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Betreff: Infos für Duisburger Piraten
Listenarchiv
- From: Hans-Peter Weyer <hpw.agpos AT googlemail.com>
- To: nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [NRW-Duisburg] Mitgliederversammlung (MV)
- Date: Thu, 24 Nov 2011 19:59:40 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duisburg>
- List-id: Infos für Duisburger Piraten <nrw-duisburg.lists.piratenpartei.de>
Ahoi, ich versuche es noch einmal.
1. Wenn eine Untergliederung keine GO oder Satzung hat, ergibt sich aus
unserer Bundessatzung und aus dem Parteiengesetz, dass die entsprechende
Regelung der übergeordneten Gliederung greifen. Das ist die (von mir im Link
eingebrachte) Geschäftsordnung, die seit dem ersten Landesparteitag 2011 (LPT
1.2011) ohne Änderung gültig ist und damit auch für den LPT 2.2011 gültig
war.
2. Die Annahme und Änderung der Tagesordnung durch die
Kreismitgliederversammlung ist explizit Teil jeder Geschäftsordnung. Der von
Michael eingebrachte Antrag hat also einen Bezug zur Geschäftsordnung, es ist
ein GO-Antrag. Damit gehört er nicht in die Tagesordnung.
3. Die endgültige Tagesordnung steht fest, wenn die
Kreismitgliederversammlung allen eingebrachten Anträgen auf Erweiterung und
Änderung der Tagesordnung zugestimmt oder sie abgelehnt haben. Ein Antrag,
der genau DAS feststellt kann keine Erweiterung der Tagesordnung sein.
4. Der Antrag 4 wäre auch dann, wenn er ein Antrag zur Tagesordnung wäre
nicht akzeptabel, weil er einerseits der Kreismitgliederversammlung das Recht
zur Änderung der Tagesordnung einräumt, ihr aber andererseits das Recht die
mit der Einladung genannten Tagesordnungpunkte zu ändern verweigert.
5. Unter http://wiki.piratenpartei.de/MV-GO_des_KV-Duisburg liegt übrigend
auch eine eigene GO für die Kreismitgliederversammlung in Duisburg vor, die
die Versammlung beschliessen könnte.
Hans-Peter Weyer
Tel.0203-5090895
Michael Ke <arrgh AT cooliator.com> schrieb:
>Ahoi Hans-Peter!
>
> Am 24.11.2011 13:10, schrieb Hans-Peter Weyer:
>>> Ahoi, Michael,
>>> Tagesordnung (TO) und Geschäftsordnung (GO) sind zwei verschiedene Dinge.
>
>Immer während richtig! Das ist wie mit Nutella. ;-)
>
>>> Die derzeitig im Landesverband gültige *Tagesordnung* wurde auf dem
>>> Landesparteitag 2011.1. beschlossen und ist hier zu finden:
>>> http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2011.2/Gesch%C3%A4ftsordnung
>
>Hier meinst Du offenbar aber doch die Geschäftsordnung und nicht die
>Tagesordnung? (s.o.)
>
>Diese "Geschäftsordnung des Landesparteitag 2011.1 des Landesverbandes
>NRW" ist jedoch, wie die Überschrift schon eindeutig aussagt, eben die
>Geschäftsordnung des "Landesparteitag[s] 2011.1", und keine
>allgemeine,die über den Parteitag hinaus, insbesondere für eine
>Mitgliederversammlung der Duisburger Piraten, Gültigkeit hätte!
>
>(N.B. Es findet sich auf der von Dir angegeben Seite ein redaktioneller
>Fehler, unter der Hauptüberschrift "NRW:Landesparteitag
>2011.2/Geschäftsordnung" ist die "Geschäftsordnung des Landesparteitag
>2011.1 des Landesverbandes NRW" wiedergegeben, das mag zur Verwirrung
>beitragen)
>
>Wenn darüber hinaus eine Argumentation notwendig ist:
>
>z.B. in:
>
>§2.1.6 Protokollhelfer
>1. Die Versammlungsleitung oder die Versammlung selber kann Piraten dazu
>ernennen, die Protokollanten in ihrer Arbeit zu unterstützen. Diese
>Protokollhelfer sind dem *Landesparteitag* durch die Versammlungsleitung
>unverzüglich nach ihrer Ernennung bekannt zu machen.
>
>ist explizit der Landesparteitag angesprochen.
>
>Ebenso in:
>§4.2 Satzungsänderungsanträge
>1. Es gelten die Regelungen der zu Beginn des *Parteitags* gültigen
>Satzung.
>(ebd.)
>[alle Hervorhebungen von mir]
>
>Eine analoge Anwendungspflicht dieser für einen einzigen Parteitag
>gültigen GO auf eine Mitgliederversammlung vermag ich nicht zu erkennen.
>
>Somit besteht, wenn keine anderweitigen Regelungen bestehen, für unsere
>MV bisher keine Geschäftsordnung. Wir müssten sie uns also selbst, u.U.
>in Anlehnung an o.g. GO, erst geben.
>
>
>>> Du hast einen Antrag zur Geschäftsordnung in die Tagesordnung
>>> eingebracht. Das ist nicht zulässig. Daher mein Einwand.
