Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Prüfung der Mitgliedschaft in einer Gliederung

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Prüfung der Mitgliedschaft in einer Gliederung


Chronologisch Thread 
  • From: Florian 'branleb' Zumkeller-Quast <branleb@googlemail.com>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Prüfung der Mitgliedschaft in einer Gliederung
  • Date: Tue, 02 Sep 2014 14:58:42 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>
  • Openpgp: id=5FF25B4D

Hallo,
Am 02.09.2014 14:46, schrieb Michel Vorsprach:
> Am 02.09.2014 um 14:14 schrieb Florian 'branleb' Zumkeller-Quast
> <branleb@googlemail.com>:
>> Die neue (unterste) Gliederung, hier der LV A, muss gemäß ihrer eigenen
>> Satzung und § 3 Abs. 2 S. 1, Abs. 1 S. 3 Var. 1 Bundessatzung das
>> Mitglied M noch aufnehmen. Bei Ablehnung erfolgt kein Wechsel.
>
> wird dokumentiert das diese Anträge gestellt wurden und wie diese
> entschieden wurden?
>

Das treffende Organ, spricht der beschließende Vorstand sollte das tun
wie auch die normale Aufnahme neuer Mitglieder von diesem dokumentiert
werden müsste

> wenn ja wo?
>

Da, wo der zuständige Vorstand auch sonst Mitgliederaufnahmen dokumentiert.


>> Das Mitglied wird damit zum »Auslandsmitglied« und ist gemäß
>> teleologischer Auslegung des § 3 Abs. 4 S. 1 zunächst _nur_ Mitglied im
>> Bundesverband, kann bei diesem aber gem. § 3 Abs. 2a die Mitgliedschaft
>> im LV A oder dem KV 1 und LV B oder dem KV 2 und LV B beantragen. (Eine
>> reine Mitgliedschaft im LV B kann je nach Lage auch möglich sein, kommt
>> auf die Umstände an, hier jetzt aber nicht Thema).
>
> Wie muss dieser schriftliche Antrag auf Verbleib in der bisherigen
> Gliederung aussehen?
>

Meines Wissens besteht dafür kein fertiges Formular der Verwaltung und
auch aus der Satzung und sonstigem Recht ergibt sich nicht viel mehr wie
"Email von M an den BuVo mit Antrag auf Mitgliedschaft in der
Wunschgliederung mit vollem Namen drunter" (§§ 127 II, 126b BGB). Ggf.
ist den Antrag schon vorab mit der aufnehmenden Gliederung absprechen
ganz sinnvoll, aber prinzipiell ist das einleiten dieses Schrittes
Aufgabe des BuVo bei Annahme des Antrags bzw. im Prozess dazu bzw. je
nach Auslegung (siehe a.A. aus der ersten Email.) sogar hinfällig.

-Florian

Attachment: 0x5FF25B4D.asc
Description: application/pgp-keys

Attachment: signature.asc
Description: OpenPGP digital signature




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang