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rlp-info - [RLP-Info] [UMLB] Änderung der Reisekostenverordnung

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Betreff: Informations-Mailingliste des Piraten-Landesverbands Rheinland-Pfalz

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[RLP-Info] [UMLB] Änderung der Reisekostenverordnung


Chronologisch Thread 
  • From: Juergen Grothof <juergen.grothof AT piraten-rlp.de>
  • To: RLP-Info <rlp-info AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [RLP-Info] [UMLB] Änderung der Reisekostenverordnung
  • Date: Sun, 13 Mar 2022 13:22:21 +0100

Hallo liebe Vorstandskollegen,

da die Fahrtkosten sich stark erhöht haben, bitte ich folgenden Beschluss im Umlauf abzustimmen:
Er ist identisch mit dem Beschluss #132824 der im Bundesvorstand abgestimmt wird.	

{{Beschlussvorlage_RLP
|Ist Protokoll von=RLP Landesvorstand
|Datum=13.03.2022
|Nummer=
|Titel=Änderung der Reisekostenverordnung
|Text=Der Vorstand möge beschließen die Reisekostenordnung wie folgt zu ändern:
    
alte Fassung:

Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Benutzung von PKW vorzuziehen. Wird zur Wahrnehmung der Aufgaben ein eigener, privater PKW benutzt, so beträgt die Erstattungspauschale 0,20 Euro pro gefahrenen Kilometer. Zum Nachweis ist der Reisekostenabrechnung eine Routenplanung der tatsächlich gefahrenen Strecke beizufügen.

neue Fassung:
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Benutzung von PKW vorzuziehen. Wird zur Wahrnehmung der Aufgaben ein eigener, privater PKW benutzt, so beträgt die Erstattungspauschale 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer. Zum Nachweis ist der Reisekostenabrechnung eine Routenplanung der tatsächlich gefahrenen Strecke beizufügen.

alte Fassung:
Bei Benutzung eines Motorrades werden 0,13 Euro/km erstattet. Die Regelungen des Absatzes b) gelten entsprechend.

neue Fassung:
Bei Benutzung eines Motorrades werden 0,13 Euro/km erstattet. Die Regelungen des Absatzes b) gelten entsprechend.

alte Fassung:
bei eintägiger Reise und einer Mindestabwesenheit von >8 Stunden 12 Euro

neue Fassung:
bei eintägiger Reise und einer Mindestabwesenheit von >8 Stunden 14 Euro

alte Fassung:
bei mehrtägigen Reisen am An- und Abreisetag jeweils 12 Euro und an den Zwischentagen jeweils 24 Euro

neue Fassung;
bei mehrtägigen Reisen am An- und Abreisetag jeweils 14 Euro und an den Zwischentagen jeweils 28 Euro

alte Fassung:
Übernachtungsaufwendungen: Die Kostenerstattung erfolgt nach Beleg und die Rechnung muss auf die Piratenpartei ausgestellt sein. Die ausgewiesenen Kosten für das Frühstück sind abzuziehen. Pauschal können maximal 20,00 Euro abgerechnet werden. Ist das Frühstück bereits pauschal im Übernachtungspreis enthalten, so wird der Erstattungsbetrag um 4,80 Euro reduziert. Das entsprechende Frühstücksentgelt wird bei der Berechnung des Verpflegungsaufwands berücksichtigt.

neue Fassung:
Übernachtungsaufwendungen: Die Kostenerstattung erfolgt nach Beleg und die Rechnung muss auf die Piratenpartei ausgestellt sein. Die ausgewiesenen Kosten für das Frühstück sind abzuziehen. Pauschal können maximal 20,00 Euro abgerechnet werden. Ist das Frühstück bereits pauschal im Übernachtungspreis enthalten, so wird der Erstattungsbetrag um 5,60 Euro reduziert. Das entsprechende Frühstücksentgelt wird bei der Berechnung des Verpflegungsaufwands berücksichtigt.

Diese Reiskostenverordnung tritt sofort mit Annahme des Antrages in Kraft

|Begruendung=Die Reisekosten haben sich massiv erhöht.
|Antragsteller=Jürgen
|Dafür=
|Dagegen=
|Enthaltung=
|Ergebnis=
|Umsetzungsverantwortlich=Ingo
|Hinweise= Antrag identisch Antrag vom Bundesvorstand
}}

  








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