Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

nrw-duisburg - Re: [NRW-Duisburg] Mitgliederversammlung (MV)

nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Infos für Duisburger Piraten

Listenarchiv

Re: [NRW-Duisburg] Mitgliederversammlung (MV)


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Ke <arrgh AT cooliator.com>
  • To: Infos für Duisburger Piraten <nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [NRW-Duisburg] Mitgliederversammlung (MV)
  • Date: Fri, 25 Nov 2011 01:28:32 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duisburg>
  • List-id: Infos für Duisburger Piraten <nrw-duisburg.lists.piratenpartei.de>

Ahoi!

Wie gesagt, Hans-Peter, ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber sieh mir bitte nach, das ich wissen, und nicht glauben oder vermuten will.

Am 24.11.2011 19:59, schrieb Hans-Peter Weyer:
> Ahoi, ich versuche es noch einmal.
>
> 1. Wenn eine Untergliederung keine GO oder Satzung hat, ergibt sich >aus unserer Bundessatzung und aus dem Parteiengesetz, dass die >entsprechende Regelung der übergeordneten Gliederung greifen

Wenn Du aus dieser Behauptung durch konkrete, nachvollziehbare Belegung ein Argument machen würdest, kämen wir schneller weiter. Benenne doch bitte einfach die jeweils Deiner Meinung nach einschlägigen Paragraphen, dann ergibt das am Ende eine Argumentationskette. Insbesondere die Herleitung der Bindungswirkung der GO (nicht der Satzung) einer übergeordneten Gliederung für untergeordnete würde mich da interessieren. Oder bist Du der Meinung, das die GO Teil der Satzung ist. Vielleicht liegt da unser Missverständnis. .

>Das ist die (von mir im Link eingebrachte) Geschäftsordnung, die seit >dem ersten Landesparteitag 2011 (LPT 1.2011) ohne Änderung gültig ist >und damit auch für den LPT 2.2011 gültig war.

Die Gültigkeit für die LPT stand nie in Zweifel.

Ich kann meine Argumentation nur wiederholen und bitte ggf. um Widerlegung:

>> Diese "Geschäftsordnung des Landesparteitag 2011.1 des Landesverbandes
>> NRW" ist jedoch, wie die Überschrift schon eindeutig aussagt, eben die
>> Geschäftsordnung des "Landesparteitag[s] 2011.1", und keine
>> allgemeine,die über den Parteitag hinaus, insbesondere für eine
>> Mitgliederversammlung der Duisburger Piraten, Gültigkeit hätte!

>> z.B. in:
>> §2.1.6 Protokollhelfer
>> 1. Die Versammlungsleitung oder die Versammlung selber kann Piraten dazu
>> ernennen, die Protokollanten in ihrer Arbeit zu unterstützen. Diese
>> Protokollhelfer sind dem *Landesparteitag* durch die Versammlungsleitung
>> unverzüglich nach ihrer Ernennung bekannt zu machen.
>>
>> ist explizit der Landesparteitag angesprochen.
[ Hervorhebung von mir]

Eine analoge Anwendungspflicht dieser für einen Landesparteitag
gültigen GO auf eine Mitgliederversammlung vermag ich nicht zu erkennen.
Wohlgemerkt GO, nicht Satzung.
Auch hier würde ich mich durch eine konkrete Belegung der analogen Anwendungspflicht gerne von Deiner gegenteiligen Meinung überzeugen lassen.
Sollten denn nach Deiner Meinung auch etwaige Protokollhelfer (§2.1.6) unsrer MV dem Landesparteitag bekannt gegeben werden, oder einem nicht benannten Analogon?

> 2. Die Annahme und Änderung der Tagesordnung durch die >Kreismitgliederversammlung ist explizit Teil jeder Geschäftsordnung.

Wenn es sogar „explizit Teil jeder Geschäftsordnung“ ist, wäre es für Dich ja nicht schwierig, mir bei dessen Auffindung in der zur Rede stehenden GO zu helfen. Eine Angabe des Paragraphen wäre vollkommen ausreichend. Ich wiederhole mich, aber auch auf der u.a. im wiki http://wiki.piratenpartei.de/KMV_1.2011_Duisburg
nachzulesenden TO findet sich dieser Punkt nicht.

