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Betreff: Informations-Mailingliste des Piraten-Landesverbands Rheinland-Pfalz
Listenarchiv
- From: Joachim Adomeit <joe AT joachim-adomeit.de>
- To: rlp-info AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [RLP-Info] [UMLB] Änderung der Reisekostenverordnung
- Date: Sun, 13 Mar 2022 16:32:03 +0100
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[ ] Enthaltung
Gruss
Joachim
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Benutzung von PKW vorzuziehen. Wird zur Wahrnehmung der Aufgaben ein eigener, privater PKW benutzt, so beträgt die Erstattungspauschale 0,20 Euro pro gefahrenen Kilometer. Zum Nachweis ist der Reisekostenabrechnung eine Routenplanung der tatsächlich gefahrenen Strecke beizufügen.
neue Fassung:
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Benutzung
von PKW vorzuziehen. Wird zur Wahrnehmung der Aufgaben ein
eigener, privater PKW benutzt, so beträgt die
Erstattungspauschale 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer. Zum
Nachweis ist der Reisekostenabrechnung eine Routenplanung
der tatsächlich gefahrenen Strecke beizufügen.
alte Fassung:
Bei Benutzung eines Motorrades werden 0,13 Euro/km
erstattet. Die Regelungen des Absatzes b) gelten
entsprechend.
neue Fassung:
Bei Benutzung eines Motorrades werden 0,13 Euro/km
erstattet. Die Regelungen des Absatzes b) gelten
entsprechend.
alte Fassung:
bei eintägiger Reise und einer Mindestabwesenheit von >8
Stunden 12 Euro
neue Fassung:
bei eintägiger Reise und einer Mindestabwesenheit von >8
Stunden 14 Euro
alte Fassung:
bei mehrtägigen Reisen am An- und Abreisetag jeweils 12 Euro
und an den Zwischentagen jeweils 24 Euro
neue Fassung;
bei mehrtägigen Reisen am An- und Abreisetag jeweils 14 Euro
und an den Zwischentagen jeweils 28 Euro
alte Fassung:
Übernachtungsaufwendungen: Die Kostenerstattung erfolgt nach
Beleg und die Rechnung muss auf die Piratenpartei
ausgestellt sein. Die ausgewiesenen Kosten für das Frühstück
sind abzuziehen. Pauschal können maximal 20,00 Euro
abgerechnet werden. Ist das Frühstück bereits pauschal im
Übernachtungspreis enthalten, so wird der Erstattungsbetrag
um 4,80 Euro reduziert. Das entsprechende Frühstücksentgelt
wird bei der Berechnung des Verpflegungsaufwands
berücksichtigt.
neue Fassung:
Übernachtungsaufwendungen: Die Kostenerstattung erfolgt nach
Beleg und die Rechnung muss auf die Piratenpartei
ausgestellt sein. Die ausgewiesenen Kosten für das Frühstück
sind abzuziehen. Pauschal können maximal 20,00 Euro
abgerechnet werden. Ist das Frühstück bereits pauschal im
Übernachtungspreis enthalten, so wird der Erstattungsbetrag
um 5,60 Euro reduziert. Das entsprechende Frühstücksentgelt
wird bei der Berechnung des Verpflegungsaufwands
berücksichtigt.
Diese Reiskostenverordnung tritt sofort mit Annahme des Antrages in Kraft
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- [RLP-Info] [UMLB] Änderung der Reisekostenverordnung, Juergen Grothof, 13.03.2022
- Re: [RLP-Info] [UMLB] Änderung der Reisekostenverordnung, Marie Salm, 13.03.2022
- Re: [RLP-Info] [UMLB] Änderung der Reisekostenverordnung, Jürgen Grothof, 13.03.2022
- Re: [RLP-Info] [UMLB] Änderung der Reisekostenverordnung, André Engelhardt, 13.03.2022
- Re: [RLP-Info] [UMLB] Änderung der Reisekostenverordnung, Ingo Höft, 14.03.2022
- Re: [RLP-Info] [UMLB] Änderung der Reisekostenverordnung, Ingo Höft, 14.03.2022
- Re: [RLP-Info] [UMLB] Änderung der Reisekostenverordnung, Joachim Adomeit, 14.03.2022
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