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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Wie ist vorzugehen, wenn ein Schiedsrichter selbst ein Schiedsgerichtsverfahren anstrengt

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-koordination] Wie ist vorzugehen, wenn ein Schiedsrichter selbst ein Schiedsgerichtsverfahren anstrengt


Chronologisch Thread 
  • From: Bastian <bastian@piratbb.de>
  • To: "schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de" <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Wie ist vorzugehen, wenn ein Schiedsrichter selbst ein Schiedsgerichtsverfahren anstrengt
  • Date: Mon, 26 Jul 2010 09:42:57 +0200
  • Accept-language: de-DE
  • Acceptlanguage: de-DE
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> von Auftrag von Privacy
> Gesendet: Montag, 26. Juli 2010 08:35
> Betreff: Re: [Schiedsgericht-koordination] Wie ist
> vorzugehen, wenn ein Schiedsrichter selbst ein
> Schiedsgerichtsverfahren anstrengt

> > Oha. Bekommt den Laden in den Griff - ich möchte keinen
> Fall vor dem
> > BSG haben, weil ein LSG seine Leute nicht beisammen hat.
> Das BSG hat
> > echt genug um die Ohren.
> >
> > Dann sollen die beiden halt sagen "OK, ich trete zurück", dann kann
> > der Ersatz nachrücken.
>
> Der ist schon nachgerückt :-(( - der letzte Kläger hat in
> Kenntnis dessen ja auch immer versucht das SG zu zerlegen,
> indem er Richter öffentlich vorführte und provozierte (zT
> gezielt vor seiner
> Klageerhebung!) um dann "Befangenheit" geltend machen zu können.

Das ist das Los der Schiedsgerichte. Vielfach nehmen diejenigen, die sich zur
Wahl stellen ihren "Job" einfach nicht ernst.
Ansonsten stehen Schiedsgerichte im Dauerfeuer, weil irgendeinem deren Arbeit
nicht passt.

Allerdings habt Ihr in Sachsen die Ordnungsmassnahmen nicht gesondert
geregelt. Ich verweise daher auf § 6(3) der Bundessatzung.
Ein PAV läßt sich wohl kaum begründen. Somit wäre es Sache des BuVos.

Ansonsten hilft nur "Faust in der Tasche" oder der zivil- bzw.
strafrechtliche Weg (letzterer sollte vermieden werden).

Grüsse
Bastian



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