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schiedsgericht-koordination - [Schiedsgericht-koordination] Bundes-Satzung Teil C: §6 Öffentlichkeit der S.Gerichte

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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[Schiedsgericht-koordination] Bundes-Satzung Teil C: §6 Öffentlichkeit der S.Gerichte


Chronologisch Thread 
  • From: Christian Benad <Christian.Benad@gmx.de>
  • To: "[AG SatzungTH]" <agsatzung@listen.piraten-thueringen.de>
  • Cc: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Schiedsgericht-koordination] Bundes-Satzung Teil C: §6 Öffentlichkeit der S.Gerichte
  • Date: Mon, 12 Jul 2010 16:15:00 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Hi Satzungsrechtler
und in CC die Richter,

neben unserem vom BPT noch nicht behandelten Projekt, der Neufassung der
Ornungsmaßnahmen in der Bundessatzung, hätte ich einen weiteren Knackpunkt in
der SGO.

Derzeit wird ja das Verfahren um LF von den Streitparteien öffentlich auf
[aktive] statt vor dem Bundesschiedsgericht geführt.
Meiner Meinung nach sollte es eine Regelung geben, die die Streitparteien
einschränkt das Verfahren über die öffentliche Meinungsmache zu beeinflussen.
Und es gleichzeitig dem Gericht erlauben, formal über das Verfahren zu
berichten, ohne es gleichzeitig inhaltlich zu kommentieren.

In meinen Augen ist es vollkommen ausreichend, wenn das Gericht über die
Aufnahme des Verfahrens, das Urteil oder etwaige Zwischenurteile und
einstweilige Anordnungen der Öffentlichkeit berichtet.

Das ist derzeit nach §6 der SGO nicht möglich.
Nach der Verbot des Kommentierens des Verfahrens in §6, kommt in der SGO das
noch schärfere Gebot "Es sind nur offizielle Stellungnahmen gegenüber den
Streitparteien zugelassen."


Sucht bitte nach sinnvollen Regelungen.
Wenn Anregungen von den Schiedsrichtern kommen kopiere ich sie hierher.

Gruß
Beni

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