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ag-barrierefreiheit - Re: [Ag-barrierefreiheit] Gebärdensprache als Amtssprache

ag-barrierefreiheit AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Koordinations und Arbeitsliste der AG Barrierefreiheit

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Re: [Ag-barrierefreiheit] Gebärdensprache als Amtssprache


Chronologisch Thread 
  • From: Stephan Schurig <neoxtrim AT yahoo.de>
  • To: Koordinations und Arbeitsliste der AG Barrierefreiheit <ag-barrierefreiheit AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-barrierefreiheit] Gebärdensprache als Amtssprache
  • Date: Tue, 23 Oct 2012 19:19:56 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-barrierefreiheit>
  • List-id: Koordinations und Arbeitsliste der AG Barrierefreiheit <ag-barrierefreiheit.lists.piratenpartei.de>

Momentaner Entwurf: https://ag_barrierefreiheit.piratenpad.de/Programm-DGS-Amtssprache

Antragsteller
[[Benutzer:scampy_joe|Johannes Britz]], [[Benutzer:EinAugenschmaus|Julia Probst], [[Benutzer:NX|NeoXtrim]], [[Benutzer:Astefanowitsch|Anatol Stefanowitsch]], AG Barrierefreiheit

Antragstext
Der Bundesparteitag möge beschließen, in das Wahlprogramm für die kommende Bundestagswahl unter dem Punkt "Integration und Inklusion" aufzunehmen:

'''Gebärdensprache als Amts- und Gerichtssprache'''

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, die Deutsche Gebärdensprache als Amts- und Gerichtssprache anzuerkennnen.

Der Satz „Die Amtssprache ist Deutsch“ im Bundesverwaltungsverfahrensgesetz (§23) und den entsprechenden Paragraphen der Verwaltungsverfahrensgesezte der Länder und im Sozialgesetzbuch (Buch 10, §19) ist zu ändern in „Die Amtssprachen sind Deutsch und Deutsche Gebärdensprache“. Der Satz „Die Gerichtssprache ist deutsch“ im Gerichtsverfassungsgesetz (§184) ist zu ändern in „Die Gerichtssprachen sind Deutsch und Deutsche Gebärdensprache.“

Begründung:

In Deutschland leben 80.000 Gehörlose, von denen die Mehrheit die Deutsche Gebärdensprache (DGS) als Muttersprache und somit als bevorzugte Kommunikationsform hat. Der DGS kommt damit eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung einer Teilhabe von Gehörlosen an gesellschaftlichen Prozessen zu.

Das Behindertengleichstellungsgesetz erkennt die DGS bereits als eigenständige Sprache an  (BGG, §6, Abs. 1) und spricht hör- oder sprachbehinderten Menschen das Recht zu, gegenüber staatlichen Institutionen die DGS zu verwenden, „soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist“ (BGG, §9). Das Sozialgesetzbuch nennt als einzige Amtssprache zwar Deutsch, spricht aber hörbehinderten Menschen ebenfalls das Recht zu, „zur Verständigung in der Amtssprache Gebärdensprache zu verwenden.“ Hier wird die DGS damit allerdings nicht als eigenständige Sprache, sondern als Form der Amtssprache Deutsch behandelt.

Mit einer eindeutigen Anerkennung der DGS als zweiter Amts- und Gerichtssprache neben dem Deutschen würden diese Einzel-, bzw. Ausnahmeregelungen hinfällig und Gehörlose wären in ihrer Kommunikation mit staatlichen Institutionen anderen Bürger/innen durchgängig gleichgestellt. Außerdem wäre die Unklarheit bezüglich der Eigenständigkeit der DGS beseitigt.

Eine Anerkennung der DGS als Amtssprache wäre außerdem ein starke Grundlage für weitere von uns geplante Initiativen, z.B. zur verpflichtenden Verwendung der DGS in der Hörgeschädigtenpädagogik und zur verpflichtenden Verdolmetschung von Fernsehsendungen in DGS.

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Die folgenden Textbausteine für eigene Initiativen weiterverwenden (siehe Chat).


