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nrw-maerkischer-kreis - Re: [NRW-Maerkischer-Kreis] Änderung GO Piratenbüro

nrw-maerkischer-kreis AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-maerkischer-kreis mailing list

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Re: [NRW-Maerkischer-Kreis] Änderung GO Piratenbüro


Chronologisch Thread 
  • From: Hans Immanuel Herbers <regional.pirat AT ergo-sumus.de>
  • To: nrw-maerkischer-kreis AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [NRW-Maerkischer-Kreis] Änderung GO Piratenbüro
  • Date: Thu, 09 Jan 2014 23:35:10 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-maerkischer-kreis>
  • List-id: <nrw-maerkischer-kreis.lists.piratenpartei.de>

Ahoi,


Am 09.01.2014 18:39, schrieb Andreas Friebe:
Hallo Hans Immanuel,

erstmal schön das du dich mit dem Thema befasst hast =)

Am 08.01.2014 22:05, schrieb Hans Immanuel Herbers:
"Die Einladungsfristen für ordentliche Mitgliederversammlungen
unterhalb der Landesebene dürfen 14 Tage nicht unterschreiten." Es
wird behauptet, wir könnten diesen § nutzen um über die GO unserer KMV
die Einladungsfrist zu verkürzen.
Die Satzung des LV NRW regelt hier, dass Gebietsverbände unterhalb des
Landesverbandes (z.B. KV Dortmund) in ihrer Satzung keine kürzere
Einladungsfrist als die 14 Tage festschreiben dürfen. Denn - s.o. -
höhere Satzung bricht laut Parteiengesetz untere Satzung.
Genau da widersprichst du dich. Die Satzung spricht klipp und klar von
"ordentlichen Mitgliederversammlungen" *nicht* von Gliederungen.v Eine
OMV oder eine KMV ist eine ordentliche Mitgliederversammlung unterhalb
der Landesebene, damit ist für uns dieser Absatz in der Satzung anwendbar.
Für mich gibt es da keinerlei Diskussion um den Punkt Einladungsfristen.

Ob es die für dich gibt ist deine Sache. Ja - Mitgliederversammlungen in Kreisen (oder Orten) können eine kürzere Einladungsfrist haben. Das kann der Ort ode rKreis in seiner Satzung regeln solang er mindestens 14 Tage wahrt. Der KV Dortmund kann das also tun. Nur. Wir sind kein KV und haben keine Satzung. Da müsste der Landesverband das in der Satzung festlegen - hat er aber nicht.

Von entscheidender Bedeutung ist es eher wie es mit Antragsfristen aussieht.
Denn diese sind für Gliederungen oder ordentliche
Mitgliederversammlungen unterhalb der Landesebene eben nicht per Satzung
geregelt. Dort müssen wir uns also was ausdenken.
Der Sinn hinter den 28 Tagen Einladungsfrist und den 42 Tagen
Antragsfrist für Satzungs- und Programmänderungsanträgen ist ja das wir
im LV viele Mitglieder haben und dementsprechend viele Anträge
eingereicht werden und allen eine realistische Chance gegeben werden
soll sich mit diesen zu befassen.
Wenn man dies nun auf unsere Ebene herunterbricht sollte daher eine
Einladungsfrist von 14 Tagen (per Satzung) und eine Antragsfrist von 21
Tagen (ebenfalls Halbierung von LPT-Fristen) in Norm und Rahmen sein, es
ist nur die Frage wie und wo wir dieses festschreiben.

Wir können das nicht festschreiben denn wir können keine Satzung beschließen oder ändern. Es sei denn wir gründeten einen KV.

Sicher sind die festgelegt. Solang wir kein KV sind und keine Satzung haben gilt die des LV. Und dere definiert die Antragsfristen für die MV im Land. Das ist entsprechend anzuwenden.


Viele Grüße


Hans Immanuel





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