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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Prüfung der Mitgliedschaft in einer Gliederung

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Prüfung der Mitgliedschaft in einer Gliederung


Chronologisch Thread 
  • From: Christian Reidel <christian.reidel@piratenpartei-bayern.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Prüfung der Mitgliedschaft in einer Gliederung
  • Date: Tue, 02 Sep 2014 12:06:49 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Hey Michel,

hast Du meine Antwort vom 26.08.14 gesehen?

Falls ja, immer her mit den Nachfragen :-)

VG
Bim

Am 01.09.2014 21:11, schrieb Michel Vorsprach:
> Guten Abend,
>
> hat jemand eine Idee / Anmerkungen zu den Sachverhalt?
> (die ML ist aktuell sehr ruhig?)
>
> Grüße Michel
>
> Am 26.08.2014 um 10:40 schrieb Michel Vorsprach
> <michel.vorsprach@piraten-lsa.de>:
>
>> Hallo Kollegium!
>>
>> Ich habe eine Frage zum Thema Mitgliedschaft in einer Gliederung.
>>
>> Nehmen wir mal an ein Mitglied besitzt die Mitgliedschaft in der
>> Gliederung A innerhalb des Landesverbandes B.
>>
>> Jetzt wechselt dieses Mitglied seinen Wohnanschrift in eine Andere
>> Gliederung. Gemäß § 3 (2a), müsste seine Mitgliedschaft in diese andere
>> Gliederung übergehen.
>>
>> Sofern dieses Mitglied in seiner ursprünglichen Gliederung weiterhin
>> Mitglied sein möchte, müsste er gem. § 3 (2a) einen schriftlicher Antrang
>> an die nächst höhere Gliederung schreiben, der dann entschieden werden
>> müsste.
>> (also weiterhin Mitglied in KV C -> Antrag beim Landesvorstand LV B,
>> weiterhin Mitglied im LV B -> Antrag an den Bundesvorstand)
>>
>> Die Frage sich nun mir stellt ist, wo findet die Prüfung statt, ob die
>> jeweilige Mitgliedschaft weiter in der bisherigen Gliederung bleiben kann
>> statt, obwohl ein Wohnortswechsel stattgefunden hat?
>> Was passiert bei gleichem Sachverhalt, wenn sich der Wohnort von innerhalb
>> auf außerhalb von Deutschland ändert?
>> Aus meiner Sicht müsste diese Prüfung bei der jeweiligen
>> Mitgliederverwaltung stattfinden, jedoch laut Aussage eines
>> Mitgliedverwalters gibt es keine Überprüfungen oder Hinweise in der
>> Mitgliederverwaltung zu diesen Paragraphen in der Bundessatzung (bzw. die
>> Prüfung dieser). Außerdem wird in der Mitgliederverwaltung scheinbar nicht
>> erfasst _wann_ ein Wohnortwechsel stattgefunden hat, sondern nur _das_
>> einer stattgefunden hat.
>>
>>
>> Beispiel:
>>
>> Ein LSG wird angefunden, der Kläger gibt an, das seine Wohnanschrift im
>> Ausland liegt.
>>
>> Die entsprechende Mitgliederverwaltung gibt auf Nachfrage des LSG an, das
>> der Kläger der Gliederung A angehört, jedoch seine Wohnanschrift sich vor
>> einiger geändert hat auf eine Anschrift außerhalb der Gliederung A.
>> Die Frage ist nun, obliegt es dem LSG eine Prüfung der Mitgliedschaft des
>> Klägers in der Gliederung A, obwohl der Wohnortswechsel stattgefunden hat?
>> (z.B. Nachfrage ob es Beschlüsse der nächsthöheren Gliederung gab zum
>> Verbleib in der Gliederung A)
>> Oder muss das LSG auf der Aussage der Mitgliederverwaltung vertrauen, das
>> der Kläger diese Mitgliedschaft (weiterhin) besitzt (obwohl in der
>> Mitgliederverwaltung nicht hinterlegt wurde, das bei dem Wechsel des
>> Wohnorts diese Überprüfung stattgefunden hat gem. §3 (2a)).
>>
>>
>> Grüße Michel
>>
>>
>
>
>
>


--
Christian Reidel - Vorsitzender Richter - Landesschiedsgericht Bayern,
Piratenpartei Deutschland http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:permeabel

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