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nrw-pg-struktur - Re: [NRW PG Struktur] Orga-Vorschlag

nrw-pg-struktur AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-pg-struktur mailing list

Listenarchiv

Re: [NRW PG Struktur] Orga-Vorschlag


Chronologisch Thread 
  • From: Daniel Schwerd <Daniel.Schwerd AT Piratenpartei-nrw.de>
  • To: nrw-pg-struktur AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [NRW PG Struktur] Orga-Vorschlag
  • Date: Tue, 25 May 2010 13:35:56 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-pg-struktur>
  • List-id: <nrw-pg-struktur.lists.piratenpartei.de>

Hallo,

Am 25. Mai 2010 10:35 schrieb quwr <ppmlsa AT yahoo.de>:
> Hier einmal per copy & paste aus dem Protokoll vom Sonntag der betreffende
> Punkt, der die Crewfinanzen in Zukunft regeln soll.
>
> Titel: Veto Recht des Vorstandes bei Crewausgaben
>
>        • Beantragte Änderung
>                • Fasse §4 FO wie folgt neu:
> (1): Wenn Crews, AG oder PG eine Ausgabe tätigen wollen, übermitteln sie
> den Antrag zusammen mit dem maximalen Budgetvorstellungen an den
> finanzverantwortlichen Verwaltungspiraten. Dieser hat dann eine Woche Zeit,
> ein begründetes Veto einzulegen, falls die Ausgabe gesetzlichen Vorgaben
> oder der Zieldefinition entgegensteht, oder wenn das Budget der Gruppierung
> nicht ausreicht, um die Ausgabe zu decken. Danach kann die Crew, AG oder PG
> die Ausgabe tätigen. Anfallende Belege sind gemäß der Organisationsordnung
> einzureichen. Bei Abweichungen von diesen Vorgaben ist der Vorstand nicht
> verpflichtet die Ausgabe zu übernehmen.
>
>
>
>        • Begründung:
>                • Der Vorstand muss im vorhinein eine Ausgabe anprangern
> können. Somit ist für die Crews, AG und PG auch eine Kostenerstattung
> sichergestellt. Außerdem muss das allgemeine Prozedere verbessert werden,
> da Ausgaben bisher sehr spät gemeldet werden und das somit zu Unklarheiten
> geführt hat.
>        • Ist:
>                • §4(1): Jede Crew, AG, PG und der Vorstand entscheiden
> eigenständig über die Ausgabe der Finanzmittel auf ihrem virtuellen Konto.
> Die Entscheidung ist den Verwaltungspiraten mitzuteilen.
>
>                • §4(2): Die Verwaltungspiraten können Rechenschaft über
> Ausgaben verlangen, sollten sie diese für den vom Parteiengesetz
> geforderten Rechenschaftsbericht benötigen.
>
>                • §4(3): Der Vorstand kann einstimmig eine Ausgabe
> verhindern, wenn diese den Bestimmungen des Parteiengesetzes widerspricht.
> Er hat seine Entscheidung mit Begründung zu veröffentlichen
>
>
>        • Soll:
>                • §4(1): Wenn Crews, AG oder PG eine Ausgabe tätigen wollen,
> übermitteln sie den Antrag zusammen mit dem maximalen Budgetvorstellungen
> an den finanzverantwortlichen Verwaltungspiraten. Dieser hat dann eine
> Woche Zeit, ein begründetes Veto einzulegen, falls die Ausgabe gesetzlichen
> Vorgaben oder der Zieldefinition entgegensteht, oder das Budget der
> Gruppierung nicht ausreicht, um die Ausgabe zu decken. Danach kann die
> Crew, AG oder PG die Ausgabe tätigen. Anfallende Belege sind gemäß der
> Organisationsordnung einzureichen. Bei Abweichungen von diesen Vorgaben ist
> der Vorstand nicht verpflichtet die Ausgabe zu übernehmen.
>
>                • §4(2): - nicht mehr vorhanden -
>
>                • §4(3): - nicht mehr vorhanden -
>
> bis die Tage
>
> Jörg

Geht es nur mir so, oder empfinden auch andere diese Regelung als
bürokratisches Monstum? Man versucht mit Gewalt, die bestehende
Ordnung zu behalten und möglichst gar nichts zu ändern, aber dennoch
den Regelungen des Parteiengesetzes zu entsprechen. Das ist die
besagte Quadratur des Kreises. Jede einzelne Ausgabe im ganzen Land
vom Vorstand (und nur vom Vorstand) binnen einer Woche genehmigen
lassen? Der muss dann innerhalb einer Woche reagieren? Das erscheint
mir undurchführbar.

Viele Grüße

Daniel Schwerd
---
Piratenpartei NRW
Klarmachen zum Ändern!

Daniel.Schwerd AT Piratenpartei-NRW.de
http://www.daniel-schwerd.de/
http://twitter.com/netnrd




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