Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Bundes-Satzung Teil C: §6 Öffentlichkeit der S.Gerichte

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-koordination] Bundes-Satzung Teil C: §6 Öffentlichkeit der S.Gerichte


Chronologisch Thread 
  • From: Christoph Löhr <chrit@piraten-rlp.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Bundes-Satzung Teil C: §6 Öffentlichkeit der S.Gerichte
  • Date: Mon, 12 Jul 2010 16:33:47 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Am 12.07.2010 16:15, schrieb Christian Benad:
> Hi Satzungsrechtler
> und in CC die Richter,
>
> neben unserem vom BPT noch nicht behandelten Projekt, der Neufassung der
> Ornungsmaßnahmen in der Bundessatzung, hätte ich einen weiteren Knackpunkt
> in
> der SGO.
>
> Derzeit wird ja das Verfahren um LF von den Streitparteien öffentlich auf
> [aktive] statt vor dem Bundesschiedsgericht geführt.
> Meiner Meinung nach sollte es eine Regelung geben, die die Streitparteien
> einschränkt das Verfahren über die öffentliche Meinungsmache zu
> beeinflussen.
> Und es gleichzeitig dem Gericht erlauben, formal über das Verfahren zu
> berichten, ohne es gleichzeitig inhaltlich zu kommentieren.
Jeder Kommentar wird leider von den Leuten interpretiert als endghültige
Aussage, wenn es ihnen passt. Daher ist genau dies extrem gefährlich.
>
> In meinen Augen ist es vollkommen ausreichend, wenn das Gericht über die
> Aufnahme des Verfahrens, das Urteil oder etwaige Zwischenurteile und
> einstweilige Anordnungen der Öffentlichkeit berichtet.

Da Stimme ich zu.
>
> Das ist derzeit nach §6 der SGO nicht möglich.
> Nach der Verbot des Kommentierens des Verfahrens in §6, kommt in der SGO
> das
> noch schärfere Gebot "Es sind nur offizielle Stellungnahmen gegenüber den
> Streitparteien zugelassen."

Jupp. Unfein, hat mir aber auch schon mal geholfen. Du darfst den
Streitparteien sagen was abgeht, aber keinen Kommentar nach draußen
geben. Das Problem an Kommentaren ist, sie werden interpretiert, für
offizielle Aussagen gehalten, die später vorgeworfen etc. ein Kommentar
hat halt eine inhaltliche Färbung des Verfassers.
>
>
> Sucht bitte nach sinnvollen Regelungen.
> Wenn Anregungen von den Schiedsrichtern kommen kopiere ich sie hierher.

Ich bi nsehr dafür dies zu behalten. Kommentare haben einfach nichts in
Schiedsgerichten zu suchen. Stellungnahmen sind bindend, daher sollte es
auch nur offizielle Statements geben.
>
> Gruß
> Beni


Greetz Chrit




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang