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nrw-duisburg - Re: [NRW-Duisburg] Protokolle

nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Infos für Duisburger Piraten

Listenarchiv

Re: [NRW-Duisburg] Protokolle


Chronologisch Thread 
  • From: ArminW <ArminW AT news.piratenpartei.de>
  • To: nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [NRW-Duisburg] Protokolle
  • Date: Tue, 16 Oct 2012 20:23:07 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duisburg>
  • List-id: Infos für Duisburger Piraten <nrw-duisburg.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Namd Hagen

Ich beziehe mich auf:

http://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Fachsprache#Abweichungen_von_der_Standardsprache

Zitat:

/grundsätzlich bedeutet juristisch gesehen vom Grundsatz her in der Bedeutung von im Prinzip, in der Regel (Ausnahmen sind möglich)..../

oder verkürzt:
grundsätzlich bedeutet...in der Regel

Ich verstehe das als austauschbar. Siehe auch die Definition im Duden...

Wo siehst du da einen Unterschied? Und woher hast du die Differenzierung zwischen undefinierten und festgelegten Ausnahmen?

Gruß
Armin

ps: auch hier wieder reine Neugier...

Hagen schrieb:

ArminW schrieb:
Auch wenn ich zuversichtlich bin, das ich die Frage bereuen werde...was soll denn bitte der Unterschied zwischen "grundsätzlich" und "in der Regel" sein?

Ich hab mal gedudent...

http://www.duden.de/rechtschreibung/grundsaetzlich

Gruß
Armin

ps: offene Frage, vielleicht hab ich was verpasst...man lernt ja angeblich nie aus :)

grundsätzlich und "in der Regel" bei
http://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Fachsprache#Abweichungen_von_der_Standardsprache
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsprechung

"In der Regel" erlaubt undefinierte Ausnahmen. ("wir tagten nicht öffentlich, weil wir uns zufällig im Mumble getroffen haben".)
grundsätzlich bedeutet, (entgegen der Verwendung in der Umgangssprache) dass es Ausnahmen gibt. Die Ausnahmen sind genau anzugeben. (z.B. Schutz von Persönlichkeitsrechten).
Ob das so stimmt, kann ich natürlich nicht zusichern. Ein Rechtsanwalt weiß das in der Regel genauer. So gesehen könnte der Vorstand grundsätzlich öffentlich tagen. In der Regel gibt es natürlich viele GOs, die anderes aussagen.




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