oberhausen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Oberhausen (NRW)
Listenarchiv
- From: "Ingo Mersmann" <ingomersmann AT web.de>
- To: "Oberhausen (NRW)" <oberhausen AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Oberhausen] Fw: Kommunalwahl und Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW
- Date: Fri, 17 Aug 2012 19:04:13 +0200 (CEST)
- Importance: normal
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/oberhausen>
- List-id: "Oberhausen \(NRW\)" <oberhausen.lists.piratenpartei.de>
- Sensitivity: Normal
Hallo Ralf,
leider konnte ich gestern aus beruflichen Gründen nicht teilnehmen, finde aber die Diskussion über die Kandidaturen erbaulich. Es sollte sich zur Kommunalwahl doch wohl 30 Parteimitglieder finden, die die Dinge der kommunalen Politik in die Hand nehmen können. Hier geht es ans reale und da ist nun auch mal das "zeitweilige" Verlassen des PC´s erforderlich. Ich sage nur, ran an die Menschen und ich finde die Kandidatenaufstellung über die Parteimitgliedschaft gut. Siehe dazu auch die Artikel über die Unterwanderung der Piraten durch die rechte Szene. Wie schnell sind die dann drin, wenn ein schrankenloser Zugang zur Kandidatur gewährt wird. Wir haben doch als Partei garnicht die Möglichkeit, Gesinnungen zu überprüfen. Auch über solche Dinge sollten wir einmal am Stammtisch sprechen.
Gesendet: Freitag, 17. August 2012 um 17:07 Uhr
Von: "Ralf Hurnik" <Ralf.Hurnik AT Arcor.de>
An: "Oberhausen (NRW)" <oberhausen AT lists.piratenpartei.de>
Betreff: [Oberhausen] Fw: Kommunalwahl und Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW
Von: "Ralf Hurnik" <Ralf.Hurnik AT Arcor.de>
An: "Oberhausen (NRW)" <oberhausen AT lists.piratenpartei.de>
Betreff: [Oberhausen] Fw: Kommunalwahl und Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW
Ahoi @All,
Gestern hatte ich das ja schon kurz angesprochen,
hier weitere Infos (zufällig gerade Thema im AK Kommunalpolitik NRW)
Gruß Ralf
-----Ursprüngliche Nachricht-----
From: Hans Immanuel Herbers
Sent: Friday, August 17, 2012 4:49 PM
To: 'Mailingliste des AK Kommunalpolitik NRW'
Subject: [AK-Kommunalpolitik] Kommunalwahl und Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW
Ahoi,
die Diskussion um Unterschriften vernebelt unser eigentliches Problem:
Nach wie vor gilt in NRW zur Kommunalwahl das Ein-Stimmen-Wahlrecht. Und das ist eindeutig:
§ 25 (1) Kommunalwahlgesetz: "Der Wähler hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme geheim ab."
Nach Auszählung der Wahlkreisstimmen werden dann die nicht erfolgreichen Wahlkreisstimmen auf die
Reserveliste angerechnet (§ 33 Kommunalwahlgesetz). Eine Partei, die nicht in allen Wahlkreis
Kandidaten aufstellt, kann in diesen Wahlkreisen überhaupt nicht gewählt werden. Das war 2009 der
Grund, warum wir in Aachen und Münster keine Fraktion haben sondern nur je 1 Ratsmitglied. Hätten
wir in beiden Städten überall kandidiert, sähe das anders aus.
Das heißt dann aber:
- in einer durchschnittlichen kreisangehörigen Stadt brauchen wir rund 30 Direktkandidaten! Warum?
Ganz einfach: Rund die Hälfte der Ratsmitglieder wird in Wahlkreisen gewählt, also rechnet in einer
durchschnittlichen Stadt mit 22 Direktkandidaten die wir brauchen. (Genaue Zahlen findet ihr in § 3
Kommunalwahlgesetz). Dazu kommen die Direktkandidaten für den Kreistag.
