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nrw-duisburg - Re: [NRW-Duisburg] Mitgliederversammlung (MV)

nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Infos für Duisburger Piraten

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Re: [NRW-Duisburg] Mitgliederversammlung (MV)


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Ke <arrgh AT cooliator.com>
  • To: Infos für Duisburger Piraten <nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [NRW-Duisburg] Mitgliederversammlung (MV)
  • Date: Thu, 24 Nov 2011 15:41:48 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duisburg>
  • List-id: Infos für Duisburger Piraten <nrw-duisburg.lists.piratenpartei.de>

Ahoi Hans-Peter!

Am 24.11.2011 13:10, schrieb Hans-Peter Weyer:
Ahoi, Michael,
Tagesordnung (TO) und Geschäftsordnung (GO) sind zwei verschiedene Dinge.

Immer während richtig! Das ist wie mit Nutella. ;-)

Die derzeitig im Landesverband gültige *Tagesordnung* wurde auf dem
Landesparteitag 2011.1. beschlossen und ist hier zu finden:
http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2011.2/Gesch%C3%A4ftsordnung

Hier meinst Du offenbar aber doch die Geschäftsordnung und nicht die Tagesordnung? (s.o.)

Diese "Geschäftsordnung des Landesparteitag 2011.1 des Landesverbandes NRW" ist jedoch, wie die Überschrift schon eindeutig aussagt, eben die Geschäftsordnung des "Landesparteitag[s] 2011.1", und keine allgemeine,die über den Parteitag hinaus, insbesondere für eine Mitgliederversammlung der Duisburger Piraten, Gültigkeit hätte!

(N.B. Es findet sich auf der von Dir angegeben Seite ein redaktioneller Fehler, unter der Hauptüberschrift "NRW:Landesparteitag 2011.2/Geschäftsordnung" ist die "Geschäftsordnung des Landesparteitag 2011.1 des Landesverbandes NRW" wiedergegeben, das mag zur Verwirrung beitragen)

Wenn darüber hinaus eine Argumentation notwendig ist:

z.B. in:

§2.1.6 Protokollhelfer
1. Die Versammlungsleitung oder die Versammlung selber kann Piraten dazu ernennen, die Protokollanten in ihrer Arbeit zu unterstützen. Diese Protokollhelfer sind dem *Landesparteitag* durch die Versammlungsleitung unverzüglich nach ihrer Ernennung bekannt zu machen.

ist explizit der Landesparteitag angesprochen.

Ebenso in:
§4.2 Satzungsänderungsanträge
1. Es gelten die Regelungen der zu Beginn des *Parteitags* gültigen Satzung.
(ebd.)
[alle Hervorhebungen von mir]

Eine analoge Anwendungspflicht dieser für einen einzigen Parteitag gültigen GO auf eine Mitgliederversammlung vermag ich nicht zu erkennen.

Somit besteht, wenn keine anderweitigen Regelungen bestehen, für unsere MV bisher keine Geschäftsordnung. Wir müssten sie uns also selbst, u.U. in Anlehnung an o.g. GO, erst geben.


Du hast einen Antrag zur Geschäftsordnung in die Tagesordnung eingebracht.
Das ist nicht zulässig. Daher mein Einwand.

Ich verstehe immer noch nicht, was Du meinst mit : >> Du hast einen Antrag zur Geschäftsordnung in die Tagesordnung eingebracht

ich hatte schon das:
Der Antrag 04 ist Teil der Geschäftsordnung und kann damit kein Antrag der
Tagesordnung sein.
Ein GO-Antrag kann nicht Teil der Tagesordnung sein.

nicht verstanden und um Aufklärung gebeten, die Paraphrasierung hat mir zum Verständnis nicht wirklich geholfen.


