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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] Führerschein ab 16

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] Führerschein ab 16


Chronologisch Thread 
  • From: Markus Bloch <markus.bloch AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] Führerschein ab 16
  • Date: Sun, 24 Jun 2012 00:07:58 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver

Am 23.06.2012 20:14, schrieb Bjoern:
> Hallo
>
>
> Am 23.06.2012 11:28, schrieb Markus Bloch:
>> Hab ich eigentlich schon erwähnt, dass es Ausnahmeregelungen gibt? ;-P
> @Markus
> Hast du glaub ich schon 3x inzwischen. Aber versuch mal so eine
> Genehmigung zu bekommen. Dass du da 30 Minuten eher zu Hause bist wird
> nicht reichen als Begründung. Dass du Nachmittags deinen Kumpel im
> Nachbardorf besuchen willst wohl auch nicht. Es ist eine
> AUSNAHEMREGELUNG, es ist aber garkeine Ausnahme dass 16-jährige Auto
> fahren wollen.

Ach so, weil ich das gerade mal so wll, soll mir gefälligst eine
Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Wie geil ist das denn?

Wenn ich auf dem Land wohne und mit dem ÖPNV nur sehr umständlich und
entweder viel zu früh, oder zu spät zur Schule komme, wird mir eine
Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Die gilt dann für alle Fahrten, die
mit der Schule im Zusammenhang stehen, also vor allem für die Fahrten
zur Schule und von der Schule nach Hause. Den Kumpel im Nachbardorf
besuchen fällt nicht unter diese Ausnahmegenehmigung, es sei denn, ich
will mit ihm zusammen lernen. Also hane ich im Zweifel immer ein paar
Schulbücher im Auto liegen, wenn ich ins Nachbardorf fahre ;-)

Nur, weil ein 16-järiger Auto fahren _will_, bekommt er keine
Genehmigung. Ein 8-jähriger _will_ ja vielleicht auch Auto fahren, soll
der deswegen auch ne Sondergenehmigung bekommen? Eher nicht, oder?

Und auch ein 50-jähriger darf möglicherweise keinen Führerschein machen,
wenn er z.B. vorher schon mal unangenehm aufgefallen ist, um es mal
harmlos zu formulieren. Egal, ob der fahren _will_ oder nicht.

> Am 23.06.2012 13:56, schrieb Lutz:
>> googeln oder was immer auch, da findet man u.a.:
>>
>> http://www.aspect-online.de/finanztipps/unfallforscher-gegen-fuhrerschein-mit-16-20042012.htm
> Danke für den Link. Ich gebe zu bedenken dass die Herren Unfallforscher
> da aber auch nur sinngemäss sagen: "18-24 jährige verursachen die
> meisten Unfälle also müssen 16 und 17 jährige noch schlimmer sein" ...
> Das ist genauso unbewiesenes Bla Bla wie das was wir hier schreiben. (es
> wurde sogar schonmal fast exakt so geschrieben, und zwar von mir *G*)
>
> Die Forderung nach Fakten und Quellen unterstütze ich voll und ganz.
> Leider finde ich nichts wo wirklich mal 16-jährige Auto gefahren sind.

Es gibt solche Fälle, allerdings eher selten. Mir ist persönlich keiner
bekannt, habe im Bekanntenkreis aber mal von einem solchen Fall gehört.
Die Genehmigung gibt es also schon, wenn triftige Gründe vorliegen.

> Viele Grüße
> Björn
--
Gruß,
Markus aka Cowboy






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