- In einer durchschnittlichen kreisfreien Stadt sind das leicht 37 Wahlkreiskandidaten - in Köln,
Essen oder Dortmund z.B. aber schnell 45 - und dazu kommen die Direktkandidaten für die
Bezirksvertretungen.
Unsere Landessatzung schreibt aber immer noch vor, dass ALLE Kandidaten Parteimitglieder sein
müssen.
§ 7 (1) der Landessatzung NRW: "Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen
gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Bundessatzung. Bewerber müssen Mitglied im
Landesverband sein."
Eins ist klar: Weder Grüne noch Linke noch FDP oder gar Wählergemeinschaften würden es schaffen, nur
mit Parteimitgliedern diese Zahl an Kandidaten zu erreichen. Die stellen in den Wahlkreisen
parteilose Mitarbeiter, Freunde, Sympathisanten, selbst Oma, Opa und Verwandte auf. Das unsinnige
Wahlrecht schafft so eine Ersatzhürde für die 5% Klausel - kleine Parteien sollen ausgebremst
werden. Und wir legen uns hier durch unsere Parteisatzung eine künstliche Bremse an.
Der Satzungsänderungsantrag in dieser Sache wurde erst kürzlich abgelehnt - ich denke, weil kaum wer
sich das Problem klarmacht. Das kann sich zur Kommunalwahl bitter rächen.
Übrigens ist diese Satzungsbestimmung nicht nur ein zahlenmäßiges Problem. Mir ist völlig
schleierhaft, warum ausgerechnet wir Piraten als einzige Partei (!) per Satzung ausschließen, dass
unsere eigenen Mitgliederversammlungen parteilose engagierte Bürger als Kandidaten aufstellen. Das
ist politisch extrem unglaubwürdig.
Der langen Rede kurzer Sinn: Nicht staatliche Gesetze werden unsere Kommunalkandidaturen behindern
sondern unsere eigene Parteisatzung in NRW!
Viele Grüße
Hans Immanuel
Quellen:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=1&ugl_nr=1112&bes_id=4752&aufgehoben=N&menu=1
http://www.piratenpartei-nrw.de/landesverband/satzung/
--
NRW-AK-Kommunalpolitik mailing list
NRW-AK-Kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/nrw-ak-kommunalpolitik
--
Oberhausen mailing list
Oberhausen AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/oberhausen
Gestern hatte ich das ja schon kurz angesprochen,
hier weitere Infos (zufällig gerade Thema im AK Kommunalpolitik NRW)
Gruß Ralf
-----Ursprüngliche Nachricht-----
From: Hans Immanuel Herbers
Sent: Friday, August 17, 2012 4:49 PM
To: 'Mailingliste des AK Kommunalpolitik NRW'
Subject: [AK-Kommunalpolitik] Kommunalwahl und Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW
Ahoi,
die Diskussion um Unterschriften vernebelt unser eigentliches Problem:
Nach wie vor gilt in NRW zur Kommunalwahl das Ein-Stimmen-Wahlrecht. Und das ist eindeutig:
§ 25 (1) Kommunalwahlgesetz: "Der Wähler hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme geheim ab."
Nach Auszählung der Wahlkreisstimmen werden dann die nicht erfolgreichen Wahlkreisstimmen auf die
Reserveliste angerechnet (§ 33 Kommunalwahlgesetz). Eine Partei, die nicht in allen Wahlkreis
Kandidaten aufstellt, kann in diesen Wahlkreisen überhaupt nicht gewählt werden. Das war 2009 der
Grund, warum wir in Aachen und Münster keine Fraktion haben sondern nur je 1 Ratsmitglied. Hätten
wir in beiden Städten überall kandidiert, sähe das anders aus.
Das heißt dann aber:
- in einer durchschnittlichen kreisangehörigen Stadt brauchen wir rund 30 Direktkandidaten! Warum?