>
>Ich verstehe immer noch nicht, was Du meinst mit : >> Du hast einen
>Antrag zur Geschäftsordnung in die Tagesordnung eingebracht
>
>ich hatte schon das:
>>>> Der Antrag 04 ist Teil der Geschäftsordnung und kann damit kein Antrag
>>>> der Tagesordnung sein.
>>>> Ein GO-Antrag kann nicht Teil der Tagesordnung sein.
>
>nicht verstanden und um Aufklärung gebeten, die Paraphrasierung hat mir
>zum Verständnis nicht wirklich geholfen.
>
>
>Mein Antrag lautete ganz einfach:
>> Ich stelle zur Geschäftsordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung der
>> Piraten Duisburg am 18.12.2011 den Antrag:
>>
>> Die Mitgliederversammlung legt zu Beginn nach Aussprache mit einfacher
>> Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten ihre Tagesordnung fest.
>> Bereits in der Einladung benannte Tagesordnungspunkte werden in jedem Fall
>> behandelt.
>>
>> Begründung:
>> Es besteht keine Notwendigkeit, über Beschlussanträge hinaus eine
>> Tagesordnung vorzugeben. Die Mitgliederversammlung kann selbst am besten
>> darüber entscheiden.
>
>
>Selbst unter der von Dir angeführten "Geschäftsordnung des
>Landesparteitag 2011.1 des Landesverbandes NRW", wenn sie denn für die
>anstehend MV Gültigkeit hätte, wäre dieser Antrag zulässig.
>
>siehe:
>
>"§5.2.7 GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
>1. Der GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss die gewünschten
>Änderungen im Wortlaut enthalten.
>2. Änderungen, die §§ 1 und 5 berühren sind unzulässig.
>3. Dieser GO-Antrag muss schriftlich beim Versammlungsgremium
>eingereicht werden.
>4. Eine Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Zweidrittelmehrheit.
>
>§5.2.2 GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung
>1. Eine Änderung der Tagesordnung kann sein:
>das sofortige Vorziehen eines Tagesordnungspunktes
>das Vorziehen eines Tagesordnungspunktes nach dem aktuell behandeltem
>Tagesordnungspunkt
>das Einfügen und sofortige Behandeln eines Tagesordnungspunktes
>die Vertagung eines Tagesordnungspunktes auf den nächsten Versammlungstag
>die Vertagung eines Tagesordnungspunktes auf die nächste Versammlung
>das Verschieben eines Tagesordnungspunktes hinter einen beliebigen
>anderen nachfolgenden Tagesordnungspunkt
>2. Dieser GO-Antrag muss schriftlich beim Versammlungsgremium
>eingereicht werden."
>(ebd.)
>
>Ich sehe das Problem, wenn es denn wirklich keine andere, gültige und
>ohne Weiteres anwendbare GO gibt, im Übrigen für alle Gliederungen, die
>keine eigene aufgestellt haben.
>
>Hans-Peter, um die MV fruchtbringend durchzuführen, sollten wir diese
>Thematik zu aller Zufriedenheit im Vorfeld abklären. Nichts ist
>demotivierender und zeitraubender als GO-Streitereien während einer
>Versammlung!
>
>
>
>Gruß
>
>Michael
>
>
>P.S. Ich hasse diese Paragraphen-Zitiererei, aber da GO nun mal
>sinnvollerweise so aufgebaut sind, kommt man aus Gründen der
>Nachvollziehbarkeit manchmal nicht daran vorbei.
>
>
>Am 24.11.2011 13:10, schrieb Hans-Peter Weyer:
>> Ahoi, Michael,
>> Tagesordnung (TO) und Geschäftsordnung (GO) sind zwei verschiedene Dinge.
>> Du hast einen Antrag zur Geschäftsordnung in die Tagesordnung eingebracht.
>> Das ist nicht zulässig. Daher mein Einwand.
>>
>> Die derzeitig im Landesverband gültige Tagesordnung wurde auf dem
>> Landesparteitag 2011.1. beschlossen und ist hier zu finden:
>> http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2011.2/Gesch%C3%A4ftsordnung
>>
>> Vom Landesvorstand ist bisher keine Rückmeldung zu meinem beantragten
>> Umlaufbeschluss gekommen. Ich habe gestern noch einmal nachgehakt und auf
>> die Dringlichkeit hingewiesen. Allerdings sehe ich auch, dass immer noch
>> Nacharbeiten und zusätzliche Aufgaben seit dem LPT am Wochenende zu
>> bearbeiten sind. Bis zum 17.12.2011 ist auch noch etwas Zeit. Im Zweifel
>> bringe ich den Antrag, wenn wir die Beauftragung haben, persönlich in
>> Duisburg vorbei. In den meisten Fällen dürfte die Genehmigung dann sehr
>> schnell da sein, vielleicht gleich mitgegeben werden. Ich denke nicht,
>> dass die Plätze für Infostände im Augenblick sehr gefragt sind.
>>
>> Hans-Peter Weyer
>> Tel.0203-5090895
>--
>NRW-Duisburg mailing list
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