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Betreff: Infos für Duisburger Piraten
Listenarchiv
- From: Thorpirat <thorpirat AT piratenpartei-nrw.de>
- To: Infos für Duisburger Piraten <nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [NRW-Duisburg] Protokolle
- Date: Tue, 16 Oct 2012 16:33:31 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duisburg>
- List-id: Infos für Duisburger Piraten <nrw-duisburg.lists.piratenpartei.de>
Nachtrag zu dem Thema in der Piratenpartei. Google mal
"Vorstandssitzungen finden in der Regel offen statt."
und Piratenpartei:
siehe GO Kreisverband Frankfurt am Main:
http://wiki.piratenpartei.de/HE:Kreisverband_Frankfurt_am_Main/Vorstand/Gesch%C3%A4ftsordnung
siehe GO Kreisverband Wolfsburg:
http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wolfsburg/Gesch%C3%A4ftsordnung
siehe GO Kreisverband Bergstraße:
https://wiki.piratenpartei.de/HE:Kreisverband_Bergstra%C3%9Fe/Vorstand/GO/2012-04-25
siehe GO Kreisverband Köln
http://wiki.piratenpartei.de/NRW:K%C3%B6ln/Kreisverband/Vorstand/Gesch%C3%A4ftsordnung
das sind nur 4 von insgesamt 381 Geschäftsordnungen der Piratenpartei!
Gruß
Thorsten
Am 16.10.2012 16:22, schrieb Thorpirat:
> Ahoi Hans-Peter,
>
> das ist nicht eine Frage; sondern es sind vier!
>
> §4.1 die Sitzung am 12.10. war als Mumble-Test angelegt! Hierbei
> kam es spontan zu einer Aussprache. Damit diese spontane Aussprache
> (der Transparenz wegen) den Weg in die Öffentlichkeit findet - wurde
> ein Protokoll angefertig! Die nächste reguläre Sitzung findet am
> 19.10. - 18.00 im Mumble Raum Duisburg statt.
>
> §4.3 Ich kann hier keine Ausweitung erkennen! In der beschlossenen
> Satzung findest du "grundsätzlich öffentlich" in der GO "in der Regel
> öffentlich". Da kann man natürlich jetzt ne Menge rein-interpretieren.
>
> §4.6 wenn der Vorstand das so möchte!
>
> §4.7 die Tätigkeiten wurden im Protokoll erfasst
> http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Duisburg/Kreisvorstand/Protokoll-2012-10-05
> Für dich packe ich sie gerne als Anhang in die GO!
>
> Gruß
>
> Thorsten
>
> Am 16.10.2012 15:11, schrieb Hans-Peter Weyer:
>> Danke Siegfried!
>>
>> Dazu gleich eine Frage.
>>
>> In §4.1. wird die Einladung zu Vorstandssitzungen geregelt.
>>
>>
>> §4.1 Einladung zu Vorstandssitzungen
>>
>> (1) Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 3
>> Tagen per E-Mail eingeladen, die Nachricht muss explizit an die
>> einzelnen Vorstandsmitgliedern und an die Duisburger Mailingliste
>> gerichtet sein. Jedes Vorstandsmitglied hat ein Einladungsrecht.
>>
>> Am 05.10.2012 hat die erste Vorstandssitzung stattgefunden und diese GO
>> beschlossen. Schon zum 12.10.2012 hätte die Einladung damit auf der
>> Mailingliste veröffentlicht werden sollen. Ist mir sheinbar entgangen.
>> Gibt es dazu einen eigenen Thread in dem ich die Einladungen (vermutlich
>> mit vorläufiger TO) nachlesen kann?
>>
>> In 4.3.der Geschäftsordnung ist die Nichtöffentlichkeit von Punkten
>> geregelt.
>>
>>
>> §4.3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
>>
>> (1) Vorstandssitzungen finden in der Regel offen statt.Bei Vorliegen
>> eines wichtigen Grundes kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit
>> beschließen, dass die Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte unter
>> Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt. Der wichtige Grund muss dem
>> Vorstand zuvor benannt werden. Die Benennung des wichtigen Grundes
>> erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wenn mindestens ein
>> Vorstandsmitglied dies beantragt.
>>
>> In der Piratenpartei sind nahezu ausschließlich Punkte als
>> nichtöffentlich zu behandeln die Persönlichkeitsrechte berühren. Warum
>> setzt sich der Vorstand Duisburg darüber hinweg und kann nunmehr alle
>> von ihm wünschenswerten Punkte durch Beschluss für nichtöffentlich
>> erklären? Das widerspricht eindeutig dem Transparenzgebot der
>> Piratenpartei Deutschland.
>> Dazu hätte ich gern eine nachvollziehbare Begründung.
>>
>>
>> §4.6 Umlaufbeschlüsse
>>
>> (4) Umlaufbeschlüsse werden mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen
>> gefasst, die innerhalb der so gesetzten Frist abgegeben werden,
>> mindestens aber mit den Stimmen der Hälfte der Vorstandsmitglieder.
>> Wenn einem Umlaufbeschluss vor Ablauf der gesetzten Frist mit
>> mindestens 2/3 der Stimmen des Vorstandes zugestimmt wird, gilt er
>> als beschlossen.
>>
>>
>> Mit welcher Begründung müssen Umlaufbeschlüsse entggen der sonstigen
>> Beschlüsse (§4.5) mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden? Was ist an
>> Umlaufbeschlüssen so anders, dass sie höherwertig eingestuft werden
>> müssen. Eine Dringlichkeit des Beschlusses bedinngt doch kein höheres
>> Votum. Da würde mich auch die sinnvolle Begründung interessieren.
>>
>>
>> §4.7Tätigkeitsbericht
>>
>> (2)Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen
>> Vorstandsmitgliedes im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung
>> zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder.
>> Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des
>> Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.
>>
>>
>> Ich kann leider an keiner Stelle die den einzelnen Vorstandmitgliedern
>> nach diesem Absatz
>> zugewiesenen Kompetenzen und Vertretungen in dieser GO finden. Zudem
>> wären für mich die Kompetenzen der einzelnen Vorstandsmitglieder im
>> Hinblick auf ihre Aufgaben interessant. Diese sind aber ebenfalls in der
>> GO (und da gehören sie meiner Meinung nach hin) nicht zu finden.
>>
>> Ich hoffe, die Fragen können kurzfristig zufriedenstellend beantwortet
>> werden.
>>
>> Gruss hpweyer
>>
>>
>> --
>> *Hans-Peter Weyer*
>> *Tel. 0203-5090895
>> Mobil 0172-2583569
>> *
>> *Mitglied der Piratenpartei Deutschland Kreisverband Duisburg *
>> http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Hpweyer
>>
>> **
>>
>> <http://www.hpweyer.tk/l>
>>
>>
>>
>
>
--
thorpirat[at]piratenpartei-nrw.de
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