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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Diskussion um den Verweis auf die ZPO in §1 Abs.3 der SGO

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-koordination] Diskussion um den Verweis auf die ZPO in §1 Abs.3 der SGO


Chronologisch Thread 
  • From: Stefan <hejatrelle@googlemail.com>
  • To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Diskussion um den Verweis auf die ZPO in §1 Abs.3 der SGO
  • Date: Fri, 31 Aug 2012 14:50:32 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Hallo zusammen,

ich sehe nicht, dass es hier Änderungsbedarf gibt. Ein Verweis auf die
entsprechende Anwendbarkeit einer gerichtlichen Verfahrensordnung ist
definitiv sinnvoll, wenn irgendwo in der SGO eine Regelungslücke
auftaucht, an die bisher niemand gedacht hat. Das ist eine sehr
übliche Regelungstechnik.

Ob man dafür nun die Verwaltungsgerichtsordnung oder die
Zivilprozessordnung nimmt, ist eher Geschmackssache. Parteienrecht ist
näher am öffentlichen Recht als am Zivilrecht, außerdem enthält die
SGO schon jetzt einige Institute aus der Verwaltungsgerichtsordnung
(zum Beispiel die Beiladung). Die Begründung der Initiative, im
Zivilprozess würde der Beibringungsprozess gelten, ist jedenfalls
nicht stichhaltig, weil die SGO Amtsermittlung anordnet (§ 11 Absatz 1
SGO) und ohnehin der ZPO vorgeht.

Ich würde gern einige Anregungen ins LQFB schreiben, aber ich bekomme
leider keinen Zugang. Black Box IT ;-)

Viele Grüße
Stefan Kalhorn
Schiedsgericht M-V

Am 31. August 2012 12:55 schrieb Christian Benad
<christian.benad@piraten-thueringen.de>:
>
> Mahlzeit liebe Richterkollegen,
>
> in der letzten BuVo Sitzung wurde es schon einmal angesprochen, die
> Einbindung der ZPO in unsere SGO wird nicht von allen als Ideal
> angesehen. Insbesondere, da die Regelungen doch recht umfangreich
> sind und einen Normalbürger überfordern.
>
> Aktuell gibt es im LQDB zwei Anträge zu dem Thema.
> https://lqfb.piratenpartei.de/lf/issue/show/2575.html
>
> Einmal die ZPO durch die VGO zu ersetzten. Und eine Initiative von
> mir. Ich bin der Meinung, §1 Abs.3 der SGO ersatzlos zu strichen.
>
> Welche Erfahrungen habt ihr damit?
>
>
>
> Gruß
> Beni
>
>
>
> --
> Klarmachen zum Ändern!
> www.PIRATEN-Thueringen.de
>
> --
> Schiedsgericht-Koordination mailing list
> Schiedsgericht-Koordination@lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/schiedsgericht-koordination




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