Erstaunlicherweise auch nicht in dem von Dir unter Punkt 5 (s.u.) des mir heute erstmalig zur Kenntnis gelangten Entwurfes für eine Geschäftsordnung für die Kreismitgliederversammlung in Duisburg. Der Autor scheint ihn vergessen zu haben!

>Der von Michael eingebrachte Antrag hat also einen Bezug zur >Geschäftsordnung, es ist ein GO-Antrag.

Ich habe einen GO-Antrag gestellt, und ihn auch als solchen benannt. Was ist daran falsch?. Bist Du der Meinung, dass ich diesen überraschend erst auf der MV hätte stellen sollen, um ihn dadurch zum TOP 1 zu machen?

>Damit gehört er nicht in die Tagesordnung.

Ich bitte Dich jetzt zum dritten mal, mir zu erklären, was Du damit meinst. Mir ist es wirklich nicht verständlich, Hans-Peter. Ich sandte den GO-Antrag, wie vorgesehen, an Thorsten. Nicht mehr und nicht weniger habe ich gemacht. Oder besteht zwischen uns das Missverständnis in den Begriffen „in“ und „auf“ die Tagesordnung?

> 3. Die endgültige Tagesordnung steht fest, wenn die >Kreismitgliederversammlung allen eingebrachten Anträgen auf >Erweiterung und Änderung der Tagesordnung zugestimmt oder sie >abgelehnt haben. Ein Antrag, der genau DAS feststellt kann keine >Erweiterung der Tagesordnung sein.

s.o.; Von einer Erweiterung oder Änderung der Tagesordnung spricht außer Dir niemand. Vor Beschluss der Tagesordnung durch die MV gibt es keine. Sie wird erst dann „geboren“. Vorher gibt es nur Tagesordnungsvorschläge, wie in der Einladung geschehen, und wie sie jetzt im Wiki stehen. Und nichts anderes besagt der erste Satz meines Antrages:
„Die Mitgliederversammlung legt zu Beginn nach Aussprache mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten ihre Tagesordnung fest.“ Auch in meiner Begründung des Antrages sehe ich nichts Missverständliches.

> 4. Der Antrag 4 wäre auch dann, wenn er ein Antrag zur Tagesordnung >wäre nicht akzeptabel, weil er einerseits der >Kreismitgliederversammlung das Recht zur Änderung der Tagesordnung >einräumt, ihr aber andererseits das Recht die mit der Einladung
>genannten Tagesordnungpunkte zu ändern verweigert.

Auf „Antrag zur Tagesordnung“ gehe ich nicht mehr ein.(s.o.)
Hier beziehst Du Dich auf den zweiten und letzten Satz meines Antrages:
„Bereits in der Einladung benannte Tagesordnungspunkte werden in jedem Fall behandelt.“
Ich habe Bezug auf die in der Einladung genannten TOP genommen, um klar zu machen, dass durch meinen Antrag eben KEINE vorgesehenen TOP wegfallen sollen, insbesondere nicht die Wahl eines oder mehrerer Pressesprecher/s.
Auch hier gilt: Anträge - auch GO-Anträge - werden von der MV angenommen oder abgelehnt. Ein Antrag kann nichts verweigern!
Er könnte allerdings unzulässig sein. Die Unzulässigkeit bedürfte dann aber eine Begründung.

> 5. Unter http://wiki.piratenpartei.de/MV-GO_des_KV-Duisburg liegt >übrigend auch eine eigene GO für die Kreismitgliederversammlung in >Duisburg vor, die die Versammlung beschliessen könnte.

Ich hätte Deine Replik besser zu Ende lesen sollen, bevor ich das obige alles schrieb. Das „übrigens“ hat mich wohl verleitet, es nicht als zum Thema gehörig zu betrachten. Aber gut, so liegt das Instrumentarium wenigstens bereit.

Zu „Tagesordnung“ vermisse ich in diesem GO-Entwurf eine meinem oben ausgiebig diskutierten GO-Antrag entsprechende Regelung zur Aufstellung der Tagesordnung. Wer stellt sie auf?

