Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

nrw-duisburg - Re: [NRW-Duisburg] Protokolle

nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Infos für Duisburger Piraten

Listenarchiv

Re: [NRW-Duisburg] Protokolle


Chronologisch Thread 
  • From: Hans-Peter Weyer <pirat AT ag-pos.de>
  • To: Infos für Duisburger Piraten <nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [NRW-Duisburg] Protokolle
  • Date: Tue, 16 Oct 2012 15:11:35 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duisburg>
  • List-id: Infos für Duisburger Piraten <nrw-duisburg.lists.piratenpartei.de>

Danke Siegfried!

Dazu gleich eine Frage.

In §4.1. wird die Einladung zu Vorstandssitzungen geregelt.

§4.1 Einladung zu Vorstandssitzungen

(1) Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 3 Tagen per E-Mail eingeladen, die Nachricht muss explizit an die einzelnen Vorstandsmitgliedern und an die Duisburger Mailingliste gerichtet sein. Jedes Vorstandsmitglied hat ein Einladungsrecht.

Am 05.10.2012 hat die erste Vorstandssitzung stattgefunden und diese GO beschlossen. Schon zum 12.10.2012 hätte die Einladung damit auf der Mailingliste veröffentlicht werden sollen. Ist mir sheinbar entgangen. Gibt es dazu einen eigenen Thread in dem ich die Einladungen (vermutlich mit vorläufiger TO) nachlesen kann?

In 4.3.der Geschäftsordnung ist die Nichtöffentlichkeit von Punkten geregelt.

§4.3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

(1) Vorstandssitzungen finden in der Regel offen statt.Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt. Der wichtige Grund muss dem Vorstand zuvor benannt werden. Die Benennung des wichtigen Grundes erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wenn mindestens ein Vorstandsmitglied dies beantragt.

In der Piratenpartei sind nahezu ausschließlich Punkte als nichtöffentlich zu behandeln die Persönlichkeitsrechte berühren. Warum setzt sich der Vorstand Duisburg darüber hinweg und kann nunmehr alle von ihm wünschenswerten Punkte durch Beschluss für nichtöffentlich erklären? Das widerspricht eindeutig dem Transparenzgebot der Piratenpartei Deutschland.
Dazu hätte ich gern eine nachvollziehbare Begründung.

§4.6 Umlaufbeschlüsse

 (4) Umlaufbeschlüsse werden mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen gefasst, die innerhalb der so gesetzten Frist abgegeben werden, mindestens aber mit den Stimmen der Hälfte der Vorstandsmitglieder. Wenn einem Umlaufbeschluss vor Ablauf der gesetzten Frist mit mindestens 2/3 der Stimmen des Vorstandes zugestimmt wird, gilt er als beschlossen.

Mit welcher Begründung müssen Umlaufbeschlüsse entggen der sonstigen Beschlüsse (§4.5) mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden? Was ist an Umlaufbeschlüssen so anders, dass sie höherwertig eingestuft werden müssen. Eine Dringlichkeit des Beschlusses bedinngt doch kein höheres Votum. Da würde mich auch die sinnvolle Begründung interessieren.

§4.7Tätigkeitsbericht

 (2)Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitgliedes im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.

Ich kann leider an keiner Stelle die den einzelnen Vorstandmitgliedern nach diesem Absatz
zugewiesenen Kompetenzen und Vertretungen in dieser GO finden. Zudem wären für mich die Kompetenzen der einzelnen Vorstandsmitglieder im Hinblick auf ihre Aufgaben interessant. Diese sind aber ebenfalls in der GO (und da gehören sie meiner Meinung nach hin) nicht zu finden.

Ich hoffe, die Fragen können kurzfristig  zufriedenstellend beantwortet werden.

Gruss hpweyer


--
Hans-Peter Weyer
Tel. 0203-5090895
Mobil 0172-2583569

Mitglied der Piratenpartei Deutschland Kreisverband Duisburg
http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Hpweyer







Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang