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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Satzungsänderungsanträge zur SGO

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-Koordination] Satzungsänderungsanträge zur SGO


Chronologisch Thread 
  • From: Georg von Boroviczeny <georg@von-boroviczeny.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Satzungsänderungsanträge zur SGO
  • Date: Tue, 26 Sep 2017 21:16:50 +0200

ich selber werde (leider) am bpt nicht teilnehmen (können)
in einem Punkt teile ich piratonyms Ansicht: ich bin gegen ein
Delegiertensystem; es zeichnet gerade unsere Partei aus, dass es keine
Delegierten(staffeln) gibt. Mir wäre es wichtiger, -wieder- ein liquid
(oÄ) zu bekommen.
Der Rest ist her Michael

Am 26.09.2017 um 18:44 schrieb Michael Ebner:
> Am 26.09.2017, 14:58 Uhr, schrieb Piratonym
> <piratonym@piratenpartei-nrw.de>:
>
>> Ich finde es äußerst befremdlich, dass der Vorsitzende der Partei und
>> der vorsitzende Richter am Bundesschiedsgericht ohne jegliche
>> Einbeziehung der Schiedsgerichte ein Organ einführen wollen, dass ein
>> uneingeschränktes Recht zur Änderung der Schiedsgerichtsordnung haben
>> soll. Eine Erklärung dazu fände ich dringend angebracht. Änderungen der
>> SGO werden von diesen Personen anscheinend auch nicht als sonderlich
>> wichtig erachtet, zumindest ist lediglich eine Zweidrittelmehrheit
>> vorgesehen, obwohl für andere Dinge wie beispielsweise redaktionelle
>> Änderungen an Programmen eine Fünfsechstelmehrheit notwendig ist.
>> Auch viele andere Regelungen halte ich für äußerst fragwürdig. Darauf
>> und auf die übliche Diskussion bzgl. Delegiertenversammlugen will ich
>> hier aber gar nicht näher eingehen.
>> Meine Meinung: Auf jeden Fall ablehnen. Mindestens die Regelung zur
>> Änderung der Schiedsgerichtsordnung halte ich auch für gesetzeswidrig.
>
>
> Da hier so dringend eine Erklärung gebraucht wird:
>
> 1.) Der "kleine BPT" als Delegiertenversammlung ist ebenso wie der
> "große BPT" als Mitgliederversammlung ein Bundesparteitag im Sinne des
> Parteiengesetzes. Das PartG lässt sowohl Mitglieder- als auch
> Delegiertenversammlungen zu, und es ist auch nicht ausgeschlossen,
> beides zu machen.
>
>
> 2.) Aus Sicht des Parteiengesetzes kann der kleine BPT Änderungen der
> Satzung beschließen. Langfristig will ich da hin, dass die Satzung
> selbst von der Mitgliederversammlung und die Nebenordnungen von der
> Delegiertenversammlung beschlossen werden.
>
> Allerdings habe ich mich auch für "ein Schritt nach dem anderen"
> entschieden, und die Finanzordnung erst mal draußen gelassen. Das
> Organ soll erst mal das Vertrauen der Basis gewinnen - beim Geld sind
> ja viele erst mal vorsichtig.
>
> Die SGO halte ich nicht für unwichtig, sondern für eine Materie, in
> die man sich ein wenig einarbeiten muss. Die meisten Teilnehmer auf
> einem großen BPT haben dazu schon gar keine Lust, es wird "aus dem
> Bauch heraus" entschieden, wie z.B. das Ergebnis von Neumünster zeigt.
>
> Ich bin mir ziemlich sicher, dass die meisten BPT-Teilnehmer die
> Entscheidung über die SGO gerne aus der Hand geben, und dass eine
> kleine Delegiertenversammlung da besser durchdachte Entscheidungen
> trifft. Zumal man sich da auch mehr Zeit lassen kann.
>
>
> 3.) Zum Thema "ohne jegliche Einbeziehung der Schiedsgerichte": Die
> klassische Gewaltenteilung sieht so aus, dass die einen die Gesetze
> machen, und die anderen nach ihnen Recht sprechen. Im Bundestag werden
> auch ohne jegliche Einbeziehung der ordentlichen Gerichte
> Gesetzesvorlagen eingebracht.
>
> Was dann künftige Änderung der SGO betrifft: Selbstverständlich kann
> und soll der kleine BPT dann die Schiedsgerichte zu den Beratungen
> hinzuziehen.
>
>
> 4.) Zu den Mehrheiten: Das normale Quorum für Änderungen der Satzung
> und ihrer Nebenordnungen ist 2/3, davon wird auch hier nicht
> abgewichen. Es sollen ja Mehrheiten zustandekommen.
>
> Die 5/6-Mehrheit ist dann vorgesehen, wenn der kleine BPT etwas
> beschließen soll, was eigentlich dem großen BPT vorbehalten ist. Zum
> Beispiel eine redaktionelle Änderung: Da hat die Mitgliederversammlung
> einen Programmtext mit 2/3-Mehrheit beschlossen, und da steht z.B.
> eine unglückliche Formulierung drin. Wenn sich da quasi alle einig
> sind, wie man das besser formuliert, dann sollen die das tun können.
> Es soll aber kein Mittel sein, die programmatische Ausrichtung der
> Partei an der Mitgliederversammlung vorbei ändern zu können.
>
>
>
> Sind damit die offenen Fragen geklärt?
>
> MfG
>
> Michael
>
>
>
>
>
>
>


--

mit freundlichen Grüßen
Georg v. Boroviczeny



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