Zentrale Begriffe sind hier Aufstellung, Annahme und Änderung.

Da wir uns, so glaube ich, einig sind, dass die MV selbst auf demokratische Weise ihre Tagesordnung festlegen soll, kommt ihrer Aufstellung unter den Regularien des GO-Entwurfs eine große Bedeutung zu.
Wenn ich „§ 3a Versammlungsleiter“, dort Punkt 2 und 3 richtig verstehe, kommt dem Versammlungsleiter insofern eine überragend wichtige Stellung zu, als dass, neben der Redezeitzumessung

„2. Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Piraten sichergestellt werden muss.

er insbesondere implizit als einziger über ein wichtiges Recht verfügt, nämlich:

3.Der Versammlungsleiter hat das Recht, dem Kreisparteitag vorzuschlagen, die Tagesordnung in soweit zu ändern, dass die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte, nicht aber deren grundsätzliche angemessene Behandlung, geändert wird. Der Kreisparteitag hat darüber sofort zu entscheiden.“

Wenn ich es richtig verstehe, könnte eine einmal (von wem, der MV selbst am Sitzungstag?, einem KV-Vorstand?) aufgestellte Tagesordnung nur noch auf Vorschlag des Versammlungsleiters geändert werden.
Von einer Annahme der TO durch die MV ist nirgendwo die Rede.

Auch die Regelung des Antragsrechts lassen wenig Spielraum zur Heilung:

„§ 4 Anträge
1. Jeder stimmberechtigte Pirat hat das Recht, während der Behandlung des Tagesordnungspunktes “Sonstige Anträge an den Kreisparteitag”, mündlich Anträge auf dem Kreisparteitag zu stellen.“

„Sonstiges“ steht auf Tagesordnungen meist am Ende, böte somit auch keine Möglichkeit für die nicht als Versammlungleiter agierenden MV-Stimmberechtigten, Einfluss auf die Tagesordnung zu nehmen. Erschwerend kommt hinzu, dass Regelungen zu GO-Anträgen, denen in der oben oft zitierten LPT-Satzung großer Raum gewidmet ist, völlig fehlen.

Sollte der obige Punkt 5 von Hans-Peters Replik:

>„Unter http://wiki.piratenpartei.de/MV-GO_des_KV-Duisburg liegt >übrigend auch eine eigene GO für die Kreismitgliederversammlung in >Duisburg vor, die die Versammlung beschliessen könnte.“

als Antrag zu verstehen sein oder als Antrag auf der MV gestellt werden wollen, hätte ich in der Tat einige Änderungsanträge zu stellen.

Ich wiederhole deshalb meine Bitte:

>> Hans-Peter, um die MV fruchtbringend durchzuführen, sollten wir diese
>> Thematik zu aller Zufriedenheit im Vorfeld abklären. Nichts ist
>> demotivierender und zeitraubender als GO-Streitereien während einer
>> Versammlung!

Und dies soll auch als Entschuldigung für dieses lange posting dienen.


Gruß

Michael

Am 24.11.2011 19:59, schrieb Hans-Peter Weyer:
Ahoi, ich versuche es noch einmal.

1. Wenn eine Untergliederung keine GO oder Satzung hat, ergibt sich aus
unserer Bundessatzung und aus dem Parteiengesetz, dass die entsprechende
Regelung der übergeordneten Gliederung greifen. Das ist die (von mir im Link
eingebrachte) Geschäftsordnung, die seit dem ersten Landesparteitag 2011 (LPT
1.2011) ohne Änderung gültig ist und damit auch für den LPT 2.2011 gültig war.

2. Die Annahme und Änderung der Tagesordnung durch die
Kreismitgliederversammlung ist explizit Teil jeder Geschäftsordnung. Der von
Michael eingebrachte Antrag hat also einen Bezug zur Geschäftsordnung, es ist
ein GO-Antrag. Damit gehört er nicht in die Tagesordnung.

3. Die endgültige Tagesordnung steht fest, wenn die
Kreismitgliederversammlung allen eingebrachten Anträgen auf Erweiterung und
Änderung der Tagesordnung zugestimmt oder sie abgelehnt haben. Ein Antrag,
der genau DAS feststellt kann keine Erweiterung der Tagesordnung sein.

