sg-webseite AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der SG Webseite
Listenarchiv
- From: Martin Haug <martinhaug AT piratenpartei.de>
- To: sg-webseite AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [Sg-webseite] Kommentare sofort freigaben
- Date: Thu, 15 Mar 2012 18:44:25 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/sg-webseite>
- List-id: <sg-webseite.lists.piratenpartei.de>
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Hallo,
Nein, da wird gefragt ob die Äußerung objektiv ehrverletzend ist. Der
Beleidigte kann das anders sehen.
mfg
Martin
On 03/15/2012 06:34 PM, Korbinian Polk wrote:
> was für jemanden ehrverletzend is kann ja nur derjenige selbst wissen.
> der artikel sagt ja dass im prinzip alles ehrverletzend sein kann. eine
> beleidigung
> ist ja nur ne beleidigung wenn sich der beleidigte auch beleidigt fühlt,
> und
> da das potnziell alles sein kann müssten man konsequenterweise die
> kommentarfunktion abschalten.
>
> die frage is doch daher eher inwiefern sich der seitenbetreiber strafbar
> macht,
> es is doch nich unsere aufgabe leuten gewaltfreie kommunikation
> beizubringen.
>
> "wir sind nicht eure eltern", und so.
>
> Am 15. März 2012 18:20 schrieb Martin Haug <martinhaug AT piratenpartei.de
> <mailto:martinhaug AT piratenpartei.de>>:
>
> Hallo,
> Ich zitiere mal Wikipedia:
>
> > Strafbar ist demnach die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung
> > gegenüber dem Beleidigten oder Dritten. Dabei ist der Sinn aufgrund
> > der Begleitumstände und des gesamten Zusammenhangs, in dem die
> > Kundgabe steht, zu bestimmen. Die Kundgabe muss ehrverletzend sein,
> > was bei bloßen Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten noch nicht der
> > Fall ist. Der _ethische oder soziale Wert des Beleidigten muss
> > geringer dargestellt werden, als er tatsächlich ist._ Als
> > Kundgabeerfolg verlangt die überwiegende Ansicht, dass der
> > ehrenrührige Sinn der Kundgabe erfasst worden sein muss, was
> > beispielsweise in der Fremdsprache strittig sein könnte. Zu beachten
> > ist dabei, dass nicht nur die Verwendung bekannter Fäkalbegriffe eine
> > Beleidigung darstellen kann, sondern prinzipiell jede Äußerung, die
> > geeignet ist, die Ehre eines Menschen zu verletzen. Eine Beleidigung
> > kann etwa dann vorliegen, wenn man jemanden herabwertend mit „Du“
> > anspricht oder wenn man dessen gesellschaftlichen Status in
> > ehrverletzender Weise herabsetzt.
> >
> > Beispiel 1
> >
> > Aus Verärgerung über die Verspätung eines Fluges nennt ein Fluggast
> > den Piloten „Busfahrer“ und meint dies ehrverletzend. Obwohl der
> > Begriff „Busfahrer“ an sich keinen ehrverletzenden Inhalt hat, lässt
> > sich eine Ehrverletzung möglicherweise aus dem Zusammenhang
> > entnehmen.
> >
> > Beispiel 2
> >
> > Ein verärgerter Käufer bezeichnet in seiner Bewertung bei einem
> > Online-Auktionshaus den Verkäufer wider besseres Wissen als
> > „Betrüger“, weil ihm die Lieferung zu langsam erfolgte. Je nach
> > Formulierung kann es sich um eine Beleidigung, im Sinne von „so ein
> > Betrüger“, oder um Verleumdung, im Sinne von „dieser … ist ein
> > Betrüger“ handeln. Der Tatbestand einer Verleumdung ist nur gegeben,
> > wenn dem Verkäufer vorgeworfen wird, Straftaten begangen zu haben
> > oder dieser Eindruck erweckt wird. Wird der Begriff „Betrüger“
> > ehrabschneidend verwendet, ist es eine Beleidigung.
> mfg
> Martin
>
> On 03/15/2012 06:04 PM, Korbinian Polk wrote:
> >
> >
> > Am 15. März 2012 17:57 schrieb Martin Haug
> <martinhaug AT piratenpartei.de <mailto:martinhaug AT piratenpartei.de>
> > <mailto:martinhaug AT piratenpartei.de
> <mailto:martinhaug AT piratenpartei.de>>>:
> >
> > Hallo,
> > Nochmal... "Arschloch" ist strafbar! Und wenn wir das
> wissentlich drin
> > lassen, macht auch die Partei sich zumindest haftbar. Ich
> werde so etwas
> > rausmoderieren, es sei denn der Vorstand (nicht nur Gefion)
> beschließt
> > es anders.
> > mfg
> > Martin
> >
> >
> > ich dachte das wäre zivilrecht, aber gut - mir egal. keine ahnung
> welche
> > beleidigungen
> > strafbar sind und welche nicht. dann halt auch arschloch-kommentare
> > löschen :)
> >
> >
>
>
> --
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