier von einem Repo aus, doch ist mir unklahr wie du darauf kommst
das die GB Eigentümer des Wertpapiers bleibt. z.B. sagt Wiki dazu:
„Dabei handelt es sich um echte
Pensionsgeschäfte, bei denen während der Laufzeit das
Eigentumsrecht des Verkäufers am Gut auf den Käufer übergeht.“
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckkaufvereinbarung
Außerdem finde ich den Link von dir
höst interessant:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zentralbankbilanz
Da gibt es auf der Aktivseite die
Position F welche weiter unten als „Forderungen in Eigenwährung
aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Währungsgebiet„
beschrieben wird. Das könnte man kürtzen zu „Forderungen ... an
Kreditinstitute ...“. Das klingt für micht wie „Forderung an
Banken“, oder nicht?
Wenn es diese Position aber gibt muss es die entsprechende Gegenposition auch bei den GB geben, Dabei ist mir eigentlich auch egal wie man diese nennt, es ist einfach nicht möglich ohne diese Buchungspositionen die Geschäffte abzuwickeln.
Mir ist dabei auch klar das diese Position eigentlich die Wertpapiere darstellt, welche mit den vereinbarten Rückkaufpreis eingebucht werden und somit eigentlich eher einem Future gleichen als einem Kredit, aber da die Wirkung eine ähnliche ist, spielt das keine Rolle.
Grüße iGo
Von: axel.grimm AT baig.de
Gesendet: 20.02.2012 18:13
An: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [AG-GOuFP] Zentralbankkredit
Es liegt ein Wertpapierpensionsgeschäft vor.
Die GB "verkauft" der ZB einen Schuldschein, bevorzugt Staatsanleihen, und
verpflichtet sich gegenüber der ZB das Ding zurück zu kaufen. Dabei
bleibt die GB der Bezieher der Erträge aus dem Schuldschein
(=Wertpapier). Der Ankaufs- und Verkaufspreis ist gleich.
Die GB bleibt "Eigentümer" des Schuldscheins, da sie auch die Zinsen
daraus erhält. Es wird eine Schuld, aus der zunächst das Giralgeld
geschaffen worden ist, nur zu ZB-Geld gemacht oder es wird zu
Interbankengeld monetarisiert und beim Rückkauf verschwindet das ZB-Geld
wieder. Aus deisem Vorgang entspringt auch das Bargeld, das erst
nachrangig entsteht und eben nicht am Anfang steht.
Das Wertpapier, das die GB in Pension begibt, ist für die Dauer nicht
mehr in der Bilanz der GB, obwohl sie die Erträge erhält.
Das ist ein ganz "normaler" Vorgang, der offensichtlich vielen Experten,
Fachleuten, Professoren und auch Bänker nicht geläufig ist. Wenn
jedenfalls die vielen Meldungen über das sogenannte "Geld pumpen" von der
ZB gelesen werden, muss man das schlussfolgern.
Da dieser Vorgang praktisch gar nicht in den Fachartikel enthalten ist,
kann es auch kaum einer wissen. Stattdessen wird häufig von "Märkte
fluten" gesprochen ... nur wird dabei vergessen, das ähnlich hohe
Beträge zum gleichen Zeitpunkt eingezogen werden.
Mir dreht sich der Magen um, wenn ich die Ergüsse der Fachleute und
Experten lese, denn die schreiben regelmäßig und mit Fleiß irgendetwas
zusammen, nur nicht das , was abläuft.
Stichwort: Wertpapierpensiongeschäfte. Ich gebe zu, dass ich es etwas
vereinfacht ausgedrückt habe, aber ich meine, inhaltlich ist das
enthalten, was stattfindet. Du könntest es eine "interessante Sichtweise"
nennen. Lese mal selbst nach, das ist meist schwerer verständlich.
Den Posten "Verbindlichkeiten an die ZB gibt es nun mal nicht, siehe den
Schluss des Artikels von Keox, dort ist die Gesamtbilanz drin und dort
hätte ein Position in der Größenordnung von 1 Billion auftauchen
müssen.
Es steht Dir frei, ebenfalls WPPGs durchzuführen, nur kannst Du es es
nicht mit der ZB machen, Du musst einen andern Partner finden. Sobald du
das gemacht hast, dann wirst du bei Dir auch fündig, das nicht
bilanzwirksam ein paar Vermögenstitel vorhanden sind.
Die Zentralbank führt keine Posten "Forderungen an Banken", schau mal in
die Zentralbankbilanz rein. In Wikipedia ist eine vereinfachte allgemeine
-ZB-Bilanz dargestellt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zentralbankbilanz
Die Forderungen an die ZB befinden sich in den "Refinanzierungsgeschäfte"
oder Repos.
Der Begriff Refinanzierung ist sehr unglücklich, seine ursprüngliche
Bedeutung trifft kaum noch zu.
- Re: [AG-GOuFP] Zentralbankkredit, iGoPirat, 20.02.2012
- Re: [AG-GOuFP] Zentralbankkredit, Grosser Nagus Gint, 20.02.2012
- Re: [AG-GOuFP] Zentralbankkredit, Axel Grimm, 20.02.2012
- <Mögliche Wiederholung(en)>
- Re: [AG-GOuFP] Zentralbankkredit, iGoPirat, 20.02.2012
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