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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Zentralbankkredit

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Re: [AG-GOuFP] Zentralbankkredit


Chronologisch Thread 


Es liegt ein Wertpapierpensionsgeschäft vor.

Die GB "verkauft" der ZB einen Schuldschein, bevorzugt Staatsanleihen, und verpflichtet sich gegenüber der ZB das Ding zurück zu kaufen. Dabei bleibt die GB der Bezieher der Erträge aus dem Schuldschein (=Wertpapier). Der Ankaufs- und Verkaufspreis ist gleich.

Die GB bleibt "Eigentümer" des Schuldscheins, da sie auch die Zinsen daraus erhält. Es wird eine Schuld, aus der zunächst das Giralgeld geschaffen worden ist, nur zu ZB-Geld gemacht oder es wird zu Interbankengeld monetarisiert und beim Rückkauf verschwindet das ZB-Geld wieder. Aus deisem Vorgang entspringt auch das Bargeld, das erst nachrangig entsteht und eben nicht am Anfang steht.

Das Wertpapier, das die GB in Pension begibt, ist für die Dauer nicht mehr in der Bilanz der GB, obwohl sie die Erträge erhält.

Das ist ein ganz "normaler" Vorgang, der offensichtlich vielen Experten, Fachleuten, Professoren und auch Bänker nicht geläufig ist. Wenn jedenfalls die vielen Meldungen über das sogenannte "Geld pumpen" von der ZB gelesen werden, muss man das schlussfolgern.
Da dieser Vorgang praktisch gar nicht in den Fachartikel enthalten ist, kann es auch kaum einer wissen. Stattdessen wird häufig von "Märkte fluten" gesprochen ... nur wird dabei vergessen, das ähnlich hohe Beträge zum gleichen Zeitpunkt eingezogen werden.

Mir dreht sich der Magen um, wenn ich die Ergüsse der Fachleute und Experten lese, denn die schreiben regelmäßig und mit Fleiß irgendetwas zusammen, nur nicht das , was abläuft.

Stichwort: Wertpapierpensiongeschäfte. Ich gebe zu, dass ich es etwas vereinfacht ausgedrückt habe, aber ich meine, inhaltlich ist das enthalten, was stattfindet. Du könntest es eine "interessante Sichtweise" nennen. Lese mal selbst nach, das ist meist schwerer verständlich.

Den Posten "Verbindlichkeiten an die ZB gibt es nun mal nicht, siehe den Schluss des Artikels von Keox, dort ist die Gesamtbilanz drin und dort hätte ein Position in der Größenordnung von 1 Billion auftauchen müssen.

Es steht Dir frei, ebenfalls WPPGs durchzuführen, nur kannst Du es es nicht mit der ZB machen, Du musst einen andern Partner finden. Sobald du das gemacht hast, dann wirst du bei Dir auch fündig, das nicht bilanzwirksam ein paar Vermögenstitel vorhanden sind.

Die Zentralbank führt keine Posten "Forderungen an Banken", schau mal in die Zentralbankbilanz rein. In Wikipedia ist eine vereinfachte allgemeine -ZB-Bilanz dargestellt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zentralbankbilanz

Die Forderungen an die ZB befinden sich in den "Refinanzierungsgeschäfte" oder Repos.
Der Begriff Refinanzierung ist sehr unglücklich, seine ursprüngliche Bedeutung trifft kaum noch zu.

iGoPirat schrieb:

Ahoi,

sagt mal Leute bin ich hier der einzige dem sich bei sowas der Magen umdreht?

Axel Grimm schrieb:
„Die Bank bleibt Eingentümer des Wertpapiers und erhält eine Barreserve.
Dafür muss das Wertpapier aus der Bilanz raus, da es sonst ein "Geschenk"
der ZB an die GB wäre.“

Das soll also bedeuten das es Eigentum gibt welches nicht in der Bilanz aufgeführt ist, wo doch die Bilanz die Eigentumsverhältnisse auflistet. Das von die beschriebene wäre entweder ein riesiger Bilanzbetrug oder diese Darstellung ist einfach falsch.

Axel Grimm schrieb:
„Die Position Verbindlichkeit an die Zentralbank existiert nicht. Siehe die
Gesamtbilanz aller Banken ganz unten im Wikieintrag. Die Postitionen
Verbindlichkeiten/Forderungen an andere Banken beziehen auf
Geschäftsbanken.“

Wenn es keine Position Verbindlichkeiten an die ZB gibt, dann hat ja auch keine Bank Schulden bei der ZB und die ZB dürfte auch keine Position Forderung an Bank führen. Dies würde darlegen dass das Zentralbankgeld überhaupt kein Schuldgeld ist. Dabei wird doch gerade von euch immer wieder dieser Kampfbegriff verwendet.




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