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Betreff: Schiedsgericht-Koordination
Listenarchiv
- From: NineBerry <NineBerry@NineBerry.de>
- To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Rechtsproblem
- Date: Thu, 04 Nov 2010 16:48:06 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
- List-id: <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>
Hallo
Am 04.11.2010 15:43, schrieb Christoph Löhr:
> Bei Klagen gegen Mitgliedern, deren Kalgegenstand vor der Parteigründung
> liegt.
Wenn es um einen Parteiausschluss wegen parteischädigendem Verhalten
geht, so kann ein Verhalten das vor dem Parteieintritt lag, natürlich
erst einmal nicht berücksichtigt werden.
Interessant wird es aber, wenn dieses Verhalten nach dem Parteieintritt
öffentlich bekannt und Gegenstand der öffentlichen Diskussion wurde.
Eine fehlende ausreichend starke Distanzierung durch das Parteimitglied
vom vorhergehenden Verhalten kann dann als eigenständige
Meinungsäußerung bewertet werden und muss somit berücksichtigt werden.
Es ist hier aber Aufgabe der Klageseite, diese Argumentation
vorzubringen und zu belegen, inwieweit eine ausreichend starke
Distanzierung nicht vorliegt und erforderlich wäre.
Neun
- [Schiedsgericht-koordination] Rechtsproblem, Christoph Löhr, 04.11.2010
- Re: [Schiedsgericht-koordination] Rechtsproblem, Bastian, 04.11.2010
- Re: [Schiedsgericht-koordination] Rechtsproblem, NineBerry, 04.11.2010
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