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sg-webseite - Re: [Sg-webseite] Kommentare sofort freigaben

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Betreff: Mailingliste der SG Webseite

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Re: [Sg-webseite] Kommentare sofort freigaben


Chronologisch Thread 
  • From: Korbinian Polk <korbinianpolk AT googlemail.com>
  • To: sg-webseite AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Sg-webseite] Kommentare sofort freigaben
  • Date: Thu, 15 Mar 2012 18:26:04 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/sg-webseite>
  • List-id: <sg-webseite.lists.piratenpartei.de>

dann fällt da troll definitiv drunter.

Am 15. März 2012 18:20 schrieb Martin Haug <martinhaug AT piratenpartei.de>:
Hallo,
Ich zitiere mal Wikipedia:

> Strafbar ist demnach die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung
> gegenüber dem Beleidigten oder Dritten. Dabei ist der Sinn aufgrund
> der Begleitumstände und des gesamten Zusammenhangs, in dem die
> Kundgabe steht, zu bestimmen. Die Kundgabe muss ehrverletzend sein,
> was bei bloßen Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten noch nicht der
> Fall ist. Der _ethische oder soziale Wert des Beleidigten muss
> geringer dargestellt werden, als er tatsächlich ist._ Als
> Kundgabeerfolg verlangt die überwiegende Ansicht, dass der
> ehrenrührige Sinn der Kundgabe erfasst worden sein muss, was
> beispielsweise in der Fremdsprache strittig sein könnte. Zu beachten
> ist dabei, dass nicht nur die Verwendung bekannter Fäkalbegriffe eine
> Beleidigung darstellen kann, sondern prinzipiell jede Äußerung, die
> geeignet ist, die Ehre eines Menschen zu verletzen. Eine Beleidigung
> kann etwa dann vorliegen, wenn man jemanden herabwertend mit „Du“
> anspricht oder wenn man dessen gesellschaftlichen Status in
> ehrverletzender Weise herabsetzt.
>
> Beispiel 1
>
> Aus Verärgerung über die Verspätung eines Fluges nennt ein Fluggast
> den Piloten „Busfahrer“ und meint dies ehrverletzend. Obwohl der
> Begriff „Busfahrer“ an sich keinen ehrverletzenden Inhalt hat, lässt
> sich eine Ehrverletzung möglicherweise aus dem Zusammenhang
> entnehmen.
>
> Beispiel 2
>
> Ein verärgerter Käufer bezeichnet in seiner Bewertung bei einem
> Online-Auktionshaus den Verkäufer wider besseres Wissen als
> „Betrüger“, weil ihm die Lieferung zu langsam erfolgte. Je nach
> Formulierung kann es sich um eine Beleidigung, im Sinne von „so ein
> Betrüger“, oder um Verleumdung, im Sinne von „dieser … ist ein
> Betrüger“ handeln. Der Tatbestand einer Verleumdung ist nur gegeben,
> wenn dem Verkäufer vorgeworfen wird, Straftaten begangen zu haben
> oder dieser Eindruck erweckt wird. Wird der Begriff „Betrüger“
> ehrabschneidend verwendet, ist es eine Beleidigung.
mfg
Martin

On 03/15/2012 06:04 PM, Korbinian Polk wrote:
>
>
> Am 15. März 2012 17:57 schrieb Martin Haug <martinhaug AT piratenpartei.de
> <mailto:martinhaug AT piratenpartei.de>>:
>
>     Hallo,
>     Nochmal... "Arschloch" ist strafbar! Und wenn wir das wissentlich drin
>     lassen, macht auch die Partei sich zumindest haftbar. Ich werde so etwas
>     rausmoderieren, es sei denn der Vorstand (nicht nur Gefion) beschließt
>     es anders.
>     mfg
>     Martin
>
>
> ich dachte das wäre zivilrecht, aber gut - mir egal. keine ahnung welche
> beleidigungen
> strafbar sind und welche nicht. dann halt auch arschloch-kommentare
> löschen :)
>
>


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