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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Prüfung der Mitgliedschaft in einer Gliederung

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Prüfung der Mitgliedschaft in einer Gliederung


Chronologisch Thread 
  • From: Michel Vorsprach <michel.vorsprach@piraten-lsa.de>
  • To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Prüfung der Mitgliedschaft in einer Gliederung
  • Date: Tue, 2 Sep 2014 14:46:59 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Hallo Floran,

danke für deine Anmerkungen.

Am 02.09.2014 um 14:14 schrieb Florian 'branleb' Zumkeller-Quast
<branleb@googlemail.com>:

> Hallo,
>
>
> Disclaimer: Das sind alles spontane Gedanken, falls ich selbst einen
> entsprechenden Fall auf den Tisch bekomme, stecke ich da mehr
> Hirnschmalz rein, das könnte meine Meinung in Einzelnen Punkten ändern.
> Teilweise habe ich andere Ansichten als Anmerkungen reingeschrieben.
>
> Und spontan erinnere ich mich nicht daran, dass es bereits
> BSG-Rechtsprechung zur Thematik gibt, ich habe aber auch nicht gesucht
> um meine Erinnerung zu bestätigen bzw. zu widerlegen.
>
> Aber ich hoffe, es hilft dir bzw euch allen hier dennoch und ich bin
> gespannt auf eventuelle Entgegnungen.
>
> Am 26.08.2014 10:40, schrieb Michel Vorsprach:
>> Die Frage sich nun mir stellt ist, wo findet die Prüfung statt,
>> ob die jeweilige Mitglieds-chaft weiter in der bisherigen
>> Gliederung bleiben kann statt, obwohl ein Wohnortswechsel
>> stattgefunden hat?
>>
>
> Nehmen wir folgenden abstrakten Gliederungsaufbau an:
>
> /– LV A
> Bund
> \– LV B – KV 1
> \_ KV 2
>
> Der Bund hat also zwei (territoriale) Untergliederungen, die LVe A und
> B, letzterer hat wiederum zwei (territoriale) Untergliederungen, die KVe
> 1 und 2.
>
> Mitglied M wohnt in Ort O im KV 2 des Land B und zieht um in das Land A,
> möchte aber aus $Gründen weiter Mitglied im KV 2 und dem LV B bleiben
> und bekundet dies bei der Mitteilung des Wohnortswechsels an die Partei
> mit einem Antrag gemäß § 3 Abs. 2a Bundessatzung.

> Die neue (unterste) Gliederung, hier der LV A, muss gemäß ihrer eigenen
> Satzung und § 3 Abs. 2 S. 1, Abs. 1 S. 3 Var. 1 Bundessatzung das
> Mitglied M noch aufnehmen. Bei Ablehnung erfolgt kein Wechsel.

wird dokumentiert das diese Anträge gestellt wurden und wie diese entschieden
wurden? wenn ja wo?

> (a.A. Wegen § 3 Abs. 2a S. 3 Hs. 2 Bundessatzung ist dieser Beschluss
> nicht erforderlich und eine Ablehnung durch die aufnehmende Gliederung
> nicht möglich analog zum echten Wohnsitzwechsel)
>
> Realität: Verwaltungstechnisch wird der Antrag bei uns iirc einfach
> beschieden und entsprechend umgesetzt oder es ergeht ein
> Ablehnungsbescheid. Eine Befragung der Untergliederungen oder sonstige
> explizite Erforschung des Organisationsinteresses findet afaik nicht statt.
>
> Anforderung: IMHO müssten aber wegen des Organisationsinteresses aus § 3
> Abs. 2a S. 2 Bundessatzung sämtliche betroffenen Untgliederungen (neu
> und alt) befragt werden.
>
> Rechtlich: Wegen § 3 Abs. 4 S. 1 Bundessatzung ergeht mit der Mitteilung
> ein Gliederungswechsel, mit einem positiv beschiedenen Antrag gem. § 3
> Abs. 2a S. 2,3 Bundessatzung erfolgt ein erneuter Wechsel zurück.
> a.A. Bei gleichzeitiger Mitteilung und Beantragung erfolgt kein Wechsel
> im Falle eines positiven Bescheides, da ein (konstanter) Verbleib in der
> Gliederung eher dem Sinn und Zweck gerecht wird.
> (Der Wechsel hin und zurück wird bei uns aber seltenst so erfasst und
> noch weniger so umgesetzt, sagt auch meine eigene Vorstandserfahrung,
> gerade in Hinsicht auf § 3 Abs. 2b Bundessatzung)
>
>
> Abwandlung 1: Der Umzug erfolgt in den Kreis 2 statt das Land A.
> Es müssen nun defintiv noch Regelungen der Landessatzung B miteinbezogen
> werden, aber wie Bim schon schrieb: Bitte beachtet § 14 Bundessatzung!
>
> Abwandlung 2: Der Umzug erfolgt in ein Territorium außerhalb des
> Tätigkeitsgebietes, § 1 Abs. Bundessatzung.
>
> Das Mitglied wird damit zum »Auslandsmitglied« und ist gemäß
> teleologischer Auslegung des § 3 Abs. 4 S. 1 zunächst _nur_ Mitglied im
> Bundesverband, kann bei diesem aber gem. § 3 Abs. 2a die Mitgliedschaft
> im LV A oder dem KV 1 und LV B oder dem KV 2 und LV B beantragen. (Eine
> reine Mitgliedschaft im LV B kann je nach Lage auch möglich sein, kommt
> auf die Umstände an, hier jetzt aber nicht Thema).

Wie muss dieser schriftliche Antrag auf Verbleib in der bisherigen Gliederung
aussehen?

> Außer bei der Ablehnung durch die neue Wunschgliederung sehe ich überall
> übrigens Klagemöglichkeiten des betroffenen Mitglieds sowie der
> betroffenen Gliederungen.
> a.A.: Auch da ist via § 8 Abs. 1 S. 2 SGO iVm § 3 Abs. 2a S. 2 Hs. 3
> Bundessatzung eine Klagerecht gegeben.
>
> So können zB alte Gliederungen gegen den Wechselbeschluss Klagen wenn
> sie ein Organisationsinteresse am Verbleib von M bei sich haben, eine
> Übergliederung der aufnehmenden Gliederung könnte gegen die Aufnahme
> klagen, wenn sie der Meinung ist, diese widerspreche dem
> Organisationsinteresse und auf jeden Fall das Mitglied M kann im Falle
> der Ablehnung des Wechselgesuchs klagen, § 3 Abs. 2a S. 4 Bundessatzung.
> a.A.: Wegen der expliziten Formulierung in § 3 Abs. 2a S. 4
> Bundessatzung sind Klagerechte von Gliederungen bewusst ausgelassen
> worden vom Satzzungsgeber und somit nicht vorhanden, ein eigener
> Anspruch auf Beachtung des eigenen (Unter-)organisationsinteresses wird
> durch S. 2 nicht konstituiert.
>
> Und noch als Anmerkung für Schiedsgerichte: § 6 Abs. 2 SGO lesen ;-)
>
>
>> Was passiert bei gleichem Sachverhalt, wenn sich der Wohnort
>> von innerhalb auf außerhalb von Deutschland ändert?
>
> Siehe Abwandlung 2 meiner obigen Ausführungen.
>
> Wenn meine Gedanken zu wirr sind oder sonst irgendwie Fragen aufgeworfen
> haben, nur her damit :-)
>
> -Florian
> <0x5FF25B4D.asc>--
> Schiedsgericht-Koordination mailing list
> Schiedsgericht-Koordination@lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/schiedsgericht-koordination

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