Mein Antrag lautete ganz einfach:
Ich stelle zur Geschäftsordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung der
Piraten Duisburg am 18.12.2011 den Antrag:

Die Mitgliederversammlung legt zu Beginn nach Aussprache mit einfacher
Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten ihre Tagesordnung fest.
Bereits in der Einladung benannte Tagesordnungspunkte werden in jedem Fall
behandelt.

Begründung:
Es besteht keine Notwendigkeit, über Beschlussanträge hinaus eine
Tagesordnung vorzugeben. Die Mitgliederversammlung kann selbst am besten
darüber entscheiden.


Selbst unter der von Dir angeführten "Geschäftsordnung des Landesparteitag 2011.1 des Landesverbandes NRW", wenn sie denn für die anstehend MV Gültigkeit hätte, wäre dieser Antrag zulässig.

siehe:

"§5.2.7 GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
1. Der GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss die gewünschten Änderungen im Wortlaut enthalten.
2. Änderungen, die §§ 1 und 5 berühren sind unzulässig.
3. Dieser GO-Antrag muss schriftlich beim Versammlungsgremium eingereicht werden.
4. Eine Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Zweidrittelmehrheit.

§5.2.2 GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung
1. Eine Änderung der Tagesordnung kann sein:
das sofortige Vorziehen eines Tagesordnungspunktes
das Vorziehen eines Tagesordnungspunktes nach dem aktuell behandeltem Tagesordnungspunkt
das Einfügen und sofortige Behandeln eines Tagesordnungspunktes
die Vertagung eines Tagesordnungspunktes auf den nächsten Versammlungstag
die Vertagung eines Tagesordnungspunktes auf die nächste Versammlung
das Verschieben eines Tagesordnungspunktes hinter einen beliebigen anderen nachfolgenden Tagesordnungspunkt
2. Dieser GO-Antrag muss schriftlich beim Versammlungsgremium eingereicht werden."
(ebd.)

Ich sehe das Problem, wenn es denn wirklich keine andere, gültige und ohne Weiteres anwendbare GO gibt, im Übrigen für alle Gliederungen, die keine eigene aufgestellt haben.

Hans-Peter, um die MV fruchtbringend durchzuführen, sollten wir diese Thematik zu aller Zufriedenheit im Vorfeld abklären. Nichts ist demotivierender und zeitraubender als GO-Streitereien während einer Versammlung!



Gruß

Michael


P.S. Ich hasse diese Paragraphen-Zitiererei, aber da GO nun mal sinnvollerweise so aufgebaut sind, kommt man aus Gründen der Nachvollziehbarkeit manchmal nicht daran vorbei.


Am 24.11.2011 13:10, schrieb Hans-Peter Weyer:
Ahoi, Michael,
Tagesordnung (TO) und Geschäftsordnung (GO) sind zwei verschiedene Dinge. Du
hast einen Antrag zur Geschäftsordnung in die Tagesordnung eingebracht. Das
ist nicht zulässig. Daher mein Einwand.

Die derzeitig im Landesverband gültige Tagesordnung wurde auf dem
Landesparteitag 2011.1. beschlossen und ist hier zu finden:
http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2011.2/Gesch%C3%A4ftsordnung

Vom Landesvorstand ist bisher keine Rückmeldung zu meinem beantragten
Umlaufbeschluss gekommen. Ich habe gestern noch einmal nachgehakt und auf die
Dringlichkeit hingewiesen. Allerdings sehe ich auch, dass immer noch
Nacharbeiten und zusätzliche Aufgaben seit dem LPT am Wochenende zu
bearbeiten sind. Bis zum 17.12.2011 ist auch noch etwas Zeit. Im Zweifel
bringe ich den Antrag, wenn wir die Beauftragung haben, persönlich in
Duisburg vorbei. In den meisten Fällen dürfte die Genehmigung dann sehr
schnell da sein, vielleicht gleich mitgegeben werden. Ich denke nicht, dass
die Plätze für Infostände im Augenblick sehr gefragt sind.

Hans-Peter Weyer
Tel.0203-5090895




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