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rlp-info - Re: [RLP-Info] [UMLB] Änderung der Reisekostenverordnung

rlp-info AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Informations-Mailingliste des Piraten-Landesverbands Rheinland-Pfalz

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Re: [RLP-Info] [UMLB] Änderung der Reisekostenverordnung


Chronologisch Thread 
  • From: Ingo Höft <Ingo.Hoeft AT piraten-rlp.de>
  • To: rlp-info AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [RLP-Info] [UMLB] Änderung der Reisekostenverordnung
  • Date: Mon, 14 Mar 2022 09:59:28 +0100
  • Organization: Piratenparei Rheinland-Pfalz

Laut Geschäftsordnung des Vorstandes wird festgestellt:

der Antrag ist ANGENOMMEN.

Vor Fristablauf haben bis jetzt abgestimmt:
Dafür: -
Dagegen: Marie, Jürgen, André, Ingo
Enthalten: -
noch nicht abgestimmt: Jan, Joachim, Celine

freundliche Grüße
Ingo


On 2022-03-13 13:22, Juergen Grothof wrote:
> Hallo liebe Vorstandskollegen, da die Fahrtkosten sich stark erhöht haben,
> bitte ich folgenden Beschluss im Umlauf abzustimmen: Er ist identisch mit
> dem Beschluss #132824 der im Bundesvorstand abgestimmt wird.
> {{Beschlussvorlage_RLP |Ist Protokoll von=RLP Landesvorstand
> |Datum=13.03.2022 |Nummer= |Titel=Änderung der Reisekostenverordnung
> |Text=Der Vorstand möge beschließen die Reisekostenordnung wie folgt zu
> ändern:
>
> alte Fassung:
>
> Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Benutzung von PKW
> vorzuziehen. Wird zur Wahrnehmung der Aufgaben ein eigener, privater PKW
> benutzt, so beträgt die Erstattungspauschale 0,20 Euro pro gefahrenen
> Kilometer. Zum Nachweis ist der Reisekostenabrechnung eine Routenplanung
> der tatsächlich gefahrenen Strecke beizufügen.
>
> neue Fassung:
> Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Benutzung von PKW
> vorzuziehen. Wird zur Wahrnehmung der Aufgaben ein eigener, privater PKW
> benutzt, so beträgt die Erstattungspauschale 0,30 Euro pro gefahrenen
> Kilometer. Zum Nachweis ist der Reisekostenabrechnung eine Routenplanung
> der tatsächlich gefahrenen Strecke beizufügen.
>
> alte Fassung:
> Bei Benutzung eines Motorrades werden 0,13 Euro/km erstattet. Die
> Regelungen des Absatzes b) gelten entsprechend.
>
> neue Fassung:
> Bei Benutzung eines Motorrades werden 0,13 Euro/km erstattet. Die
> Regelungen des Absatzes b) gelten entsprechend.
>
> alte Fassung:
> bei eintägiger Reise und einer Mindestabwesenheit von >8 Stunden 12 Euro
>
> neue Fassung:
> bei eintägiger Reise und einer Mindestabwesenheit von >8 Stunden 14 Euro
>
> alte Fassung:
> bei mehrtägigen Reisen am An- und Abreisetag jeweils 12 Euro und an den
> Zwischentagen jeweils 24 Euro
>
> neue Fassung;
> bei mehrtägigen Reisen am An- und Abreisetag jeweils 14 Euro und an den
> Zwischentagen jeweils 28 Euro
>
> alte Fassung:
> Übernachtungsaufwendungen: Die Kostenerstattung erfolgt nach Beleg und die
> Rechnung muss auf die Piratenpartei ausgestellt sein. Die ausgewiesenen
> Kosten für das Frühstück sind abzuziehen. Pauschal können maximal 20,00
> Euro abgerechnet werden. Ist das Frühstück bereits pauschal im
> Übernachtungspreis enthalten, so wird der Erstattungsbetrag um 4,80 Euro
> reduziert. Das entsprechende Frühstücksentgelt wird bei der Berechnung des
> Verpflegungsaufwands berücksichtigt.
>
> neue Fassung:
> Übernachtungsaufwendungen: Die Kostenerstattung erfolgt nach Beleg und die
> Rechnung muss auf die Piratenpartei ausgestellt sein. Die ausgewiesenen
> Kosten für das Frühstück sind abzuziehen. Pauschal können maximal 20,00
> Euro abgerechnet werden. Ist das Frühstück bereits pauschal im
> Übernachtungspreis enthalten, so wird der Erstattungsbetrag um 5,60 Euro
> reduziert. Das entsprechende Frühstücksentgelt wird bei der Berechnung des
> Verpflegungsaufwands berücksichtigt.
>
> Diese Reiskostenverordnung tritt sofort mit Annahme des Antrages in Kraft
>
> |Begruendung=Die Reisekosten haben sich massiv erhöht.
> |Antragsteller=Jürgen |Dafür= |Dagegen= |Enthaltung= |Ergebnis=
> |Umsetzungsverantwortlich=Ingo |Hinweise= Antrag identisch Antrag vom
> Bundesvorstand }}
>

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