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ostwestfalen-lippe - [OWL] Gericht verbietet Lotto-Verkauf an Hartz IV-Bezieher

ostwestfalen-lippe AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW)

Listenarchiv

[OWL] Gericht verbietet Lotto-Verkauf an Hartz IV-Bezieher


Chronologisch Thread 
  • From: "torsten.schrammen" <torsten.schrammen AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: ostwestfalen-lippe AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [OWL] Gericht verbietet Lotto-Verkauf an Hartz IV-Bezieher
  • Date: Thu, 10 Mar 2011 16:20:45 +0100 (CET)
  • Importance: Medium
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ostwestfalen-lippe>
  • List-id: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW) <ostwestfalen-lippe.lists.piratenpartei.de>

 
DAS hier wollte ich euch nicht vorenthalten.... wo bitte gibt es sowas ?
 
 
Bonn/Köln - Das Kölner Landgericht hat mit einer einstweiligen Verfügung der
Westlotto GmbH verboten, Hartz IV-Spielern Spielscheine zu verkaufen.
Gerichtssprecher Dirk Eßer bestätigte einen entsprechenden Bericht der
"Westdeutschen Zeitung". Das Erwerbslosen Forum Deutschland hält das für eine
absurde und skurrile Entscheidung. Deshalb werden ab heute Hartz IV-Bezieher
aufgefordert, sich im Internetforum öffentlich zu outen. „Wir wollen doch mal
sehen, wie schnell dann so eine diskriminierende Entscheidung ad absurdum
geführt wird und schnellst möglichst kassiert wird“, so Martin Behrsing,
Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.

Unter dem Titel: „Ich habe West-Lotto gespielt und bin Hartz IV“
(http://www.elo-forum.org/news-diskussionen-tagespresse/70302-habe-west-lotto-gespielt-hartz-iv.html)
können sich seit heute Abend Hartz IV-Bezieher zu ihrem Lotto-Spiel bei
West-Lotto bekennen. Konkret wurde Westlotto auferlegt, keine Spiel- oder
Wettscheine oder Rubbellose zu verkaufen an Personen, die "Spieleinsätze
riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere
Hartz-IV-Empfänger sind", zitiert die „Westdeutschen Zeitung“ aus dem
Beschluss
des Landgerichts. Bei einer Zuwiderhandlung droht das Gericht ein Ordnungsgeld
von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Haft an.
Die einstweilige Verfügung war von einem privaten Glücksspielanbieter mit
Geschäftssitz auf Malta beantragt worden, der in Deutschland Sportwetten
anbietet. „Wenn dieser Wettanbieter meint, er müsse auf dem Rücken von Hartz
IV-Betroffenen seine Konkurrenz ausschalten, weiß er anscheinend nicht, dass
seine Instrumentalisierung und Diskriminierung von Hartz IV-Beziehern, für ihn
Folgen haben wird, die er sich so dann nicht gewünscht hätte. Aber auch das
Kölner Landgericht muss sich fragen lassen, ob diese Entscheidung noch eine
Nachwehe des Karnevals ist oder man Hartz IV-Bezieher zur nicht zugehörigen
Kaste zählt“, so Behrsing weiter.



  • [OWL] Gericht verbietet Lotto-Verkauf an Hartz IV-Bezieher, torsten.schrammen, 10.03.2011

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