Ganz einfach: Rund die Hälfte der Ratsmitglieder wird in Wahlkreisen gewählt, also rechnet in einer
durchschnittlichen Stadt mit 22 Direktkandidaten die wir brauchen. (Genaue Zahlen findet ihr in § 3
Kommunalwahlgesetz). Dazu kommen die Direktkandidaten für den Kreistag.
- In einer durchschnittlichen kreisfreien Stadt sind das leicht 37 Wahlkreiskandidaten - in Köln,
Essen oder Dortmund z.B. aber schnell 45 - und dazu kommen die Direktkandidaten für die
Bezirksvertretungen.
Unsere Landessatzung schreibt aber immer noch vor, dass ALLE Kandidaten Parteimitglieder sein
müssen.
§ 7 (1) der Landessatzung NRW: "Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen
gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Bundessatzung. Bewerber müssen Mitglied im
Landesverband sein."
Eins ist klar: Weder Grüne noch Linke noch FDP oder gar Wählergemeinschaften würden es schaffen, nur
mit Parteimitgliedern diese Zahl an Kandidaten zu erreichen. Die stellen in den Wahlkreisen
parteilose Mitarbeiter, Freunde, Sympathisanten, selbst Oma, Opa und Verwandte auf. Das unsinnige
Wahlrecht schafft so eine Ersatzhürde für die 5% Klausel - kleine Parteien sollen ausgebremst
werden. Und wir legen uns hier durch unsere Parteisatzung eine künstliche Bremse an.
Der Satzungsänderungsantrag in dieser Sache wurde erst kürzlich abgelehnt - ich denke, weil kaum wer
sich das Problem klarmacht. Das kann sich zur Kommunalwahl bitter rächen.
Übrigens ist diese Satzungsbestimmung nicht nur ein zahlenmäßiges Problem. Mir ist völlig
schleierhaft, warum ausgerechnet wir Piraten als einzige Partei (!) per Satzung ausschließen, dass
unsere eigenen Mitgliederversammlungen parteilose engagierte Bürger als Kandidaten aufstellen. Das
ist politisch extrem unglaubwürdig.
Der langen Rede kurzer Sinn: Nicht staatliche Gesetze werden unsere Kommunalkandidaturen behindern
sondern unsere eigene Parteisatzung in NRW!
Viele Grüße
Hans Immanuel
Quellen:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=1&ugl_nr=1112&bes_id=4752&aufgehoben=N&menu=1
http://www.piratenpartei-nrw.de/landesverband/satzung/
--
NRW-AK-Kommunalpolitik mailing list
NRW-AK-Kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/nrw-ak-kommunalpolitik
--
Oberhausen mailing list
Oberhausen AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/oberhausen
- [Oberhausen] Fw: Kommunalwahl und Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW, Ralf Hurnik, 17.08.2012
- Re: [Oberhausen] Fw: Kommunalwahl und Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW, Ingo Mersmann, 17.08.2012
- Re: [Oberhausen] Fw: Kommunalwahl und Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW, Ralf Hurnik, 17.08.2012
- Re: [Oberhausen] Fw: Kommunalwahl und Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW, Ingo Mersmann, 18.08.2012
- Re: [Oberhausen] Fw: Kommunalwahl und Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW, Ralf Hurnik, 20.08.2012
- Re: [Oberhausen] Fw: Kommunalwahl und Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW, Ingo Mersmann, 20.08.2012
- Re: [Oberhausen] Fw: Kommunalwahl und Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW, Ralf Hurnik, 20.08.2012
- Re: [Oberhausen] Fw: Kommunalwahl und Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW, Ingo Mersmann, 18.08.2012
- Re: [Oberhausen] Fw: Kommunalwahl und Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW, Ralf Hurnik, 17.08.2012
- Re: [Oberhausen] Fw: Kommunalwahl und Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW, Ingo Mersmann, 17.08.2012
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