4. Der Antrag 4 wäre auch dann, wenn er ein Antrag zur Tagesordnung wäre
nicht akzeptabel, weil er einerseits der Kreismitgliederversammlung das Recht
zur Änderung der Tagesordnung einräumt, ihr aber andererseits das Recht die
mit der Einladung genannten Tagesordnungpunkte zu ändern verweigert.

5. Unter http://wiki.piratenpartei.de/MV-GO_des_KV-Duisburg liegt übrigend
auch eine eigene GO für die Kreismitgliederversammlung in Duisburg vor, die
die Versammlung beschliessen könnte.

Hans-Peter Weyer
Tel.0203-5090895

Michael Ke<arrgh AT cooliator.com> schrieb:

Ahoi Hans-Peter!

Am 24.11.2011 13:10, schrieb Hans-Peter Weyer:
Ahoi, Michael,
Tagesordnung (TO) und Geschäftsordnung (GO) sind zwei verschiedene Dinge.

Immer während richtig! Das ist wie mit Nutella. ;-)

Die derzeitig im Landesverband gültige *Tagesordnung* wurde auf dem
Landesparteitag 2011.1. beschlossen und ist hier zu finden:
http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2011.2/Gesch%C3%A4ftsordnung

Hier meinst Du offenbar aber doch die Geschäftsordnung und nicht die
Tagesordnung? (s.o.)

Diese "Geschäftsordnung des Landesparteitag 2011.1 des Landesverbandes
NRW" ist jedoch, wie die Überschrift schon eindeutig aussagt, eben die
Geschäftsordnung des "Landesparteitag[s] 2011.1", und keine
allgemeine,die über den Parteitag hinaus, insbesondere für eine
Mitgliederversammlung der Duisburger Piraten, Gültigkeit hätte!

(N.B. Es findet sich auf der von Dir angegeben Seite ein redaktioneller
Fehler, unter der Hauptüberschrift "NRW:Landesparteitag
2011.2/Geschäftsordnung" ist die "Geschäftsordnung des Landesparteitag
2011.1 des Landesverbandes NRW" wiedergegeben, das mag zur Verwirrung
beitragen)

Wenn darüber hinaus eine Argumentation notwendig ist:

z.B. in:

§2.1.6 Protokollhelfer
1. Die Versammlungsleitung oder die Versammlung selber kann Piraten dazu
ernennen, die Protokollanten in ihrer Arbeit zu unterstützen. Diese
Protokollhelfer sind dem *Landesparteitag* durch die Versammlungsleitung
unverzüglich nach ihrer Ernennung bekannt zu machen.

ist explizit der Landesparteitag angesprochen.

Ebenso in:
§4.2 Satzungsänderungsanträge
1. Es gelten die Regelungen der zu Beginn des *Parteitags* gültigen
Satzung.
(ebd.)
[alle Hervorhebungen von mir]

Eine analoge Anwendungspflicht dieser für einen einzigen Parteitag
gültigen GO auf eine Mitgliederversammlung vermag ich nicht zu erkennen.

Somit besteht, wenn keine anderweitigen Regelungen bestehen, für unsere
MV bisher keine Geschäftsordnung. Wir müssten sie uns also selbst, u.U.
in Anlehnung an o.g. GO, erst geben.


Du hast einen Antrag zur Geschäftsordnung in die Tagesordnung eingebracht.
Das ist nicht zulässig. Daher mein Einwand.

Ich verstehe immer noch nicht, was Du meinst mit :>> Du hast einen
Antrag zur Geschäftsordnung in die Tagesordnung eingebracht

ich hatte schon das:
Der Antrag 04 ist Teil der Geschäftsordnung und kann damit kein Antrag der
Tagesordnung sein.
Ein GO-Antrag kann nicht Teil der Tagesordnung sein.

nicht verstanden und um Aufklärung gebeten, die Paraphrasierung hat mir
zum Verständnis nicht wirklich geholfen.


