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schiedsgericht-koordination - [Schiedsgericht-koordination] Fwd: Protestnote bezügliche des Verhaltens der parteiinternen Schiedsgerichtsbarkeit

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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[Schiedsgericht-koordination] Fwd: Protestnote bezügliche des Verhaltens der parteiinternen Schiedsgerichtsbarkeit


Chronologisch Thread 
  • From: Christian Benad <christian.benad@piraten-thueringen.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Cc: Andreas Popp <andreas.popp@piratenpartei-bayern.de>
  • Subject: [Schiedsgericht-koordination] Fwd: Protestnote bezügliche des Verhaltens der parteiinternen Schiedsgerichtsbarkeit
  • Date: Fri, 25 Feb 2011 17:31:32 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

OMG

Was ist denn da schon wieder beim BSG los?
Wenn das so stimmt, wie konnte es zu so einem Verfahrensverstoß kommen?
Ich gehe mal davon aus, dass es sich hierbei nicht um eine vorläufige
sichernde
Maßnahme im Sinne von § 1033 ZPO handelt, sondern um ein Urteil des BSG.
Für ein par mehr Infos wäre ich dankbar.

Wenn es sich um ein Urteil handelt, erinnere ich mal an die Vereinbarung das
hier in der Schiedsrichterliste zu tiggern.

Ich gehe mal davon aus, dass es sich um die Aberkennung der Parteirrechte von
Bodo handelt, die das BSG kassiert hat. Was inhaltlich sicher korrekt ist.
Ohne die genauen Details des Verfahrens zu kennen, erschließt sich mir nicht
die für eine solche Maßnahme vorraussetzende Notwendigkeit Die einstweilige
Aberkennung der Rechte, die sich aus der Mitgliedschaft in der Piratenpartei
Deutschland ergeben, ist auf dringende und schwerwiegende Fälle, die ein
sofortiges Eingreifen erfordern beschränkt und an ein
Parteiausschlussverfahren vor den zuständigen Schiedsgericht gebunden.
Die Dringlichlichkeit der Manahme kann ich aktuell nicht nachvollziehen. Und
genau das habe ich unserem Bundesvorsitzenden zu Beginn des BPT2010.2 auch
gesagt, und ihm meine Vermutung mitgeteilt, dass diese Entscheidung des BuVo
daher höchstwahrscheinlich vom BSG kassiert wird.
Auch wenn des Urtail vermutlich inhaltlich korrekt ist, ist eine korrekte
Anwendung der SGO Vorraussetzung für ein korrektes Urteil.

Gruß
Christian
LSG-TH

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www.PIRATEN-Thueringen.de
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  • From: Andreas Popp <andreas.popp@piratenpartei-bayern.de>
  • To: schiedsgericht@piratenpartei.de, schiedsgericht@piratenpartei-bw.de, schiedsgericht@piratenpartei-bayern.de, berlin-schiedsgericht@lists.piratenpartei.de, schiedsgericht@piratenbrandenburg.de, schiedsgericht@bremen.piratenpartei.de, schiedsgericht@piratenpartei-hamburg.de, landesschiedsgericht@piratenpartei-hessen.de, schiedsgericht@piratenpartei-nrw.de, piratmimeha@yahoo.de, schiedsgericht@piraten-rlp.de, schiedsgericht@piratenpartei-saarland.de, schiedsgericht@piratenpartei-sh.de, schiedsgericht@piraten-sachsen.de, schiedsgericht@piraten-lsa.de, schiedsgericht@piraten-thueringen.de
  • Subject: Protestnote bezügliche des Verhaltens der parteiinternen Schiedsgerichtsbarkeit
  • Date: Fri, 25 Feb 2011 16:55:11 +0100
Liebe Richter des Bundesschiedsgerichts, liebe Richter der
Landesschiedsgerichte,

es ist nun zum zweiten Mal geschehen, dass das BSG einen Beschluss des
Bundesvorstands "kassiert" hat ohne letzteren in der Sache anzuhören. Während
man im 1. Fall noch von einer Schlampigkeit des Berichterstatters ausgehen
konnte, wurde im zweiten Fall nicht nur explizit darauf verzichtet uns
anzuhören, sondern wir wurden nicht einmal informiert, dass ein Verfahren
anhängig ist, was seit mindestens ungefähr 2 Monaten der Fall sein müsste.
Dieses Vorgehen des BSG ist inakzeptabel. Es widerspricht §1(3) und dem
kompletten §4 der Schiedsgerichtsordnung.

Aus gegebenem Anlass ist es notwendig auf folgendes hinzuweisen: Die intern
Schiedsgerichtsbarkeit der Piraten ist kein Schiedsgericht im Sinne der
Zivilprozessordnung, sondern ein Organ der Partei, dass darauf angewiesen
ist, dass seine Urteile (besser Beschlüsse) von den anderen Organen anerkannt
werden. Da der Bundesvorstand natürlich ein Interesse daran hat, dass dies
funktioniert, werden wir den aktuellen Beschluss unter Protest anerkennen.

Es sei aber weiterhin darauf hingewiesen, dass es das letzte Mal ist, dass
dieser Bundesvorstand einen Beschluss eines Schiedsgerichts anerkennt, bei
dessen Zustandekommen ihm die Ausübung der satzungsgemäßen Rechte verwehrt
wird. Wir erwarten ab jetzt zeitnah über die Anhängigkeit eines
entsprechenden Verfahrens gegen uns informiert zu werden und vor der
Beschlussfassung angehört zu werden.

Viele Grüße
Andreas Popp
Stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland

--
Piratenpartei Deutschland

Andreas Popp
Stellvertretender Vorsitzender

Pflugstraße 9a
10115 Berlin (Mitte)


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