ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de
Betreff:
Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste
Listenarchiv
- From: "Andreas Witte" <andreas AT witte-holzkirchen.de>
- To: "'Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr'" <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] Fwd: [CDU/CSU-Fraktion] Mehr Sicherheit auf den Schienenwegen
- Date: Sat, 3 Mar 2012 14:36:18 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
- List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>
Ist das nicht sowieso state-of-the-art? Ich Vermisse irgendwie den Neuigkeitsgehalt… Gruß Andreas Von: ag-bauen-verkehr-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-bauen-verkehr-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Carolin Mahn-Gauseweg Gesendet: Freitag, 2. März 2012 23:02 An: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr Betreff: [Ag-bauen-verkehr] Fwd: [CDU/CSU-Fraktion] Mehr Sicherheit auf den Schienenwegen Ich leite das erstmal unkommentiert weiter. Wenn Fragen bestehen, dann immer her damit.
So long, Caro
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Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Pressemitteilung
Mehr Sicherheit auf den Schienenwegen
Auch Hersteller nun verantwortlich
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Gestern hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes verabschiedet, mit dem die Verantwortung der Hersteller für die Sicherheit von Eisenbahnfahrzeugen eingeführt wird. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, sowie der zuständige Berichterstatter, Ulrich Lange:
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„Die nun auf den Weg gebrachten Änderungen bedeuten im Ergebnis mehr Sicherheit auf den Schienenwegen. Neben den Eisenbahnen und den Haltern von Eisenbahnfahrzeugen wird auch den Herstellern die Verantwortung dafür zugewiesen, dass Fahrzeuge den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit an den Bau zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme genügen. Mit der Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes wird diese Verantwortung demjenigen zugewiesen, der den Antrag auf Genehmigung stellt. Nach bisheriger Rechtslage können die Hersteller von Eisenbahnfahrzeugen zwar die Genehmigung zur Inbetriebnahme eines Eisenbahnfahrzeuges beantragen; die Sicherheitspflichten liegen aber auf Seiten der Eisenbahnen und Halter von Eisenbahnfahrzeugen. Aus diesem Grund wird das Allgemeine Eisenbahngesetz geändert.
Darüber hinaus wird eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, durch die dem Eisenbahn-Bundesamt die Festlegung von technischen Einzelheiten für Planung, Bemessung und Konstruktion ausschließlich von Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes übertragen werden kann.“
Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf unserer Homepage <http://www.cducsu.de/Titel__pressemitteilung_mehr_sicherheit_auf_den_schienenwegen/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__21309/Inhalte.aspx> und in unserem Presse-Twitter-Kanal @cducsupm <http://twitter.com/cducsupm>. Kurz-URL: http://cducsu.cc/zZMTrj <http://cducsu.cc/zZMTrj >
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