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nrw-duisburg - Re: [NRW-Duisburg] Pfingstbotschaft

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nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Infos für Duisburger Piraten

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Re: [NRW-Duisburg] Pfingstbotschaft


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Ke <arrgh AT cooliator.com>
  • To: Infos für Duisburger Piraten <nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [NRW-Duisburg] Pfingstbotschaft
  • Date: Wed, 30 May 2012 00:30:39 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duisburg>
  • List-id: Infos für Duisburger Piraten <nrw-duisburg.lists.piratenpartei.de>

Ahoi Kurt!

Am 29.05.2012 22:41, schrieb Kurt Klein:

> Papstbesuch=Staatsbesuch=auswärtige Belange!

Wie so oft bei Gesetzen hilft es, den vollständigen Satz der Norm zu
betrachten.

> Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch die
> *Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen*
> auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

Beide Bedingungen müssen erfüllt sein; "Gewalt" UND "auswärtige
Belange", jedoch nur unter der Prämisse, dass für Gefahren für die FDGO
oder Sicherheit der BRD tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen!

Dein logischer Kurtschluß lautet jedoch:

Papstkritik=Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete
Vorbereitungshandlungen =>Verfassungsschutz zuständig


Wenn Du magst, lies noch hier:

http://hpd.de/node/13447

und hier:

"Wie schnell man im Verfassungsschutzbericht landet, zeigt das
letztjährige Bündnis "Freiburg ohne Papst", an dem auch mehrere
Stadträte von SPD und Grünen teilnahmen. Das Stuttgarter Landesamt für
Verfassungsschutz bezeichnet es ohne Begründung als "linksextremistisch
beeinflusst"."

http://www.badische-zeitung.de/kommentare-1/verfassungsschutz-soll-klaeren-wer-gemeinnuetzig-ist--59813924.html

(auch unabhängig vom vorliegenden Thema interessant)


Ansonsten habe ich zu dem Thema fertig. Den Fortgang werden wir der
Presse entnehmen können.



Gruß

Michael

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"I like pigs. Dogs look up to us. Cats look down on us.
Pigs treat us as equals."
Winston Churchill

Am 29.05.2012 22:41, schrieb Kurt Klein:
>
> Nö.
>
> § 3 Abs (2)3
>
> Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch die
> Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen
> *auswärtige Belange* der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
>
> Papstbesuch=Staatsbesuch=auswärtige Belange!
>
> Kommt nicht so prall wenn ein fremdes Staatsoberhaupt Schaden nimmt.




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