nrw-maerkischer-kreis AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Nrw-maerkischer-kreis mailing list
Listenarchiv
- From: Hans Immanuel Herbers <regional.pirat AT ergo-sumus.de>
- To: nrw-maerkischer-kreis AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [NRW-Maerkischer-Kreis] Änderung GO Piratenbüro
- Date: Wed, 08 Jan 2014 22:05:04 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-maerkischer-kreis>
- List-id: <nrw-maerkischer-kreis.lists.piratenpartei.de>
Ahoi,
ich denke nicht dass das so geht.... Eine Geschäftsordnung für die KMV regelt das Verfahren bei der KMV.
Wikipedia fasst das gut zusammen: "Die *Geschäftsordnung* (*GO*) eines Gremiums, englisch /rules of order/ oder /rules of procedure/, ist die Zusammenfassung aller Verfahrensregelungen, nach denen Sitzungen und Versammlungen dieses Gremiums abzulaufen haben. Sie kann Bestandteil einer Satzung sein, meist allerdings wird sie im Zuge der Gründung durch Beschluss der Berechtigten festgestellt."
( https://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsordnung )
Wir sollten nicht die Fehler des damaligen Landesvorstandes (A. Reintzsch) zur Aufstellungsversammlung Meinerzhagen wiederholen.
Was gilt für eine Einladungsfrist? Das was die Satzung vorsieht. Warum?
Oberste Richtlinie für uns ist das "Parteiengesetz". Das sagt in § 6 (1): "Die Gebietsverbände regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen, soweit die Satzung des jeweils nächsthöheren Gebietsverbandes hierüber keine Vorschriften enthält."
Die für uns gültige Satzung ist die des Landesderbandes NRW. Dort heißt es zur Mitgliederversammlung in § 6a(3): "Die Einladungsfrist beträgt 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage. Bei Letzteren muss die Dringlichkeit in der Einladung begründet werden und es dürfen ausschließlich jene Tagesordnungspunkte behandelt werden, welche explizit in der Einladung genannt wurden." - Dies gilt entsprechend auch für unsere Mitgliederversammlung.
Nun zitiert Andreas mündlich den § 5 (6) der NRW-Satzung: "Die Einladungsfristen für ordentliche Mitgliederversammlungen unterhalb der Landesebene dürfen 14 Tage nicht unterschreiten." Es wird behauptet, wir könnten diesen § nutzen um über die GO unserer KMV die Einladungsfrist zu verkürzen.
Die Satzung des LV NRW regelt hier, dass Gebietsverbände unterhalb des Landesverbandes (z.B. KV Dortmund) in ihrer Satzung keine kürzere Einladungsfrist als die 14 Tage festschreiben dürfen. Denn - s.o. - höhere Satzung bricht laut Parteiengesetz untere Satzung.
Eine Satzung haben wir aber nicht im Märkischen Kreis und eine Gliederung sind wir auch nicht, wir sind kein Kreisverband. Für eine Gliederung einer Partei schreibt das Parteiengesetz unmissverständlich in § 8 (1) vor: "Mitgliederversammlung und Vorstand sind notwendige Organe der Partei und der Gebietsverbände." Wir erfüllen diese Kritierien ja ganz bewusst nicht. Es gibt im Märkischen Kreis keine Gliederung der Piratenpartei und folglich keine örtliche Satzung - es gilt die Satzung des LV NRW.
Nun wird behauptet, wir seien ja rein "virtueller Kreisverband" und das sei so etwas wie eine Gliederung. Nach Parteiengesetz gibt es "so etwas wie" hier nicht. Wir erfüllen schlicht nicht die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen für eine Gliederung. Ein "virtueller Kreisverband" ist nichts anderes als ein Begriff aus der Finanzordnung der einzig und allein den Sinn hat, Gelder zu verbuchen: § 15 der NRW Finanzordnung der Piraten sagt: "Basierend auf den politischen Grenzen werden für alle Kreise ohne existierenden Kreisverband Konten in der Buchhaltung geschaffen (virtuelle Kreisverbände). Auf diese Konten werden alle Finanzen gebucht, die einem tatsächlich existierenden Kreisverband zustünden." Das ist alles. Mit der KMV hat das nichts zu tun.
Nach Satzung sind wir ein "Kreis ohne Kreisverband". Und was dafür gilt sagt § 5 (5) der Satzung des LV NRW: " In Kreisen ohne Kreisverband kann eine Mitgliederversammlung Vertreter für bestimmte Aufgaben bestimmen, wie beispielsweise die Verwaltung der Mitgliederdaten, die Aufsicht über den Posteingang oder die Vertretung gegenüber der Presse. Diese Vertreter sollen vom Landesvorstand in seiner nächsten Sitzung auf Antrag in der Regel offiziell mit den bestimmten Aufgaben betraut werden. Die Kreismitgliederversammlung kann eine Geschäftsordnung beschliessen, die für die Vertreter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bindend ist."
Nirgendwo steht eine Regelung, die die Einladungsfrist für Kreismitgliederversammlungen in Kreisen ohne Kreisverband anders regelt als für die LMV. und darum gilt die.
Ein Kreisverband könnte in seiner eigenen Satzung die Einladungsfrist bis auf 14 Tage verkürzen. Aber das sind wir nunmal nicht.
Auch der Landesverband könnte in der Satzung des LV NRW eine andere Regelung für KMV in einem Kreis ohne Kreisverband treffen - das hat die LMV aber leider nicht getan.
Sorry, aber der vorgeschlagene Weg funktioniert nicht.
Viele Grüße
Hans Immanuel
- [NRW-Maerkischer-Kreis] Änderung GO Piratenbüro, Andreas Friebe, 06.01.2014
- Re: [NRW-Maerkischer-Kreis] Änderung GO Piratenbüro, Andreas Friebe, 06.01.2014
- Re: [NRW-Maerkischer-Kreis] Änderung GO Piratenbüro, Hans Immanuel Herbers, 08.01.2014
- Re: [NRW-Maerkischer-Kreis] Änderung GO Piratenbüro, Andreas Friebe, 09.01.2014
- Re: [NRW-Maerkischer-Kreis] Änderung GO Piratenbüro, Hans Immanuel Herbers, 09.01.2014
- Re: [NRW-Maerkischer-Kreis] Änderung GO Piratenbüro, Andreas Friebe, 09.01.2014
- Re: [NRW-Maerkischer-Kreis] Änderung GO Piratenbüro, Hans Immanuel Herbers, 08.01.2014
- Re: [NRW-Maerkischer-Kreis] Änderung GO Piratenbüro, Andreas Friebe, 06.01.2014
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