Moin!
Anbei noch die Stellungnahme seitens der AG Orangene Hilfe, die quasi die Rechtsabteilung der Piratenpartei darstellt. Ich hau jetzt meinem Gegner beim Squash mit Freuden die Bälle um die Ohren... :)
Kais Vorschlag ein grundsätzliches Konzept der vollständigen Gebietsautonomie untergliederter Gebietsverbände auszuarbeiten finde ich sinnvoll und wünsche jedem der sich daran im Rahmen der Zukunftsfähigkeit der Partei beteiligen möchte, viel Spaß und Erfolg. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass wie Gernot auch gesagt hat, die NRW-SPD auf Landesebene den Beitrag für 140.000 Mitglieder einzieht. Da könnte man im Rahmen der Erarbeitung des Autonomie-Konzepts ja mal bei der Konkurrenz Nachfragen, wie die das handhaben und auch wie Pandurs Fall zustande kommt.
Grüße Seb
Von meinem iPad gesendet Anfang der weitergeleiteten E‑Mail:
Am 09.11.2010 17:04, schrieb Sebastian Greiner:Hallo Thomas,
Hallo Sebastian,ich frage Dich jetzt einfach mal als Koordinator der Orangenen Hilfe an. Vielleicht kannst Du meine Mail diesbezüglich dann ja an die richtige Stelle weitergeben, solltest Du mir nicht direkt helfen können.
schon getan und hier die Antworten :-)- Ist für den Einzug der Beiträge nach PartG wirklich die unterste
Gliederung zuständig?
Das PartG enthält dazu keine Regelung. Dazu aber die Bundessatzung:§ 2 IV Bundessatzung: Der Mitgliedsbeitrag ist an den für das Mitgliedzuständigen Landesverband zu entrichten, bzw. wird von diesem eingezogen.§ 2 V Bundessatzung: Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigenLandesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5%erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. dieEuropäische Piratenpartei.- Kann der Bund Vorschriften erlassen, die den KV betreffen?
Natürlich. Die Bundessatzung ist die Verfassung der Gesamtpartei.Abweichungen hiervon sind nur in nicht wesentlichen Punkten zulässig.Bei wesentlichen Fragen gilt: Bundessatzung bricht Landessatzung brichtBezirkssatzung bricht Kreissatzung.- Können Kreisverbände als unterste Gliederung in der PP dem Land
Mitgliederverwaltung und Beitragseinzug vollständig entziehen?
Nein. Da jede Untergliederung ihre Legitimation aus der höherenGliederung ableitet. In dieser Frage ist eine Abweichung von derBundessatzung bzw. der Landessatzung nicht möglich.- Ist der LV ist komplett verantwortlich und es ist Teil seines eigenen
Rechenschaftsberichts, wenn Beitrags- und Mitgliederverwaltung an BezV
oder KV delegiert werden sollten?
Er ist für seinen Rechenschaftsbericht verantwortlich. Der aber umfasstbzw. enthält die Rechenschaftsberichte der untergeordneten Gliederungen(vgl. § 24 III PartG)
Es wäre toll, wenn mir die Orangene Hilfe hierzu weitere sachdienliche Hinweise liefern könnte... ;)
Ich hoffe, dass hat sie hiermit getan... Ich habe das eben einfach aufdie Schnelle als Zusammenfassung gemacht. Sorry, bin selber heute nichtso gut drauf :-(Ansonsten wüsste ich noch gerne, ob evtl zur Fortsetzung unserer Kreismitgliederversammlung am 28.11.2010 in Düsseldorf jemand wirklich fundiert kompetentes in Sachen Parteiengesetz kommen könnte? Ich würde persönlich für Fahrtkosten aufkommen wollen (irgendwie als Parteispende). Das Problem ist, dass wir hier in Düsseldorf recht gespalten sind, da etwas mehr als die Hälfte den KV wollen und der andere Teil lieber im "reinen Crew-System" agieren möchte. Und wir haben unsere Satzung noch vollständig abzustimmen und vor allem eben noch eine Finanzordnung auszuarbeiten...
Das sieht im Moment schlecht aus. Bekam eben schon Absagen wegenTerminüberschneidung. Ich selber werde wohl auch nicht erscheinenkönnen, auch wenn mein in Ddorf geborene Junior sicherlich gerne malwieder dort wäre.Ich würd mich über eine zügige Reaktion Deinerseits sehr freuen.
Danke im Voraus! :)
Gern geschehen! Dafür sind wir doch da :-)
Grüße
Seb
Beste GrüßeThomasGals KoordinatorAG Orange Hilfe
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