Mit der Anerkennung der Gebärdensprache als Amtssprache wäre ausserdem für Studenten der Hörgeschädigtenpädagogik zwingend vorgeschrieben, dass sie für dieses Studium über fließende Kenntnisse in der Gebärdensprahe am Ende des Studiums vorweisen müssen. Gehörlosenpädogogik kann bisher in Hamburg, München, Köln, Heidelberg und in Berlin studiert werden. Aber nur in Berlin ist es Pflicht, dass die Studenten am Ende des Studiums Kenntnisse in der Gebärdensprache vorweisen müssen. 

Andere Länder wie Neuseeland (1) und Island (2) haben die Gebärdensprache längst als Amtssprache aufgenommen. Uganda (3) hat zum Beispiel gesetzlich verankert, dass die Gebärdensprache gefördert wird. 

Die Anerkennung der Gebärdensprache würde unter anderem dafür sorgen, dass die Nachrichtensendungen im deutschen Fernsehen und Kindersendungen für Kinder unter 6 Jahren alle in Gebärdensprache verdolmetescht werden müssen und somit Barrierefreiheit gewährleistet wird. 




(Ich muss jetzt mal überlegen, wieviele hörende Gebärdensprachler es daneben noch gibt, die von Berufs wegen die Gebärdensprache haben: Lehrer, Erzieher, Gebärdensprachdolmetscher...Daneben fallen mir noch Eltern von gehörlosen Kindern ein. Oder Eltern, die ein autistisches oder ein Kind mit ZAWS (zentrale audistische Wahrnehmungsstörungen) haben - da hat die Gebärdensprache gut geholfen als Kommunikationsmittel. Da macht man gebärdenunterstützte Kommunikation. (GUK).

Gebärdensprache wird auch bei Kleinkindern eingesetzt meine ich. Mit den Eltern zusammen. Das ist Babyzeichensprache, was du meinst. Das basiert auf der Gebärdensprache, ist aber oft leicht verändert - warum auch immer. Gehörlose Kinder lernen ja auch von Anfang an die echte Gebärdensprache ohne Vereinfachung. 

(1) http://de.wikipedia.org/wiki/Neuseel%C3%A4ndische_Geb%C3%A4rdensprache
(2) http://www.icelandreview.com/icelandreview/deutsch/nachrichten/Geb%C3%A4rdensprache_jetzt_Amtssprache_0_378565.news.aspx
(3) http://www.gehoerlosen-afrikaprojekt.de/web/wiss_gl_uganda.htm

Quellen & Links:

* http://www.scilogs.de/wblogs/blog/sprachlog/sprachpolitik/2011-06-02/hinweis-petition-zur-deutschen-geb-rdensprache
* http://www.avaaz.org/de/petition/Gebardensprache_als_Amtsprache_bzw_Minderheitssprache_anerkennen/?cPaFJab (Petition)


Gesetze, in denen das Deutsche als Amtssprache festgelegt ist:

  • Bundesverwaltungsverfahrensgesetz, §23: http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__23.html
  • Ebenso die Verwaltungsverfahrensgesetze aller Bundesländer (verlinke ich nicht alle einzeln, sie haben im Prinzip alle einen fast gleichlautenden Paragrafen)
  • Das Sozialgesetzbuch, Buch 10, §19, Abs. 1: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__19.html -- dort ist DGS übrigens der Amtssprache gleichgestellt: 
  • „(1) Die Amtssprache ist deutsch. Hörbehinderte Menschen haben das Recht, zur Verständigung in der Amtssprache Gebärdensprache zu verwenden; Aufwendungen für Dolmetscher sind von der Behörde oder dem für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger zu tragen.“
  • Außerdem ist Deutsch als Gerichtssprache festgelegt, und zwar im Gerichtsverfassungsgesetz §184: http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__184.html


Die Gebärdensprache in deutschen Gesetzen:

  • http://gehoerlosen-bund.de/dgb/index.php?option=com_content&view=article&id=1544%3Adiegebaerdenspracheindeutschengesetzen&catid=83%3Ameinkind&Itemid=129&lang=de



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