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rlp-ag-kommunalpolitik - Re: [Rlp-ag-kommunalpolitik] Illegale Vermögensanhäufung über rechtswidrige Mitgliedsbeiträge

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Betreff: Rlp-ag-kommunalpolitik mailing list

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Re: [Rlp-ag-kommunalpolitik] Illegale Vermögensanhäufung über rechtswidrige Mitgliedsbeiträge


Chronologisch Thread 
  • From: markus weber <piratenlisten AT weber-markus.eu>
  • To: rlp-ag-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Rlp-ag-kommunalpolitik] Illegale Vermögensanhäufung über rechtswidrige Mitgliedsbeiträge
  • Date: Wed, 18 Dec 2013 19:35:20 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/rlp-ag-kommunalpolitik>
  • List-id: <rlp-ag-kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>

"Gemäß Anklageschrift verstößt die Zwangsmitgliedschaft in einer..."

Eine Anklageschrift enthält immer Informationen, die Interpretationen
und Auslegungen von Seiten des/der Kläger wiedergeben.
Als Beispiel könnte ich Jürgen in Koblenz verklagen und behaupten er
wäre ein Kaninchen. Das steht dann auch in der Anklageschrift.

Viel wichtiger wäre es zu wissen was über diesen Punkt im URTEIL steht,
liegt dir ja wohl auch vor. Wobei da wohl nicht stehen wird weil die
Klageschrift wohl aufgrund des Zitates unter diesem Absatz geändert
wurde. Wenn doch etwas drin steht, dann wahrscheinliche welche Gesetzte
diese Zwangsmitgliedschaft ermöglichen, oder zumindest wie diese in der
Rechtsprechung definiert werden.
Damit, also mit dem genauen Wortlaut, kann man dann gut an einem Antrag
arbeiten der diesen Zustand evtl. ändert.

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Zitat: "Nachdem das Verwaltungsgericht auch der klagenden Firma zu
erkennen gegeben hatte, dass es verfassungs- und europarechtliche
Bedenken gegen die Beiträge nicht teilt, zielte die Klägerin auf die
Höhe der Beiträge ab. Die würden, so der dann geteilte Vorwurf, trotz
Rücklagen in Millionenhöhe unnötig hochgehalten."

Quelle:
http://www.rhein-zeitung.de/region_artikel,-Kammer-IHK-Koblenz-wehrt-sich-gegen-Beitragsurteil-_arid,1079432.html
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Zu deiner Frage,
Ja wir sollten das thematisieren. Allerdings nicht auf der Basis von
Halbwissen und gescheiterten Anklagen, sondern das Problem analysieren
und Alternativen entwickeln.
Ich kann doch nicht ernsthaft einen Antrag auf einer Anklageschrift
aufbauen der ein Gericht widersprochen hat.

Also sollten wir,
a: weggehen von der vermeindlichen Ungesetzlichkeit, da sind die Chancen
am kleinsten, sondern
b: die bestehenden Gesetze oder Vorgaben ändern.

Die Frage ist, sind diese Verbände wirklich nur "Gelddruckmaschinen"?
Was ist mit der Organisation von überbetrieblicher Ausbildung, was ist
mit den Regeln für Ausbildung generell?
Die berufliche Ausbildung empfinde ich in Deutschland als eine der
besten. Organisiert von IHK und HWK.
Klar dürfen dann freiwillige Mitgliedsbetriebe immer noch Ausbilden.
Was aber ist mit den anderen die einfach keinen Bock haben etwas für die
Zukunft unserer Gesellschaft zu tun? Alle die Selbstständigen die sich
nicht den Streß antun jemanden auszubilden und somit dann auch nicht
mehr solidarisch an den Kosten beteiligt sind? Dürfen diese dann aus den
Facharbeiterpool schöpfen den andere gefüllt haben?

Also lapidar zu sagen "Zwangsmitgliedschaft ist schlecht weil
Unternehmen darunter leiden" ist mir zu einfach.
Andere Strukturen, flachere Hierarchien, keine Vetternwirtschaft mehr,
diese Dinge wären mir im Moment viel wichtiger.

lg,
markus



Am 16.12.2013 11:07, schrieb Gernot Reipen:
> Ahoi Piraten,
>
> Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden lehnt die Piratenpartei
> Deutschland ab.
>
> Die IHK Koblenz hat über Jahre hinweg mit den Pflichtbeiträgen ihrer
> über 80.000 Mitgliedern eine „unzulässige Vermögensbildung“ in
> Millionenhöhe betrieben. Dagegen hat ein Mitglied protestiert und Recht
> bekommen.
>
> Die Anklageschrift vom 5.2.2013, sowie das Gerichtsurteil vom 25.11.2013
> liegen mir vollständig vor.
> Gemäß Anklageschrift verstößt die Zwangsmitgliedschaft in einer
> Industrie- und Handelskammer gegen Artikel 2 Abs. 2 (GG), Artikel 3 Abs.
> 1 (GG), Artikel 9 Abs. 1 (GG) und die der Beitragsveranlagung zugrunde
> liegende Wirtschaftssatzung verstößt zudem gegen §3 (2) IHKG.
>
> Meine Frage. Wollen wir dieses Thema in unsere Kommunalpolitik mit
> aufnehmen. Vor allem Selbstständige sind von dieser Zwangsmitgliedschaft
> betroffen, ohne irgend einen Nutzen davon zu erhalten. Für mich (als
> Betroffener) ist die IHK nichts anderes als eine Gelddruckmaschine, was
> sich ja mit der Geldanhäufung der IHK-Koblenz bewahrheitet hat.
>
> Ich würde es begrüßen, wenn die Piratenpartei-RLP hier klare Stellung
> beziehen würde und evt. entsprechende Anträge zur Kommunalwahl
> erarbeiten würde.
> Wie ist eure Meinung dazu?
>
> Gruß Gernot
>





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