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sg-webseite - Re: [Sg-webseite] Kommentare sofort freigaben

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Betreff: Mailingliste der SG Webseite

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Re: [Sg-webseite] Kommentare sofort freigaben


Chronologisch Thread 
  • From: Korbinian Polk <korbinianpolk AT googlemail.com>
  • To: sg-webseite AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Sg-webseite] Kommentare sofort freigaben
  • Date: Thu, 15 Mar 2012 18:34:19 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/sg-webseite>
  • List-id: <sg-webseite.lists.piratenpartei.de>

was für jemanden ehrverletzend is kann ja nur derjenige selbst wissen.
der artikel sagt ja dass im prinzip alles ehrverletzend sein kann. eine beleidigung
ist ja nur ne beleidigung wenn sich der beleidigte auch beleidigt fühlt, und
da das potnziell alles sein kann müssten man konsequenterweise die
kommentarfunktion abschalten.

die frage is doch daher eher inwiefern sich der seitenbetreiber strafbar macht,
es is doch nich unsere aufgabe leuten gewaltfreie kommunikation beizubringen.

"wir sind nicht eure eltern", und so.

Am 15. März 2012 18:20 schrieb Martin Haug <martinhaug AT piratenpartei.de>:
Hallo,
Ich zitiere mal Wikipedia:

> Strafbar ist demnach die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung
> gegenüber dem Beleidigten oder Dritten. Dabei ist der Sinn aufgrund
> der Begleitumstände und des gesamten Zusammenhangs, in dem die
> Kundgabe steht, zu bestimmen. Die Kundgabe muss ehrverletzend sein,
> was bei bloßen Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten noch nicht der
> Fall ist. Der _ethische oder soziale Wert des Beleidigten muss
> geringer dargestellt werden, als er tatsächlich ist._ Als
> Kundgabeerfolg verlangt die überwiegende Ansicht, dass der
> ehrenrührige Sinn der Kundgabe erfasst worden sein muss, was
> beispielsweise in der Fremdsprache strittig sein könnte. Zu beachten
> ist dabei, dass nicht nur die Verwendung bekannter Fäkalbegriffe eine
> Beleidigung darstellen kann, sondern prinzipiell jede Äußerung, die
> geeignet ist, die Ehre eines Menschen zu verletzen. Eine Beleidigung
> kann etwa dann vorliegen, wenn man jemanden herabwertend mit „Du“
> anspricht oder wenn man dessen gesellschaftlichen Status in
> ehrverletzender Weise herabsetzt.
>
> Beispiel 1
>
> Aus Verärgerung über die Verspätung eines Fluges nennt ein Fluggast
> den Piloten „Busfahrer“ und meint dies ehrverletzend. Obwohl der
> Begriff „Busfahrer“ an sich keinen ehrverletzenden Inhalt hat, lässt
> sich eine Ehrverletzung möglicherweise aus dem Zusammenhang
> entnehmen.
>
> Beispiel 2
>
> Ein verärgerter Käufer bezeichnet in seiner Bewertung bei einem
> Online-Auktionshaus den Verkäufer wider besseres Wissen als
> „Betrüger“, weil ihm die Lieferung zu langsam erfolgte. Je nach
> Formulierung kann es sich um eine Beleidigung, im Sinne von „so ein
> Betrüger“, oder um Verleumdung, im Sinne von „dieser … ist ein
> Betrüger“ handeln. Der Tatbestand einer Verleumdung ist nur gegeben,
> wenn dem Verkäufer vorgeworfen wird, Straftaten begangen zu haben
> oder dieser Eindruck erweckt wird. Wird der Begriff „Betrüger“
> ehrabschneidend verwendet, ist es eine Beleidigung.
mfg
Martin

On 03/15/2012 06:04 PM, Korbinian Polk wrote:
>
>
> Am 15. März 2012 17:57 schrieb Martin Haug <martinhaug AT piratenpartei.de
> <mailto:martinhaug AT piratenpartei.de>>:
>
>     Hallo,
>     Nochmal... "Arschloch" ist strafbar! Und wenn wir das wissentlich drin
>     lassen, macht auch die Partei sich zumindest haftbar. Ich werde so etwas
>     rausmoderieren, es sei denn der Vorstand (nicht nur Gefion) beschließt
>     es anders.
>     mfg
>     Martin
>
>
> ich dachte das wäre zivilrecht, aber gut - mir egal. keine ahnung welche
> beleidigungen
> strafbar sind und welche nicht. dann halt auch arschloch-kommentare
> löschen :)
>
>


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