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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Beiladung in der SGO

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Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-Koordination] Beiladung in der SGO


Chronologisch Thread 
  • From: Stefan Thöni <stefan.thoeni@piratenpartei.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Beiladung in der SGO
  • Date: Sun, 19 Mar 2017 23:56:15 +0100

Hallo

> was würden die hier mitlesenden Richter usw. davon halten, Beiladungen
> (nach Art § 65 VwGO) in der SGO zu ermöglichen?
>
> Möglich wäre etwa die Beiladung von Vorstandsmitgliedern,
> Schiedsrichtern oder Kassenprüfern, deren Wahl angefochten wird. Auch
> die meisten anderen Parteien, deren Schiedsgerichtsordnungen ich mir
> angesehen habe, scheinen sowas vorgesehen zu haben.

Das würde ich grundsätzlich befürworten.

In einigen Parteien ist zudem auf dessen Wunsch der jeweils
übergeordnete Vorstand beizuladen, was eventuell auch für die Piraten
Sinn machen würde.

> Zu überlegen wäre dabei noch, ob man es bei einfachen Beiladungen
> belassen oder ob man sogar notwendige Beiladungen vorschreiben wollte.

Die gewählten Amsträger sollten bei angefochtenen Wahlen notwendig
beigeladen werden. Ansonsten fällt mir spontan kein Fall ein wo sich
notwendige Beiladung aufdrängen würde.

Gruss
Stefan

--
Stefan Thöni
Ersatzrichter am Bundesschiedsgericht
Piratenpartei Deutschland

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