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Betreff: Infos für Duisburger Piraten
Listenarchiv
- From: Thorpirat <thorpirat AT piratenpartei-nrw.de>
- To: nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [NRW-Duisburg] Protokolle
- Date: Wed, 17 Oct 2012 10:43:56 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duisburg>
- List-id: Infos für Duisburger Piraten <nrw-duisburg.lists.piratenpartei.de>
Ahoi Hagen,
ich sehe hier ein grundästzlicheres Problem. Die Piratenpartei hat es
sich zur Aufgabe gemacht; Satzungen und Geschäftsordnungen per Copy &
Paste zu übernehmen. Daher findet man entsprechend viele zweifelhafte
Formulierungen wieder. Ggf. wäre hier ein AK Satzung/Geschäftsordnung
vom Vorteil? Dieser könnte bundesweit entsprechende Dokumente erarbeiten
und sich fachkundigen Rat einholen. Vielleicht ginge eine derartige
Initiative von Duisburg aus?
Das es hier einiges zu tun gibt - zeigt auch die Geschäftsordnung
des Landesvorstandes Nordrhein-Westfalen:
§5 Öffentlichkeit und deren Ausschluß
Die Vorstandssitzungen sind in der Regel öffentlich abzuhalten.
Gruß
Thorsten
Am 17.10.2012 09:35, schrieb HagenPirat:
>
> Thorpirat schrieb:
>> ....
>>
>> man sollte auch nicht Außerachtlassen, dass man *grundsätzlich*, bei
>> drei Anwälten, *in der Regel*, vier Meinungen hat.
>> ...
>
> Umgangssprachlich korrekt.
> PS: Wikipedia gibt nur einen Einstieg wieder - keine Erklärung.
>
> http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/lehre/stilregeln.php
> "Merke: Das Wort »grundsätzlich« ist nur angebracht, wo es eine Ausnahme
> gibt und diese erheblich ist. "
>
> Wenn "in der Regel" in Verfahrensregeln wie einer GO so benutzt wird wie
> es derzeit gemacht wird, lasst ihr euch zahlreiche, ungenaue Hintertüren
> offen.
> Wenn "grundsätzlich" benutzt wird, wird eine Ausnahme genannt.
>
> Falls jetzt der ein oder andere die Worte "in der Regel" und
> "grundsätzlich" weiterhin für identisch hält, so ist das schade, da HP
> auf einen wichtigen Punkt hingewiesen hat, der leider (trotz Erklärung)
> nicht von allen verstanden wird.
>
> hpweyer schrieb:
>> ...
>> Auch im Punkt der Öffentlichkeit von Vorstandssitzungen hast Du ja den
>> entsprechenden Passus schon selbst angesprochen. "Grundsätzlich
>> öffentlich" ist eben nicht "in der Regel öffentlich". Zumal gerade
>> dieser Punkt in Mitgliederversammlung diskutiert wurde und der
>> Beschluss dieser Formulierung damit begründet wurde, dass
>> ausschließlich der Schutz von Persönlichkeitsrechten die
>> Öffentlichkeit ausschließen kann.
>> ...
> Sehr schön geschrieben.
>
> Frage: Warum schreibt man nicht: "Vorstandssitzungen sind öffentlich."
> Antwort: "... Schutz von Persönlichkeitsrechten"
> Darum definiert man die Ausnahme mit den Persönlichkeitsrechten und
> schreibt:
> "Vorstandssitzungen sind grundsätzlich öffentlich." und schreibt dann im
> folgenden etwas mit: " ... dass ausschließlich der Schutz von
> Persönlichkeitsrechten die Öffentlichkeit ausschließen kann."
>
>> Die von Dir angesprochenen Geschäftsordnungen sind erstens nicht
>> relevant, wenn unsere Satzung bereits die Entscheidung getroffen hat
>> und ausserdem enthalten sie eine Begrenzung auf begründete
>> Notwendigkeit und Ausnahme. Das ist in der vom Duisburger Vorstand
>> vorglegten GO nicht einmal als Mindestanforderung enthalten. Aber, wie
>> schon erklärt, ist das durch unsere Satzung geregelt. Ich gehe davon
>> aus, dass die GO-Punkte in der Vorstandssitzung am 19.10.2012
>> entsprechend angeglichen werden.
>> Gruß----------------------------------------------------------------------[size=x-small][color=darkblue]*Hans-Peter
>> Weyer*
>> ...
>
> Ich habe es (die GOs der anderen) nicht überprüft. In der Annahme, dass
> das stimmt, ist es eine klare Aussage und Ansage.
>
> Wenn ihr die GO ernst nehmen wollt, solltet ihr euch die Anregungen von
> HP zu Herzen nehmen. Was der Vorstand aus den Anregungen macht, wird von
> vielen mit Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen.
--
thorpirat[at]piratenpartei-nrw.de
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