Mein Antrag lautete ganz einfach:
Ich stelle zur Geschäftsordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung der
Piraten Duisburg am 18.12.2011 den Antrag:

Die Mitgliederversammlung legt zu Beginn nach Aussprache mit einfacher
Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten ihre Tagesordnung fest.
Bereits in der Einladung benannte Tagesordnungspunkte werden in jedem Fall
behandelt.

Begründung:
Es besteht keine Notwendigkeit, über Beschlussanträge hinaus eine
Tagesordnung vorzugeben. Die Mitgliederversammlung kann selbst am besten
darüber entscheiden.


Selbst unter der von Dir angeführten "Geschäftsordnung des
Landesparteitag 2011.1 des Landesverbandes NRW", wenn sie denn für die
anstehend MV Gültigkeit hätte, wäre dieser Antrag zulässig.

siehe:

"§5.2.7 GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
1. Der GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss die gewünschten
Änderungen im Wortlaut enthalten.
2. Änderungen, die §§ 1 und 5 berühren sind unzulässig.
3. Dieser GO-Antrag muss schriftlich beim Versammlungsgremium
eingereicht werden.
4. Eine Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Zweidrittelmehrheit.

§5.2.2 GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung
1. Eine Änderung der Tagesordnung kann sein:
das sofortige Vorziehen eines Tagesordnungspunktes
das Vorziehen eines Tagesordnungspunktes nach dem aktuell behandeltem
Tagesordnungspunkt
das Einfügen und sofortige Behandeln eines Tagesordnungspunktes
die Vertagung eines Tagesordnungspunktes auf den nächsten Versammlungstag
die Vertagung eines Tagesordnungspunktes auf die nächste Versammlung
das Verschieben eines Tagesordnungspunktes hinter einen beliebigen
anderen nachfolgenden Tagesordnungspunkt
2. Dieser GO-Antrag muss schriftlich beim Versammlungsgremium
eingereicht werden."
(ebd.)

Ich sehe das Problem, wenn es denn wirklich keine andere, gültige und
ohne Weiteres anwendbare GO gibt, im Übrigen für alle Gliederungen, die
keine eigene aufgestellt haben.

Hans-Peter, um die MV fruchtbringend durchzuführen, sollten wir diese
Thematik zu aller Zufriedenheit im Vorfeld abklären. Nichts ist
demotivierender und zeitraubender als GO-Streitereien während einer
Versammlung!



Gruß

Michael


P.S. Ich hasse diese Paragraphen-Zitiererei, aber da GO nun mal
sinnvollerweise so aufgebaut sind, kommt man aus Gründen der
Nachvollziehbarkeit manchmal nicht daran vorbei.


Am 24.11.2011 13:10, schrieb Hans-Peter Weyer:
Ahoi, Michael,
Tagesordnung (TO) und Geschäftsordnung (GO) sind zwei verschiedene Dinge. Du
hast einen Antrag zur Geschäftsordnung in die Tagesordnung eingebracht. Das
ist nicht zulässig. Daher mein Einwand.

Die derzeitig im Landesverband gültige Tagesordnung wurde auf dem
Landesparteitag 2011.1. beschlossen und ist hier zu finden:
http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2011.2/Gesch%C3%A4ftsordnung

Vom Landesvorstand ist bisher keine Rückmeldung zu meinem beantragten
Umlaufbeschluss gekommen. Ich habe gestern noch einmal nachgehakt und auf die
Dringlichkeit hingewiesen. Allerdings sehe ich auch, dass immer noch
Nacharbeiten und zusätzliche Aufgaben seit dem LPT am Wochenende zu
bearbeiten sind. Bis zum 17.12.2011 ist auch noch etwas Zeit. Im Zweifel
bringe ich den Antrag, wenn wir die Beauftragung haben, persönlich in
Duisburg vorbei. In den meisten Fällen dürfte die Genehmigung dann sehr
schnell da sein, vielleicht gleich mitgegeben werden. Ich denke nicht, dass
die Plätze für Infostände im Augenblick sehr gefragt sind.

Hans-Peter Weyer
Tel.0203-5090895
--
NRW-Duisburg mailing list
NRW-Duisburg AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/nrw-duisburg




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang