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sg-webseite - Re: [Sg-webseite] Kommentare sofort freigaben

sg-webseite AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der SG Webseite

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Re: [Sg-webseite] Kommentare sofort freigaben


Chronologisch Thread 
  • From: Korbinian Polk <korbinianpolk AT googlemail.com>
  • To: sg-webseite AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Sg-webseite] Kommentare sofort freigaben
  • Date: Thu, 15 Mar 2012 19:13:34 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/sg-webseite>
  • List-id: <sg-webseite.lists.piratenpartei.de>

"objektiv ehrverletzend".
der scheiß mit den beleidigungen is auch was was wir piraten dringend mal liberalisieren müssen.
egal, will euch rotzlöffel nich mit nonsense zuspammen :)

grüße, ko

Am 15. März 2012 18:44 schrieb Martin Haug <martinhaug AT piratenpartei.de>:
Hallo,
Nein, da wird gefragt ob die Äußerung objektiv ehrverletzend ist. Der
Beleidigte kann das anders sehen.
mfg
Martin

On 03/15/2012 06:34 PM, Korbinian Polk wrote:
> was für jemanden ehrverletzend is kann ja nur derjenige selbst wissen.
> der artikel sagt ja dass im prinzip alles ehrverletzend sein kann. eine
> beleidigung
> ist ja nur ne beleidigung wenn sich der beleidigte auch beleidigt fühlt,
> und
> da das potnziell alles sein kann müssten man konsequenterweise die
> kommentarfunktion abschalten.
>
> die frage is doch daher eher inwiefern sich der seitenbetreiber strafbar
> macht,
> es is doch nich unsere aufgabe leuten gewaltfreie kommunikation
> beizubringen.
>
> "wir sind nicht eure eltern", und so.
>
> Am 15. März 2012 18:20 schrieb Martin Haug <martinhaug AT piratenpartei.de
> <mailto:martinhaug AT piratenpartei.de>>:
>
>     Hallo,
>     Ich zitiere mal Wikipedia:
>
>     > Strafbar ist demnach die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung
>     > gegenüber dem Beleidigten oder Dritten. Dabei ist der Sinn aufgrund
>     > der Begleitumstände und des gesamten Zusammenhangs, in dem die
>     > Kundgabe steht, zu bestimmen. Die Kundgabe muss ehrverletzend sein,
>     > was bei bloßen Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten noch nicht der
>     > Fall ist. Der _ethische oder soziale Wert des Beleidigten muss
>     > geringer dargestellt werden, als er tatsächlich ist._ Als
>     > Kundgabeerfolg verlangt die überwiegende Ansicht, dass der
>     > ehrenrührige Sinn der Kundgabe erfasst worden sein muss, was
>     > beispielsweise in der Fremdsprache strittig sein könnte. Zu beachten
>     > ist dabei, dass nicht nur die Verwendung bekannter Fäkalbegriffe eine
>     > Beleidigung darstellen kann, sondern prinzipiell jede Äußerung, die
>     > geeignet ist, die Ehre eines Menschen zu verletzen. Eine Beleidigung
>     > kann etwa dann vorliegen, wenn man jemanden herabwertend mit „Du“
>     > anspricht oder wenn man dessen gesellschaftlichen Status in
>     > ehrverletzender Weise herabsetzt.
>     >
>     > Beispiel 1
>     >
>     > Aus Verärgerung über die Verspätung eines Fluges nennt ein Fluggast
>     > den Piloten „Busfahrer“ und meint dies ehrverletzend. Obwohl der
>     > Begriff „Busfahrer“ an sich keinen ehrverletzenden Inhalt hat, lässt
>     > sich eine Ehrverletzung möglicherweise aus dem Zusammenhang
>     > entnehmen.
>     >
>     > Beispiel 2
>     >
>     > Ein verärgerter Käufer bezeichnet in seiner Bewertung bei einem
>     > Online-Auktionshaus den Verkäufer wider besseres Wissen als
>     > „Betrüger“, weil ihm die Lieferung zu langsam erfolgte. Je nach
>     > Formulierung kann es sich um eine Beleidigung, im Sinne von „so ein
>     > Betrüger“, oder um Verleumdung, im Sinne von „dieser … ist ein
>     > Betrüger“ handeln. Der Tatbestand einer Verleumdung ist nur gegeben,
>     > wenn dem Verkäufer vorgeworfen wird, Straftaten begangen zu haben
>     > oder dieser Eindruck erweckt wird. Wird der Begriff „Betrüger“
>     > ehrabschneidend verwendet, ist es eine Beleidigung.
>     mfg
>     Martin
>
>     On 03/15/2012 06:04 PM, Korbinian Polk wrote:
>     >
>     >
>     > Am 15. März 2012 17:57 schrieb Martin Haug
>     <martinhaug AT piratenpartei.de <mailto:martinhaug AT piratenpartei.de>
>     > <mailto:martinhaug AT piratenpartei.de
>     <mailto:martinhaug AT piratenpartei.de>>>:
>     >
>     >     Hallo,
>     >     Nochmal... "Arschloch" ist strafbar! Und wenn wir das
>     wissentlich drin
>     >     lassen, macht auch die Partei sich zumindest haftbar. Ich
>     werde so etwas
>     >     rausmoderieren, es sei denn der Vorstand (nicht nur Gefion)
>     beschließt
>     >     es anders.
>     >     mfg
>     >     Martin
>     >
>     >
>     > ich dachte das wäre zivilrecht, aber gut - mir egal. keine ahnung
>     welche
>     > beleidigungen
>     > strafbar sind und welche nicht. dann halt auch arschloch-kommentare
>     > löschen :)
>     >
>     >
>
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