rlp-neustadt AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kreisverband Mittelhaardt (Neustadt/RLP)
Listenarchiv
- From: Vincent Thenhart <vincent.thenhart AT piraten-rlp.de>
- To: rlp-neustadt AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [RLP-Neustadt] Fwd: Re: [AG Recht] SÄA Fristen
- Date: Wed, 26 May 2010 18:32:02 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/rlp-neustadt>
- List-id: "Ortsgruppe Neustadt \(RLP\)" <rlp-neustadt.lists.piratenpartei.de>
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Re: [AG Recht] SÄA Fristen
Datum: Wed, 26 May 2010 17:15:35 +0200
Von: Markus Gerstel <markus.gerstel AT piratenpartei-bayern.de>
Organisation: Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern
An: Vincent Thenhart <vincent.thenhart AT piraten-rlp.de>,
ag-recht AT lists.piratenpartei.de
Hi,
§10 Aufgaben des Kreisparteitages
3. Satzungsänderungsanträge sind unter Angabe des Antragstellers in
Textform mit einer Antragsfrist von mindestens 8 Tagen einzureichen.
Antragsberechtigt sind alle Piraten des Kreisverbandes, sowie der
Kreisvorstand und die Ortsverbände.
§15 Satzungs- und Programmänderungen
2. Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Kreisparteitag kann
nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des
Kreisparteitages schriftlich beim Vorstand eingegangen ist.
Ich würde dem zunächst entnehmen dass Anträge die die 8-Tages-Frist
einhalten als Tagesordnungspunkt *behandelt* (aka: diskutiert) werden
dürfen, aber nur Anträge die die 2 Wochen (nicht 14 Tage!)-Frist
einhalten *abgestimmt* werden dürfen. Der Sinn so einer Regelung sei
dahingestellt.
Wie Manuel schon festgestellt hat ist die Formerfordernis auch noch
unterschiedlich - ob man daraus direkt entnehmen kann dass die leichtere
Hürde zu gelten hat bin ich mir unschlüssig. Allerdings sehe ich hier
die Möglichkeit dass der Kreisparteitag einen Auslegungsbeschluss machen
kann.
Ach ja, und bei nächster Gelegenheit solltet ihr das überarbeiten :P
(Die 2 Wochen vs 14 Tage haben zur Folge dass die Einreichungsfrist
typischerweise schon mit dem letzten Tag *vor* dem Wochenende 2 Wochen
*vor* dem PT endet, so zumindest meine Analogauslegung des §193 BGB bei
Rückwärtsberechnung von Fristen.)
Beste Grüße,
-Markus
Kein Volljurist.
On 26.05.2010 16:59, Vincent Thenhart wrote:
> Hallo AG-Recht,
>
> Wir haben Anfang Juni einen außerordentlichen Kreisparteitag auf dem wir
> auch Satzungsänderungen durchführen möchten, jetzt haben wir in unserer
> Satzung einen Widerspruch gefunden, §10 sagt das SÄA 8 Tage Frist haben,
> §15 sagt 14 Tage.
>
> Ein Teil der Anträge wurde mit der 14-Tage Frist fristgerecht
> eingereicht, aber es sind noch Anträge vorhanden die nach der 14 Tage
> Frist eingereicht wurden bzw. noch eingereicht werden sollten.
>
>
> Wie müssen wir mit diesen Anträgen jetzt verfahren, gilt die 8 oder die
> 14 Tage Frist?
>
>
> Grüße,
> Vincent
>
>
> P.S. es geht um folgende Satzung:
>
> http://wiki.piratenpartei.de/images/1/13/Satzung_Kreisverband_Mittelhaardt_Stand_2009-12-12.pdf
>
>
>
>
> _______________________________________________
> AG-Recht mailing list
> AG-Recht AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/ag-recht
--
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- [RLP-Neustadt] Fwd: Re: [AG Recht] SÄA Fristen, Vincent Thenhart, 26.05.2010
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- [RLP-Neustadt] Fwd: Re: [AG Recht] SÄA Fristen, Vincent Thenhart, 26.05.2010
- [RLP-Neustadt] Fwd: Re: [AG Recht] SÄA Fristen, Vincent Thenhart, 26.05.2010
- Re: [RLP-Neustadt] Fwd: Re: [AG Recht] SÄA Fristen, steeph, 26.05.2010
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