oberhausen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Oberhausen (NRW)
Listenarchiv
- From: "Ralf Hurnik" <Ralf.Hurnik AT Arcor.de>
- To: "Oberhausen \(NRW\)" <oberhausen AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Oberhausen] Fw: Kommunalwahl und Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW
- Date: Fri, 17 Aug 2012 17:07:03 +0200
- Importance: Normal
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/oberhausen>
- List-id: "Oberhausen \(NRW\)" <oberhausen.lists.piratenpartei.de>
Ahoi @All,
Gestern hatte ich das ja schon kurz angesprochen,
hier weitere Infos (zufällig gerade Thema im AK Kommunalpolitik NRW)
Gruß Ralf
-----Ursprüngliche Nachricht----- From: Hans Immanuel Herbers
Sent: Friday, August 17, 2012 4:49 PM
To: 'Mailingliste des AK Kommunalpolitik NRW'
Subject: [AK-Kommunalpolitik] Kommunalwahl und Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW
Ahoi,
die Diskussion um Unterschriften vernebelt unser eigentliches Problem:
Nach wie vor gilt in NRW zur Kommunalwahl das Ein-Stimmen-Wahlrecht. Und das
ist eindeutig:
§ 25 (1) Kommunalwahlgesetz: "Der Wähler hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme
geheim ab."
Nach Auszählung der Wahlkreisstimmen werden dann die nicht erfolgreichen Wahlkreisstimmen auf die Reserveliste angerechnet (§ 33 Kommunalwahlgesetz). Eine Partei, die nicht in allen Wahlkreis Kandidaten aufstellt, kann in diesen Wahlkreisen überhaupt nicht gewählt werden. Das war 2009 der Grund, warum wir in Aachen und Münster keine Fraktion haben sondern nur je 1 Ratsmitglied. Hätten wir in beiden Städten überall kandidiert, sähe das anders aus.
Das heißt dann aber:
- in einer durchschnittlichen kreisangehörigen Stadt brauchen wir rund 30 Direktkandidaten! Warum? Ganz einfach: Rund die Hälfte der Ratsmitglieder wird in Wahlkreisen gewählt, also rechnet in einer durchschnittlichen Stadt mit 22 Direktkandidaten die wir brauchen. (Genaue Zahlen findet ihr in § 3 Kommunalwahlgesetz). Dazu kommen die Direktkandidaten für den Kreistag.
- In einer durchschnittlichen kreisfreien Stadt sind das leicht 37 Wahlkreiskandidaten - in Köln, Essen oder Dortmund z.B. aber schnell 45 - und dazu kommen die Direktkandidaten für die Bezirksvertretungen.
Unsere Landessatzung schreibt aber immer noch vor, dass ALLE Kandidaten Parteimitglieder sein müssen.
§ 7 (1) der Landessatzung NRW: "Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Bundessatzung. Bewerber müssen Mitglied im Landesverband sein."
Eins ist klar: Weder Grüne noch Linke noch FDP oder gar Wählergemeinschaften würden es schaffen, nur mit Parteimitgliedern diese Zahl an Kandidaten zu erreichen. Die stellen in den Wahlkreisen parteilose Mitarbeiter, Freunde, Sympathisanten, selbst Oma, Opa und Verwandte auf. Das unsinnige Wahlrecht schafft so eine Ersatzhürde für die 5% Klausel - kleine Parteien sollen ausgebremst werden. Und wir legen uns hier durch unsere Parteisatzung eine künstliche Bremse an.
Der Satzungsänderungsantrag in dieser Sache wurde erst kürzlich abgelehnt - ich denke, weil kaum wer sich das Problem klarmacht. Das kann sich zur Kommunalwahl bitter rächen.
Übrigens ist diese Satzungsbestimmung nicht nur ein zahlenmäßiges Problem. Mir ist völlig schleierhaft, warum ausgerechnet wir Piraten als einzige Partei (!) per Satzung ausschließen, dass unsere eigenen Mitgliederversammlungen parteilose engagierte Bürger als Kandidaten aufstellen. Das ist politisch extrem unglaubwürdig.
Der langen Rede kurzer Sinn: Nicht staatliche Gesetze werden unsere Kommunalkandidaturen behindern sondern unsere eigene Parteisatzung in NRW!
Viele Grüße
Hans Immanuel
Quellen:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=1&ugl_nr=1112&bes_id=4752&aufgehoben=N&menu=1
http://www.piratenpartei-nrw.de/landesverband/satzung/
--
NRW-AK-Kommunalpolitik mailing list
NRW-AK-Kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/nrw-ak-kommunalpolitik
- [Oberhausen] Fw: Kommunalwahl und Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW, Ralf Hurnik, 17.08.2012
- Re: [Oberhausen] Fw: Kommunalwahl und Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW, Ingo Mersmann, 17.08.2012
- Re: [Oberhausen] Fw: Kommunalwahl und Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW, Ralf Hurnik, 17.08.2012
- Re: [Oberhausen] Fw: Kommunalwahl und Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW, Ingo Mersmann, 18.08.2012
- Re: [Oberhausen] Fw: Kommunalwahl und Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW, Ralf Hurnik, 20.08.2012
- Re: [Oberhausen] Fw: Kommunalwahl und Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW, Ingo Mersmann, 20.08.2012
- Re: [Oberhausen] Fw: Kommunalwahl und Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW, Ralf Hurnik, 20.08.2012
- Re: [Oberhausen] Fw: Kommunalwahl und Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW, Ingo Mersmann, 18.08.2012
- Re: [Oberhausen] Fw: Kommunalwahl und Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW, Ralf Hurnik, 17.08.2012
- Re: [Oberhausen] Fw: Kommunalwahl und Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW, Ingo Mersmann, 17.08.2012
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