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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Treffen BPT 3/4.Dezember Offenbach

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-koordination] Treffen BPT 3/4.Dezember Offenbach


Chronologisch Thread 
  • From: McSmile@gmx.net
  • To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Cc: schiedsgericht@piraten-rlp.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Treffen BPT 3/4.Dezember Offenbach
  • Date: Tue, 22 Nov 2011 15:42:50 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Hallo liebe Kollegen Schiedsrichter,

Ich begrüße die Bemühung um ein Koordinationstreffen auf dem BPT, zumal in unserer SGO vieles im Argen liegt. Anderenfalls hätte ich selbst versucht zu einem Treffen zu laden, wenn wir in RLP alle in unserem Fall aufgeworfenen Fragen abgearbeitet und unseren Entwurf zu einer SGO und Geschäftsordnung RLP in Schriftform gepackt haben.

Ich habe den neuen Entwurf nur aufs allerschnellste überflogen und konnte viele grundlegende Probleme, die sich uns stellen, noch gar nicht darin finden. Daher hier ein Auszug aktuell offener Fragen:

Welche Inhalte / Nachweise / Beweise müssen mit einer Anrufung eingereicht werden, um die Anrufung als begründet zur Verfahrenseröffnung zu führen?

Zu eingeführten und Angeführten Aussagen / Nachweisen / Beweisen müssen alle Parteien angemessene Fristen zur Rede und Gegenrede in einem schriftlichen Austausch vor der mündlichen Verhandlung haben. Wie sollen hier komplexe Fälle in 3 Monaten erledigt werden, wenn Rede und Gegenrede ggf. neue relevante Aussagen und Nachweise im Verfahren einführen?

In welcher Form und aus welchen Quellen werden Nachweise und Beweise erbracht und akzeptiert und in welcher Weise darf oder muss die Relevanz von Nachweis und Beweis gewichtet werden, wenn entsprechende nicht vollständig sind oder auf Anforderung des Gerichts nicht vollständig erbracht werden?

Ist es möglich dem Gericht freizustellen, die mündliche Verhandlung in eine fernmündliche Verhandlung umzuwandeln?

Ein Beklagter darf nicht durch die bloße Existenz eines Prozess gegen ihn geschädigt werden, weshalb Resiekosten zu mündlichen Verhandlungen zumindest ihm zu erstatten sind. Gilt das auch für den Klagenden?

Dürfen Richter selbst Nachweisforschung / Beweisforschung anstellen? Falls ja, wie sind dann Nachweise / Beweise zu bewerten, die Richter in eigener Arbeit ermittelt haben?

Dürfen Zeugen zu mündlichen Verhandlungen vorgeladen werden? Zu wessen Lasten gehen dann die Kosten?

Welchen Umfang und welche Qualität dürfen Unterlagen haben, die mit oder nach einer mündlichen Verhandlung eingereicht werden? Dürfen die Unterlagen eine Qualität haben, dass sie eine neue mündliche Verhandlung bedingen?

Ein Schiedsgericht ist eine Schlichtungsstelle. Wie darf es gewertet werden, wenn ein Schlichtungsersuchen grundsätzlich abgewiesen wird?

Wer ist Revisionsstelle? Wer Widerspruchstelle? Wann darf welche Stelle angerufen werden?

Dies ist nur ein Auszug der offenen Punkte. Zur Zeit habe ich nur wenig Luft, um alles abzuarbeiten, weshalb noch wenig existiert. Jedoch ist geplant, dass vor dem nächsten Parteitag RLP und damit dem Ende meiner Amtszeit alles von mir ausformuliert zu eurer Verfügung steht. Als Richtlinie dafür habe ich das gesamte Regelwerk des Europäischen Patentamt heran gezogen, da diese Institution (wenn auch wesentlich professioneller) erstinstanzlich eine Laiengerichtsbarkeit ist und auch im Revisions- und Widerspruchsfall maßgeblich Urteile von Naturwissenschaftlern mit juristischer Schulung gefällt werden.


Grüße

Eric
Landesschiedsgericht Rheinland-Pfalz

Am 22.11.2011 13:54, schrieb Dr. Thomas Walter:
Hallo liebe Schiedsrichterkollegen,

ich hatte es einmal auf dieser Liste angesprochen und auch in der AG Recht:

Ich sehe Bedarf, sich über eine vorläufig letzte Änderung unsere
Schiedsordnung zu verständigen. Allgemeines Thema wäre die Schaffung
einer umfassenden Verfahrensordnung, Beseitigung von Rechtsmängeln,
Rechtsunsicherheiten etc.. Eigentlich keine schwerwiegende und
langwierige Aufgabe. Aber es sollte mal von Angesicht zu Angesicht
diskutiert werden. Am Rande des BPT‘es gäbe es da eine gute
Gelegenheit. Und bis zum BPT 2012 sollte Konsens über notwendige
Änderungen geschaffen werden.

Daher meine Frage und Bitte: Wer möchte sich am Rande des BPT dazu
treffen? Freitag, den 2.12. ist von 14.00 bis 20.00 die
Juristenkonferenz. Und ich glaube nicht, dass es von den dortigen
Teilnehmern gewünscht ist, sich zu Satzungsfragen im Rahmen dieser
Veranstaltung zu verständigen, da es dort vornehmlich um
Rechtspolitische Themen geht. Es gibt daher nur die Möglichkeit, direkt
im Anschluss daran, oder am Samstag, den 3.12.2011.

Ich hatte zu Beginn meiner Tätigkeit auf den AG-Recht-Listen im Oktober
2011 einen Vorschlag zur Reform der Schiedsgerichtsbarkeit gemacht, den
ich nun mit ein paar Veränderungen für diese Liste nochmals beifüge.
Hierin sind die m.E. wichtigen Probleme und Lücken unserer bisherigen
Systems aufgezeigt, über die man zumindest reden sollte.

Ich bitte daher um Meinungsäußerung und Vorschläge, ob, wann und wie wir
das behandeln wollen oder können.

Viele Grüße aus Leipzig

Thomas Walter

Landesschiedsgericht Sachen




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