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Betreff: Schiedsgericht-Koordination
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Re: [Schiedsgericht-koordination] Schiedsgericht-Koordination Nachrichtensammlung, Band 20, Eintrag 2
Chronologisch Thread
- From: "Dr. Thomas Walter" <dr.th.walter@t-online.de>
- To: <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Schiedsgericht-Koordination Nachrichtensammlung, Band 20, Eintrag 2
- Date: Fri, 31 Aug 2012 14:16:04 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
- List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>
Hi Kollegen,
zunächst einmal zur Info meine gestrige Email auf die Hauptliste und die
AG-Recht -Liste.
Die VWGO passt meines Erachtens noch weniger als die ZPO, denn die
Spezialvorschriften zu Vorverfahren etc. sind durch die SGO überhaupt nicht
anwendbar, da die Satzung vorgeht. Die ZPO ist doch nur das Auffangbecken für
allgemeine Rechtsgrundsätze. Das eigentliche Verfahren ist durch die SGO
geregelt.
Durch die Verweisung auf die VWGO würde nichts verbessert.
Die Behauptung in der Initiative, dass durch die ZPO Rechte genommen würden
ist absolut unzutreffend und durch nichts belegt worden.
Ich bitte alle Schiedsrichter die Fälle zu benennen, wo sich etwas
nachteiliges durch die Hilfsverweisung auf die ZPO ergeben hat. Dann können
wir uns genauer anschauen, wo es klemmt.
VG
Thomas Walter
Ahoy Piraten,
gestern war Bundesvorstandssitzung. Dort hatte Klaus Peukert von einem
Verfahren vor dem Bundeschiedsgericht berichtet. Im Protokoll ist vermerkt:
ZITAT:
„Klaus:
* Bericht BSG-Verfahren zur "Schiedsgerichtsordnung"
* Es wurde gegen die in NMS beschlossene SGO geklagt, Antragsteller
(Volljurist)gescheitert mit Antrag wegen Formalfehler. Jedes Verfahren des
BSG wird prinzipiell nach den Regeln der ZPO durchgeführt. Juristisch nicht
bewanderte/beratene Piraten haben so gut wie keine Chance gegen die Klaviatur
an Instrumenten der ZPO. Die mithörende/lesense Basis wird angeregt, für den
komenden BPT SÄA zu stellen, die auch "normalen" Piraten den Weg ans
Schiedsgericht erlauben.“
Diese Aussage von Klaus Peukert ist schlicht falsch. Das Verfahren war durch
die Änderung der SGO in Neumünster in keiner Weise beeinflusst worden.
Insbesondere spielten Spezialkenntnisse zur ZPO keine Rolle. Es ging um
folgendes:
Ein Mitglied des Bundesschiedsgerichtes (Volljurist) hatte sich gegen das
Ämterkumulationsverbot mit einem Eilantrag gewandt, dass die betreffende
Neuregelung in § 4 Abs. 7 Satz 3 SGO unwirksam sei und ihm zu gestatten sei,
auf dem NRW-LPT für das Amt eines Versammlungsleiters kandidieren zu dürfen.
Das wurde vom BSG abgelehnt. Was gänzlich der Antragsteller und das BSG
übersehen hatten: Es gab überhaupt kein Antrag auf Anfechtung der
betreffenden SGO-Vorschrift. Dennoch wurde sodann das Hauptverfahren
eröffnet, Schriftsätze zur Sache gewechselt. Erst auf Nachfrage des
Vertreters des BuVor‘ s in der mündlichen Verhandlung bestätigte sich dieser
Umstand. Kein Antrag, kein wirksames Verfahren, neuer Antrag wegen
Fristversäumnis nicht mehr möglich. Der Antragsteller nahm daraufhin seinen
„nichtgestellten Antrag zurück“. Das Verfahren war damit erledigt.
Leider kein Zeugnis guter Arbeit seitens des Antragstellers und des BSG und
Zeitverschwendung für die Beteiligten. Egal mit oder ohne SGO-Reform von
Neumünster: Die Betrachtung der Sach- und Rechtslage für diese Sache bedurfte
keines Blickes in die ZPO. Es ist daher nicht serios hier wegen dieser
inkompetenten Behandlung der Sache eine neue Reform zu fordern.
VG
Thomas Walter
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: schiedsgericht-koordination-bounces@lists.piratenpartei.de
[mailto:schiedsgericht-koordination-bounces@lists.piratenpartei.de] Im
Auftrag von schiedsgericht-koordination-request@lists.piratenpartei.de
Gesendet: Freitag, 31. August 2012 14:01
An: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
Betreff: Schiedsgericht-Koordination Nachrichtensammlung, Band 20, Eintrag 2
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Schiedsgericht-Koordination digest..."
Meldungen des Tages:
1. Diskussion um den Verweis auf die ZPO in §1 Abs.3 der SGO
(Christian Benad)
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Message: 1
Date: Fri, 31 Aug 2012 12:55:05 +0200
From: Christian Benad <christian.benad@piraten-thueringen.de>
To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
Cc: Klaus Peukert <pirat@peukert.name>
Subject: [Schiedsgericht-koordination] Diskussion um den Verweis auf
die ZPO in §1 Abs.3 der SGO
Message-ID: <201208311255.13826.christian.benad@piraten-thueringen.de>
Content-Type: text/plain; charset="iso-8859-1"
Mahlzeit liebe Richterkollegen,
in der letzten BuVo Sitzung wurde es schon einmal angesprochen, die
Einbindung der ZPO in unsere SGO wird nicht von allen als Ideal angesehen.
Insbesondere, da die Regelungen doch recht umfangreich sind und einen
Normalbürger überfordern.
Aktuell gibt es im LQDB zwei Anträge zu dem Thema.
https://lqfb.piratenpartei.de/lf/issue/show/2575.html
Einmal die ZPO durch die VGO zu ersetzten. Und eine Initiative von mir. Ich
bin der Meinung, §1 Abs.3 der SGO ersatzlos zu strichen.
Welche Erfahrungen habt ihr damit?
Gruß
Beni
--
Klarmachen zum Ändern!
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- Re: [Schiedsgericht-koordination] Schiedsgericht-Koordination Nachrichtensammlung, Band 20, Eintrag 2, Dr. Thomas Walter, 31.08.2012
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