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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Beiladung in der SGO

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-Koordination] Beiladung in der SGO


Chronologisch Thread 
  • From: Piratonym <piratonym@piratenpartei-nrw.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Beiladung in der SGO
  • Date: Sun, 26 Mar 2017 21:45:32 +0200
  • Jabber-id: piratonym@jabber.piratenpartei.de
  • Mail-reply-to: Piratonym <piratonym@piratenpartei-nrw.de>

On 25.03.2017 09:42, Stefan Thöni wrote:
> Die Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt die ordentliche Gerichtsbarkeit in
> inneren Parteiangelegenheiten ja praktisch vollständig, da ordentliche
> Gerichte bei der inhaltliche Kontrolle unserer Urteile sehr
> zurückhaltend sind.

Genau das. Wir müssen hohe Standards gewährleisten, weil die staatlichen
Gerichte unsere Entscheidungen in der Regel nur in Bezug auf Willkür,
grobe Unbilligkeit und den nach SGO, Satzung und Gesetzen richtigen
Verfahrensablauf prüfen können.

Und die notwendige Beiladung kann gerade nicht durch die Möglichkeit des
Gerichtes, andere Personen anzuhören, ersetzt werden. Für die einfache
Beiladung könnte man darüber noch sprechen, da das Gericht bei dieser
ohnehin eben nicht zur Beiladung verpflichtet wäre. Die notwendige
Beiladung dient dagegen der Wahrung der Rechte des Beizuladenden
unabhängig vom Willen des Gerichtes.

> Was das aufblasen der SGO angeht so wäre ich persönlich ja für den
> Generalverweis auf die VwGO wie aus anderen Parteien bekannt.

Das könnte man überlegen. Bis zur Novelle der SGO bestand ein Verweis
auf die ZPO. Die VwGO finde ich zumindest passender.

Es bestünden aber wohl die gleichen Argumente¹, die zur Streichung der
ZPO geführt haben, hauptsächlich:

* Zu unverständlich für typische Mitglieder usw.
* Viele Regelungen, die wir nicht brauchen
* Trollanfälligkeit

Man sollte meiner Meinung nach die VwGO in Bezug darauf sichten, ob ein
genereller Verweis sinnvoll wäre oder ob man lieber weitere Regelungen
einzeln übernimmt, sei es durch bestimmten Verweis oder durch Kopie. Das
wäre doch ein gutes Vorhaben für ein Mumble…

> Spontan fallen mir da ein:
> * Antragsrecht
> * Akteneinsichtsrecht
> * Zustellung des Urteils
> * generell Anspruch auf rechtliches Gehör

Ich würde das primär noch um die Berufung ergänzen wollen. Insbesondere
bei Wahlanfechtungen ist das wichtig, wenn z.B. der Vorstand als
Vertreter des LPT keine Berufung einlegt, obwohl die Gewählten eine
Berufung wollen.

Das Antragsrecht würde neben Sachanträgen übrigens auch umfassen:
* Beweisanträge
* Ablehnungsgesuche
* Antrag auf schriftliche oder präsente Verhandlung
* Antrag auf nichtöffentliche Verhandlung
* Antrag auf Ruhen des Verfahrens
* …

¹
https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/SÄA038

--
Viele Grüße
Karsten

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